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   OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - I-24 U 75/10   

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https://dejure.org/2010,8613
OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - I-24 U 75/10 (https://dejure.org/2010,8613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2010 - I-24 U 75/10 (https://dejure.org/2010,8613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - I-24 U 75/10 (https://dejure.org/2010,8613)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Anwaltsblatt

    § 611 BGB, § 675 BGB, § 280 BGB
    Telefonische Ratschläge im Schreiben an Mandanten dokumentieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast im Regressprozess gegen einen Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 675 ; BGB § 280 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast im Regressprozess gegen einen Rechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sekundäre Darlegungslast des Anwalts bei Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 35 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beratung über Rechtsmittelaussichten

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Beratung über Rechtsmittelaussichten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 35 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beratung über Rechtsmittelaussichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 297
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 75/10
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH WM 1993, 1376; WM 2007, 419; NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560).

    Der konkrete Umfang der anwaltlichen Pflichten richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des einzelnen Falles (BGH WM 1996, 1824; 2008, 1560).

    Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-) Entscheidungen ("Weichenstellungen") in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen (BGH NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 558).

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 75/10
    a) Den Ursachenzusammenhang zwischen der pflichtwidrigen Beratung und dem beim Auftraggeber eingetretenen Schaden hat dieser zu beweisen (BGHZ 123, 311, 313 ff.).

    Außerdem kann dem Mandanten die Beweisführung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises erleichtert sein; das gilt indessen nur, wenn ein bestimmter Rat geschuldet war und es in der gegebenen Situation unvernünftig gewesen wäre, diesen Rat nicht zu befolgen (BGHZ 123, 311, 314 f).

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 75/10
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH WM 1993, 1376; WM 2007, 419; NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560).

    Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-) Entscheidungen ("Weichenstellungen") in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen (BGH NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 558).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2005 - 24 U 119/04

    Zum Nachweis eines anwaltlichen Beratungsfehlers - Anscheinsbeweis des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 75/10
    Vielmehr muss er den Gang der Besprechung im Einzelnen schildern, insbesondere konkrete Angaben dazu machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (vgl. nur BGHZ 126, 217; Senat, Urteil vom 23. Februar 2010, I-24 U 164/09, bei juris; Senat, OLGR Düsseldorf 2005, 602; OLGR 2009, 602; Zugehör/Fischer, a.a.O., Rn. 986 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 75/10
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH WM 1993, 1376; WM 2007, 419; NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560).
  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97

    Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 75/10
    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind dagegen unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verschiedene Verhaltensweisen ernsthaft in Betracht kommen und die Aufgabe des Beraters lediglich darin besteht, dem Mandanten durch die erforderlichen fachlichen Informationen eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen (BGH, WM 1999, 645, 646; WM 2001, 741; NJW 2004, 2817).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 75/10
    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind dagegen unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verschiedene Verhaltensweisen ernsthaft in Betracht kommen und die Aufgabe des Beraters lediglich darin besteht, dem Mandanten durch die erforderlichen fachlichen Informationen eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen (BGH, WM 1999, 645, 646; WM 2001, 741; NJW 2004, 2817).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 75/10
    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind dagegen unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verschiedene Verhaltensweisen ernsthaft in Betracht kommen und die Aufgabe des Beraters lediglich darin besteht, dem Mandanten durch die erforderlichen fachlichen Informationen eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen (BGH, WM 1999, 645, 646; WM 2001, 741; NJW 2004, 2817).
  • BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 75/10
    Es gilt nicht § 286 ZPO, sondern § 287 ZPO (BGH, WM 2000, 197, 198 m.w.N.).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 75/10
    b) Um beurteilen zu können, wie sich ein Mandant nach pflichtgemäßer anwaltlicher Beratung verhalten hätte, müssen die Handlungsalternativen geprüft werden, die sich ihm stellten; deren Rechtsfolgen müssen ermittelt sowie miteinander und mit den Handlungszielen des Mandanten verglichen werden (BGH, WM 2005, 2110).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09

    Anwaltsregress wegen unterbliebener Bezifferung eines Nutzungsvergütungsanspruchs

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 324/97

    Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff des Gesetzes zur Regelung

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2008 - 24 U 19/08

    Anforderungen an den Vortrag des Prozessbevollmächtigten des Unterhaltsschuldners

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 24 U 55/11

    Nach Prozessverlust: Belehrungspflicht des Rechtsanwalts?

    Vielmehr muss er den Gang der Besprechung im Einzelnen schildern, insbesondere konkrete Angaben dazu machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (vgl. nur BGHZ 126, 217; Senat, AnwBl 2011, 297; OLGR Düsseldorf 2005, 602; OLGR 2009, 602; Zugehör/Fischer, a.a.O., Rdn. 986 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 12 U 312/20

    Ingenieur muss wirtschaftliche Belange des Bauherrn berücksichtigen!

    Für die Kausalität gilt: Grundsätzlich trägt der Gläubiger die Beweislast auch für den Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden (Grüneberg/Grüneberg, a.a.O., § 280 Rn. 38; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I-24 U 75/10 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 12 U 312/20

    Schadensersatz bezüglich Rückbau Blockheizkraftwerk an Heizungsanlage;

    Für die Kausalität gilt: Grundsätzlich trägt der Gläubiger die Beweislast auch für den Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden (Grüneberg/Grüneberg, a.a.O., § 280 Rn. 38; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I-24 U 75/10 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2011 - 24 U 108/11

    Fehlerhafte Beratung bei der Zwangsvollstreckung: Kostenschaden?

    Denn jedenfalls hat die Klägerin, die den Ursachenzusammenhang zwischen der pflichtwidrigen Beratung und dem bei ihr eingetretenen Schaden darzulegen und zu beweisen hat (vgl. BGHZ 123, 311, 313 ff.; Senat, AnwBl 2011, 297), nicht schlüssig dargetan, dass ihr durch eine etwaige defizitäre Beratung ein hierauf adäquat kausal zurückzuführender Schaden entstanden ist.
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