Weitere Entscheidung unten: LG Mönchengladbach, 24.07.2002

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 04.11.2002 - 3 W 51/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16970
OLG Bremen, 04.11.2002 - 3 W 51/02 (https://dejure.org/2002,16970)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.11.2002 - 3 W 51/02 (https://dejure.org/2002,16970)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. November 2002 - 3 W 51/02 (https://dejure.org/2002,16970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz wegen einer ärztlichen Fehlleistung

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91
    Kostenerstattung für Kosten für die Vertretung in dem Verfahren vor der Schlichtungsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2003, 312
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 04.02.2009 - 17 W 30/09

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Schlichtungsverfahren

    Die Streitfrage, ob anlässlich des Güteverfahrens entstehende Anwaltsgebühren als Vorbereitungskosten im Sinne von § 91 Abs. 1 und 2 ZPO erstattungsfähig sind (bejahend: BayObLG NJW-RR 2005, 724 = MDR 2004, 1263; OLG Bremen AnwBl 2003, 312; LG Mönchengladbach AnwBl 2003, 312; 313; LG Nürnberg-Fürth NJW-RR 2003, 1508; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 91 Rdnr. 286; Friedrich NJW 2003, 3534, 3535 f.; Hartman NJW 1999, 3745, 3748; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rdnr. 9) oder nicht mangels einer gesetzlichen Regelung, da sowohl in § 91 Abs. 3 ZPO als auch in § 15 a Abs. 4 EGZPO lediglich von Gebühren bzw. Kosten der Gütestelle die Rede ist (so: OLG Hamm AGS 2008, 429; OLG Hamburg MDR 2002, 115 mit krit. Anm. Schütt, S. 116; Pfab Rpfleger 2005, 411), bedarf keiner Entscheidung, weil es darauf nicht ankommt.
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 24.07.2002 - 5 T 101/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24498
LG Mönchengladbach, 24.07.2002 - 5 T 101/02 (https://dejure.org/2002,24498)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 24.07.2002 - 5 T 101/02 (https://dejure.org/2002,24498)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 5 T 101/02 (https://dejure.org/2002,24498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2003, 312
  • AnwBl 2003, 313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 31.08.2001 - 8 W 191/01

    Kostenfestsetzung: Auslagen im Güteverfahren

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.07.2002 - 5 T 101/02
    Damit sind indes nicht Anwaltsgebühren, sondern Gebühren der Gütestelle gemeint (OLG; Hamburg Beschl. v. 31.8.2001, MDR 2002, 115 m. w N.).
  • LG Mönchengladbach, 19.12.2002 - 5 T 263/02
    Anwaltliche Kosten in einem obligatorischen Güteverfahren nach § 15 a EGZPO sind unter dem Gesichtspunkt der notwendigen "Vorbereitungskosten" im Rahmen der Kostenerstattung nach § 91 ZPO im nachfolgenden Rechtsstreit grundsätzlich erstattungsfähig (Beschluss der Kammer vom 24.7.2002, 5 T 101/02; ebenso Hartmann, NJW 1999, 3745/3748).
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