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Rechtsprechung
   LAG Köln, 26.08.1991 - 10 Ta 61/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2977
LAG Köln, 26.08.1991 - 10 Ta 61/91 (https://dejure.org/1991,2977)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.08.1991 - 10 Ta 61/91 (https://dejure.org/1991,2977)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. August 1991 - 10 Ta 61/91 (https://dejure.org/1991,2977)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert; Arbeitszeugnis; Zeugnisberichtigung; Zeugniserteilung; Dauer; Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 1177
  • AnwBl 1992, 496
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Der Anspruch auf ein qualifiziertes Endzeugnis wird, soweit auch über dessen Inhalt gestritten wird, überwiegend mit einem Monatsgehalt bemessen (LAG Hamburg v. 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - juris; LAG Düsseldorf v. 19.08.1999 - 7 Ta 238/99 - LAGE § 3 ZPO Nr. 10; LAG Köln v. 26.08.1991 - 10 Ta 61/91 - AnwBl. 92, 496; LAG Schleswig-Holstein v. 18.03.1986 - 2 Ta 31/86 - AnwBl 87, 497; LAG Hamm v. 19.06.1986 - 8 Ta 142/86 - AnwBl. 87, 497; ErfK-Koch, 7. Aufl. 2007, § 12 ArbGG Rz 33).
  • LAG Köln, 29.12.2000 - 8 Ta 299/00

    Streitwert für Klage auf Erteilung und Änderung eines qualifizierten Zeugnisses

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  • LAG Hamburg, 29.12.2010 - 4 Ta 27/10

    Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert bei Streit über die Erteilung eines

    Auch andere Landesarbeitsgerichte nehmen einen entsprechenden Wert an (vgl. LAG Düsseldorf Beschluss vom 19. August 1999 - 7 Ta 238/99 - LAGE § 3 ZPO Nr. 10; LAG Köln Beschluss vom 26. August 1991 - 10 Ta 61/91 - AnwBl. 92, 496; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 18. März 1986 - 2 Ta 31/86 - AnwBl 87, 497; LAG Hamm Beschluss vom 19. Juni 1986 - 8 Ta 142/86 - AnwBl. 87, 497).
  • LAG Köln, 28.04.1999 - 13 Ta 96/99

    Streitwert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses; Abstufung

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  • LAG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Ta 10/10

    Streitwertfestsetzung - Prozessvergleich - Streit über die Gesamtnote des

    Grundsätzlich wird der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, soweit auch über dessen Inhalt gestritten wird, überwiegend mit einem Monatsgehalt bemessen (z.B. LAG Hamburg vom 11. Januar 2008, 8 Ta 13/07; LAG Hamburg vom 30. Juni 2005, 8 Ta 5/05; LAG Düsseldorf vom 19. August 1999, 7 Ta 238/99; LAG Köln von 26. August 1991, 10 Ta 61/91).
  • LAG Sachsen, 20.12.2002 - 2 Sa 96/02

    Zeugnisrechtsstreit, Wert des Beschwerdegegenstandes bei eingeschränktem Streit

    Weiter hat sich die Beklagte auf den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26.08.1991 - 10 Ta 61/91 -, Anwaltsblatt 1992, 496, bezogen.
  • LAG Köln, 21.10.1996 - 10 Ta 161/96

    Streitwertbeschluss: Begründungszwang - Anspruch auf rechtliches Gehör

    Nach der ständigen Rechtsprechung anderer Kammern des LAG und auch der erkennenden Kammer ist der Gegenstandswert einer Klage auf erstmalige Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in aller Regel mit einem Monatseinkommen festzusetzen (Beschluß vom 26.08.1991 - 10 Ta 61/91 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 147/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4417
BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 147/91 (https://dejure.org/1991,4417)
BayObLG, Entscheidung vom 18.11.1991 - BReg. 2 Z 147/91 (https://dejure.org/1991,4417)
BayObLG, Entscheidung vom 18. November 1991 - BReg. 2 Z 147/91 (https://dejure.org/1991,4417)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    FGG § 29; WEG § 21 Abs. 4 § 26 Abs. 2; ZPO § 256
    Unterzeichnung einer Rechtsbeschwerdeschrift durch einen Rechtsanwalt

Papierfundstellen

  • AnwBl 1992, 496
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 160/03

    Anforderungen an eine formgerechte Unterzeichnung der Beschwerdeschrift

    Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht zwar nicht entgegen, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt die erstgenannte Beschwerdeschrift nicht selbst verfasst hat (BayObLG WuM 1992, 86; OLG Köln NJW-RR 1999, 156).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 50/99

    Verwerfung der sofortigen weiteren Beschwerde wegen fehlender Unterschrift

    Erfolgt die Einlegung der weiteren Beschwerde durch Einreichung einer Beschwerdeschrift, muß diese von einem Rechtsanwalt eigenhändig und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 29 Abs. 1 Satz 2 FGG ; vgl. BGH NJW 1989, 588 ; BayObLG WuM 1992, 86 ; Keidel/Kuntze FGG 13.Aufl. § 29 Rn.13).
  • BayObLG, 05.09.2003 - 3Z BR 138/03

    Form- und Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde bei Inbezugnahme durch

    Mit der Unterschrift wird der Nachweis geführt, dass der Rechtsanwalt sich den Inhalt der Beschwerdeschrift zu eigen macht und die Verantwortung dafür übernimmt (BGHZ 97, 251/253; BayObLG WuM 1992, 86; Keidel/Meyer-Holz § 29 Rn.13 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 170/03

    Formgerechte Unterzeichnung eines Beschwerdeschriftsatzes bei lediglicher

    Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht zwar nicht entgegen, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt die erstgenannte Beschwerdeschrift nicht selbst verfasst hat (BayObLG WuM 1992, 86; OLG Köln NJW-RR 1999, 156).
  • OLG Dresden, 29.05.1997 - 15 W 308/97

    Gerichtliche Zuständigkeit für Beschwerden gegen Amtsverweigerungen von Notaren

    Dabei genügt die Unterzeichnung der Beschwerdeschrift durch einen Rechtsanwalt; dass der Schriftsatz auch von einem Rechtsanwalt verfaßt worden ist, ist nicht erforderlich (BayObLGZ 1950/1951, 690, 692; 1973, 184 f.; WuM 1992, 86 ; OLG Zweibrücken ZMR 1990, 155 f.).
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