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   BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 60.79   

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https://dejure.org/1981,507
BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 60.79 (https://dejure.org/1981,507)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1981 - 4 C 60.79 (https://dejure.org/1981,507)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1981 - 4 C 60.79 (https://dejure.org/1981,507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer Erledigungsgebühr neben einer Geschäftsgebühr nach erfolgreichem Widerspruchsverfahren - Voraussetzungen für die Entstehung einer Erledigungsgebühr - Zulässigkeit der Herabsetzung der Rahmengebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 433
  • NVwZ 1982, 36
  • AnwBl 1982, 26
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 26.05.1977 - II TE 25/77
    Auszug aus BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 60.79
    Dementsprechend ist für den Fall, daß eine überzeugende Klage begründung zur gerichtlichen Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts geführt hat, nahezu einhellig anerkannt, daß eine Erledigungsgebühr nicht entsteht (zuletzt insbesondere Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Mai 1977 - II TE 25/77 - HessVGRspr 1977, 70 mit zahlreichen weiteren Hinweisen; anderer Auffassung: Gerold/Schmidt, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, 7. Aufl., § 24 RdNr. 7; zu den Voraussetzungen einer Erledigungsgebühr nach § 24 BRAGO vgl. ferner den Beschluß des 5. Senatsvom 7. November 1963 - BVerwG V C 41.59 - BVerwGE 17, 117).
  • BVerwG, 07.11.1963 - V C 41.59

    Entstehen einer Erledingungsgebühr bei Rücknahme eines Rechtsmittels gegen ein

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 60.79
    Dementsprechend ist für den Fall, daß eine überzeugende Klage begründung zur gerichtlichen Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts geführt hat, nahezu einhellig anerkannt, daß eine Erledigungsgebühr nicht entsteht (zuletzt insbesondere Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Mai 1977 - II TE 25/77 - HessVGRspr 1977, 70 mit zahlreichen weiteren Hinweisen; anderer Auffassung: Gerold/Schmidt, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, 7. Aufl., § 24 RdNr. 7; zu den Voraussetzungen einer Erledigungsgebühr nach § 24 BRAGO vgl. ferner den Beschluß des 5. Senatsvom 7. November 1963 - BVerwG V C 41.59 - BVerwGE 17, 117).
  • BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91

    Gebührenrahmen; Erhöhung; Erledigung der Hauptsache; Prozessvertreter;

    Vielmehr wird von dem Rechtsanwalt ein besonderes Bemühen um eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits verlangt (ganz hM; vgl OVG Münster NJW 1976, 261; BVerwG NvwZ 1982, 36; FG Hamburg KostRspr BRAGO § 24 Nr. 12; Göttlich/ Mümmler, BRAGO , 3. Aufl, S 529; Schumann/Geißiger, BRAGO , 2. Aufl, § 24 RdNr. 10; Schürmann, Anm zum Urteil des SG Düsseldorf vom 23. März 1992 - S 20 An 207/91 - in SGB 1992, 361).
  • BVerwG, 04.10.1985 - 8 C 68.83
    Zu den Voraussetzungen des Entstehens einer Erledigungsgebühr in Fällen, in denen die Behörde dem Widerspruch ohne streitige Widerspruchsentscheidung abhilft (im Anschluß an dasUrteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 60.79 - Buchholz 362 § 24 BRAGO Nr. 2 S. 1).

    Die in § 24 BRAGO bezeichnete besondere Art der Erledigung wird dadurch gekennzeichnet, daß der Streit - regelmäßig nach vollem oder teilweisem Einlenken der Behörde - ohne die Notwendigkeit einer streitigen Entscheidung der angerufenen Instanz beigelegt, die Erledigung also "auf sonstige Weise" erreicht wird (vgl.Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 60.79 - Buchholz 362 § 24 BRAGO Nr. 2 S. 1 [2]).

    Entsprechend der in dieser Vorschrift vorausgesetzten besonderen Erledigungsart liegt eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nur in einer besonderen, über die bereits mit der Prozeß- und Verhandlungsgebühr (vgl. § 31 BRAGO) bzw. im vorliegenden Fall eines Widerspruchsverfahrens mit der Geschäftsgebühr (§ 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) abgegoltenen Einlegung und (die Behörde möglicherweise überzeugenden) Begründung des Rechtsbehelfs hinausgehenden, auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung "auf sonstige Weise" gerichteten Tätigkeit des Rechtsanwalts (vgl. Urteil vom 21. August 1981, a.a.O.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.08.2008 - L 2 R 49/08

    Voraussetzung für die Bewilligung einer Erledigungsgebühr im sozialgerichtlichen

    Bereits die Vorgängervorschrift (§ 24 BRAGO i.d.F. des Art. 3 Nr. 13 des Gesetzes vom 20.8.1975, BGBl 1, 2189) hat das BSG in Übereinstimmung mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung -den Wortlaut der Vorschrift einengend-dahingehend ausgelegt, dass das Einlenken einer Behörde als Folge schriftlicher oder mündlicher Ausführungen des Anwalts als nicht genügend angesehen wurde (BSG-Urteil vom 5.10.2006 - B 10 LW 5/05, Urteil vom 9.8.1995 - 9 RVs 7/94, BVerwGE- Urteil vom 4.10.1985 - 8 C 8/83 und vom 21.8.1981- 4 C 60/79; ebenso LSG Rheinland/Pfalz, Urteil vom 26.6.2002 - L 6 RI 143/02).
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