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   OLG Düsseldorf, 29.07.2003 - I-24 U 70/03   

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https://dejure.org/2003,4832
OLG Düsseldorf, 29.07.2003 - I-24 U 70/03 (https://dejure.org/2003,4832)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2003 - I-24 U 70/03 (https://dejure.org/2003,4832)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - I-24 U 70/03 (https://dejure.org/2003,4832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 58
  • AnwBl 2004, 128
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1997 - 24 U 171/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2003 - 24 U 70/03
    Entsprechend hat der Senat bereits entschieden (MDR 2000, 420), und zwar unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung (MDR 1998, 498) über eine ebenfalls vereinbarungsfeindliche vorformulierte Honorarabrede zum Gerichtsstand über alle Ansprüche des Rechtsanwalts aus dem Mandatsverhältnis (nicht nur solche aus der Honorarvereinbarung).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 226/98

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Anwaltshonorars

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2003 - 24 U 70/03
    Entsprechend hat der Senat bereits entschieden (MDR 2000, 420), und zwar unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung (MDR 1998, 498) über eine ebenfalls vereinbarungsfeindliche vorformulierte Honorarabrede zum Gerichtsstand über alle Ansprüche des Rechtsanwalts aus dem Mandatsverhältnis (nicht nur solche aus der Honorarvereinbarung).
  • LG Karlsruhe, 28.09.2001 - 9 S 214/00

    Anwaltsrecht; Abtretung anwaltlicher Honorarforderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2003 - 24 U 70/03
    Dabei lässt der Senat die in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Frage, ob die nur durch eine Bürogemeinschaft verbundenen Rechtsanwälte die Abtretung wirksam vereinbaren konnten oder ob der Abtretungsvertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB) nichtig ist, offen (vgl. zum Diskussionsstand ausführlich Landgericht Karlsruhe MDR 2001, 1383).
  • BGH, 16.09.1971 - VII ZR 312/69

    Maklervertrag durch rechtsanwaltliche Beratung und Vermittlung hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2003 - 24 U 70/03
    Voraussetzung für die Einforderbarkeit gesetzlicher Gebühren ist nämlich gemäß § 18 Abs. 1 BRAGO die Erteilung einer Gebührenrechnung des beauftragten Rechtsanwalts, welche unter Angabe des Gegenstandswerts und der Gebührentatbestände die einzelnen Gebühren sowie etwa gezahlte Vorschüsse enthalten und welche unterschrieben sein muss (vgl. BGH NJW 1971, 2227f sub Nr. 6).
  • BGH, 09.03.2000 - III ZR 356/98

    Zur Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2003 - 24 U 70/03
    Hintergrund dieser Bestimmung ist, dass der Mandant durch andere Regelungen nicht von dem Kern des ihm angetragenen Anliegens, an den beauftragten Rechtsanwalt ein höheres als das gesetzliche Honorar zu zahlen, abgelenkt werden soll (vgl. zu der rechtsähnlichen Bestimmung des § 2 Abs. 2 S. 1 GOÄ BGH MDR 2000, 629).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2006 - 24 U 196/04

    Zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen

    Das ist etwa bei Bestimmungen über Stundung, Ratenzahlung, Erfüllungsort und außerdem zu vergütende Nebenleistungen der Fall (vgl. BGH aaO und AnwBl. 1978, 227; OLG München NJW 1993, 3336; Senat MDR 1998, 498; 2000, 420 und 2004, 58; OLG Hamm AGS 1998, 98, 99; Gebauer/Schneider, BRAGO § 3 Rn. 61, 66; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl. § 3 Rn. 17; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 3 Rn. 5; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 3 BRAGO Rn. 18; vgl auch BGH MDR 2000, 629 zu der rechtsähnlichen Bestimmung des § 2 Abs. 2 S. 1 GOÄ).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 U 36/08

    Unwirksamkeit einer vor dem 1. Juli 2008 per Telefax getroffenen

    a) Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Rechtsanwalt, der auf der Grundlage einer unwirksamen Abrede Honorar in einer Höhe verlangt, das die gesetzlichen Gebühren überschreitet, nicht die Abrechnung des gesetzlichen Honorars entbehrlich macht, wenn er dieses (hilfsweise) beansprucht (vgl. Senat MDR 2000, 420; MDR 2004, 58 = AnwBl 2004, 128; vgl. auch BGH NJW 1971, 2227f sub Nr. 6; NJW 2002, 2774, 2775).

    Da sich die Abrechnung des vereinbarten Honorars nach Inhalt und Umfang ganz wesentlich von der Abrechnung des gesetzlichen Honorars unterscheidet (Gerold/Schmidt/Madert, RVG, 18. Aufl., § 10 Rn 11), kann dem Rechtsanwalt, der das nach seiner Meinung wirksam vereinbarte Honorar einklagt, nicht die (wenigstens hilfsweise zu erteilende) Abrechnung des gesetzlichen Honorars erspart werden, wenn er nicht das Risiko eingehen will, mit seiner Klage abgewiesen zu werden (Senat MDR 2004, 58 = AnwBl 2004, 128).

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2006 - 24 U 183/05

    Anforderungen an die Form einer Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen eines

    Das ist etwa bei Bestimmungen über Stundung, Ratenzahlung, Erfüllungsort und außerdem zu vergütende Nebenleistungen der Fall (vgl. BGH aaO und AnwBl. 1978, 227; OLG München NJW 1993, 3336; Senat MDR 1998, 498; 2000, 420 und 2004, 58; OLG Hamm AGS 1998, 98, 99; Gebauer/Schneider, BRAGO § 3 Rn. 61, 66; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl. § 3 Rn. 17; Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 3 Rn. 5; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 3 BRAGO Rn. 18; vgl auch BGH MDR 2000, 629 zu der rechtsähnlichen Bestimmung des § 2 Abs. 2 S. 1 GOÄ).

    Mit der Honorarabrede hat es, wie der Senat wiederholt entschieden hat (MDR 2000, 420 = OLGR Düsseldorf 2000, 288 und MDR 2004, 58 = AnwBl 2004, 128) gar nichts zu tun.

  • OLG Frankfurt, 08.07.2010 - 26 U 11/09

    Abrechnung von Honoraransprüchen aus anwaltlicher Tätigkeit

    Die Korrektheit dieser Angaben lässt sich deshalb nicht überprüfen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2004, 58 f.).
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