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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1985 - L 17 S (U) 14/85   

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https://dejure.org/1985,13561
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1985 - L 17 S (U) 14/85 (https://dejure.org/1985,13561)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.12.1985 - L 17 S (U) 14/85 (https://dejure.org/1985,13561)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Dezember 1985 - L 17 S (U) 14/85 (https://dejure.org/1985,13561)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gutachten; Kosten; Landeskasse; Aufklärung; Sachverhalt

Papierfundstellen

  • AnwBl 1988, 250
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.06.2004 - IX ZR 119/03

    Forderung an die äußere Gestaltung und den Inhalt einer Honorarvereinbarung

    Vielmehr sieht das Gesetz in § 3 Abs. 1 Satz 2 BRAGO eine Ausnahme für den Fall freiwilliger und vorbehaltloser Leistung vor (so auch OLG Köln VersR 1993, 886, 887; OLG Frankfurt am Main AnwBl. 1988, 250), die nach allgemeinen Grundsätzen der in Anspruch Genommene - hier der auf Rückzahlung bereits gezahlten Anwaltshonorars verklagte Anwalt - darzulegen und zu beweisen hat (LG Freiburg AnwBl. 1983, 514, 515; Madert, aaO § 3 Rn. 7; Hartmann, aaO).

    Denn er kann durch einen dokumentierten Hinweis darauf, daß die vereinbarte Vergütung die gesetzlichen Gebühren übersteigt (vgl. OLG Frankfurt am Main AnwBl. 1988, 250), für die erforderliche Information des Mandanten und zugleich für eine beweiskräftige Grundlage sorgen.

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