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LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1987 - 5 Ta 10/87 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Februar 1987 - 5 Ta 10/87 (https://dejure.org/1987,6761)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überprüfbarkeit der Bemessung der Anwaltsgebühren nach der festgelegten Höhe des Streitwerts im arbeitsgerichtlichen Verfahren durch ein höheres instanzliches Gericht; Abänderbarkeit und Anfechtbarkeit der Streitwertfestsetzungen in Urteilen der Arbeitsgerichte; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 1988, 294
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 594/82
Anspruch auf Eintragung der Beschäftigungszeit und des Verdienstes für Urlaubs- …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1987 - 5 Ta 10/87
Er kann daher nach der vom Kläger selbst in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (MDR 1984, 84) aufgrund einer Beschwerde nicht nach § 25 GKG geändert werden.
- FG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 6 Ko 1093/15
Streitwert im Fall der Untätigkeit der Behörde - Pflicht zur Änderung einer …
Angesichts der Obliegenheit des Gerichts, ohne dahingehende Anregung der Beteiligten oder deren förmlichen (Änderungs-) Antrag von Amts wegen tätig zu werden, begründet die Vorschrift die Pflicht des Gerichts, den Streitwertbeschluss zu ändern, wenn er mit der Rechtslage nicht übereinstimmt; das Verbot der Schlechterstellung gilt hier nicht [OLG Köln, Beschluss vom 13. März 1992 - 13 W 14/92 - VersR 1992, S. 1028; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. März 1990 - 1 S 81/90 - DÖV 1990, S. 937 (938); OLG Koblenz, Beschluss vom 29. Juni 1987 - 14 W 429/87 - AnwBl. 1988, S. 294 (295)]. - FG Sachsen-Anhalt, 05.08.2009 - 4 K 503/08
Festlegung des Streitwertes bei einer Klage bzgl. der Festsetzung von Kindergeld; …
Angesichts der Obliegenheit des Gerichts, ohne dahingehende Anregung der Beteiligten oder deren förmlichen (Änderungs-) Antrag von Amts wegen tätig zu werden, begründet die Vorschrift die Pflicht des Gerichts, den Streitwertbeschluss zu ändern, wenn er mit der Rechtslage nicht übereinstimmt; das Verbot der Schlechterstellung gilt hier nicht [ OLG Köln, Beschluss vom 13. März 1992 - 13 W 14/92 - VersR 1992, S. 1028; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. März 1990 - 1 S 81/90 - DÖV 1990, S. 937 (938); OLG Koblenz, Beschluss vom 29. Juni 1987 - 14 W 429/87 - AnwBl. 1988, S. 294 (295)]. - LAG Nürnberg, 07.02.1991 - 7 Ta 110/89
Geltung des § 24 S. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) im arbeitsgerichtlichen …
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