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   OLG Stuttgart, 21.04.1980 - 8 W 550/79   

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https://dejure.org/1980,2216
OLG Stuttgart, 21.04.1980 - 8 W 550/79 (https://dejure.org/1980,2216)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.04.1980 - 8 W 550/79 (https://dejure.org/1980,2216)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. April 1980 - 8 W 550/79 (https://dejure.org/1980,2216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1980, 510
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 02.02.1988 - 8 W 16/88

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Eine Beweisaufnahme durch Einnahme richterlichen Augenscheins liegt u.a. vor, wenn das Gericht in einem Rechtsstreit über Verletzung des Urheberrechts die von beiden Parteien überreichten Modelle und Abbildungen vergleicht, um festzustellen, ob die vom Beklagten bestrittene Behauptung des Klägers über eine weitgehende Übereinstimmung der Modelle beider Parteien den Tatsachen entspricht (vgl. OLG München, NJW 1964, 1527; OLG Stuttgart, AnwBl. 1980, 510 ; Gerold/Schmidt, BRAGO , 9. Aufl., § 31 Rdn. 100; vgl. auch Göttlich/Mümmler, BRAGO , 16. Aufl., S. 331).
  • OLG Hamburg, 30.03.1986 - 8 W 98/86

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Dahin hat sich der Senat in vergleichbaren Fällen schon wiederholt geäußert, und dahin geht auch sonst die wohl allgemeine Meinung (s. Senat, Beschluß vom 4. November 1983 - Az. 8 W 282/83 - Senat, Beschluß vom 30. November 1983 - Az. 8 W 283/83 - OLG München, NJW 1964, 1527; OLG Stuttgart, AnwBl 1980, 510 ; Gerold/Schmidt, a.a.O., § 31 Rdn. 97).
  • OLG Frankfurt, 17.10.1985 - 6 W 147/85

    Entstehung der Beweisgebühr; Richterliche Augenscheineinnahme

    Eine Beweisaufnahme durch richterliche Augenscheinseinnahme nach den §§ 371, 372 ZPO liegt vor, wenn die Parteien durch Bezeichnung des Gegenstandes und durch Angaben der zu beweisenden streitenden Tatsachen Beweis durch Augenschein angetreten haben und das Gericht daraufhin zur Klärung der streitigen Tatsachen die Vornahme des Augenscheins angeordnet oder auf sonstige Weise zu erkennen gegeben hat, daß es durch Kenntnisnahme von der äußeren Beschaffenheit, der Sache die streitigen Behauptungen der Parteien aufklären will (OLG Frankfurt/M., VersR 1980, 777, Beschluß vom 18.5.1981 - 6 W 46/61 - Gerold/Schmidt, BRAGO , 8. Aufl., § 31 Rdn. 97; Hartmann, Kostengesetze, 21. Aufl., § 31 BRAGO Anm. 7 B Stichwort "Augenschein" vgl. auch OLG Stuttgart in AnwBl. 1980, 510 ; OLG Karlsruhe in MDR 1976, 236 ; OLG München in NJW 1964, 1527 und in AnwBl. 1976, 21).
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