Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.07.1999 - 2 Ws 179/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6458
OLG Hamm, 07.07.1999 - 2 Ws 179/99 (https://dejure.org/1999,6458)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.1999 - 2 Ws 179/99 (https://dejure.org/1999,6458)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 2 Ws 179/99 (https://dejure.org/1999,6458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Durchgriffserinnerung, Kostenfestsetzung, Nebenklage, Nebenkläger ist Rechtsanwalt, Gebühren in eigener Sache, Unbilligkeit bei 20% überhöhtem Ansatz, Bedeutung der Sache für Nebenkläger, Schwierigkeit der Tätigkeit, Schwierigkeit der Sache, Umfang der Tätigkeit, ...

  • Anwaltsblatt

    § 12 BRAGebO, § 83 BRAGebO, § 95 BRAGebO, § 91 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenhöhe und Erstattungsanspruch des Nebenklagevertreters

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 135
  • Rpfleger 1999, 565
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • AG Paderborn, 07.12.2021 - 51a C 113/21

    Bußgeldverfahren, Mittelgebühr, durchschnittliche Angelegenheit, Termingebühr

    Liegt die von dem Rechtsanwalt bestimmte Gebühr noch innerhalb des Toleranzrahmens, ist sie nach der Rechtsprechung noch nicht unbillig (OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 330; OLG Hamm Rpfleger 1999, 565; OLG Koblenz NJW 2005, 918; OLG Köln JurBüro 1994, 30; OLG München AnwBl 1992, 455; OLG Zweibrücken MDR 1992, 196; SG Freiburg MDR 1999).
  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 4 Ws 480/00

    Kostenbeschwerde; Höhe der Gebühren des Nebenklägers; Bestimmung der Gebühr durch

    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 12 Anmerkung 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. StV 1998, 612 sowie durch Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99) und vom erkennenden Senat (vgl. zuletzt Beschluss vom 16. Mai 2000 in 4 Ws 144/00) geteilt wird, ist ein die als billig erscheinende Gebühr um mindestens 20 % übersteigender Gebührenansatz als unverbindlich anzusehen.
  • OLG Hamm, 16.05.2000 - 4 Ws 144/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, falsche Rechtsmittelbelehrung,

    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a.a.O., § 12 Anm. 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (StV 1998, 612 sowie Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99 -) und vom erkennenden Senat geteilt wird, ist eine die als billig erscheinende Gebühr um zumindest 20% übersteigende Gebührenfestsetzung als unverbindlich anzusehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht