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   OLG Hamm, 18.10.1991 - 20 U 79/91   

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https://dejure.org/1991,5999
OLG Hamm, 18.10.1991 - 20 U 79/91 (https://dejure.org/1991,5999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.10.1991 - 20 U 79/91 (https://dejure.org/1991,5999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 1991 - 20 U 79/91 (https://dejure.org/1991,5999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 15; BGB § 812
    Bindungswirkung der Feststellungen des Schadensersatzprozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzversicherer; Leistungsrückforderung; Unterrichtungsobliegenheit; Rechtsschutzversicherung; Rückforderungsprozeß; Voraussetzungsidentität; Bindungswirkung; Haftpflichtprozeß

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 539
  • VersR 1992, 308
  • AnwBl 1993, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 17/04

    Pfändbarkeit von Beihilfeansprüchen

    In dieser Fallgestaltung erfüllt die Pfändung gerade den Zweck der Beihilfegewährung, weil sie zur (teilweisen) Befriedigung des Anlaßgläubigers einer bestimmten - hier medizinischen - Tätigkeit dienen kann, von deren Aufwand die konkrete Beihilfeleistung entlasten soll (vgl. Mildenberger, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, 6. Aufl. Bd. I § 1 Rn. 19; LG Hannover AnwBl. 1993, 355; LG Münster Rpfleger 1994, 473; Stöber, Forderungspfändung 13. Aufl. Rn. 880a; Stein/Jonas/Brehm, ZPO 2. Aufl. § 851 Rn. 23).
  • OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26

    Vorsätzlich handelt etwa der Versicherungsnehmer, der dem Versicherer einen bewusst falschen Unfallhergang schildert (OLG Hamm VersR 1992, 308; LG Verden r+s 1993, 262), dem Versicherer trotz Aufforderung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht erhebliche neue Einwendungen des Gegners verschweigt (OLG Köln ZfS 1992, 98) oder der Erläuterung dienende Fragen des Versicherers nicht beantwortet (OLG Bamberg VersR 1994, 1100).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01

    Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Privathaftpflichtversicherung wegen

    Eine Bindungswirkung der im Haftpflichtprozeß erfolgten Feststellungen entsteht in dem Umfang, wie die festgestellten Tatsachen für beide Verfahren gleichermaßen von Bedeutung sind; die Bindungswirkung entfaltet sich nur bei sogenannter "Voraussetzungsidentität" (so Senat, Urt. v.18.10.1991 - 20 U 79/91 - in VersR 1992, 308).
  • OLG München, 10.01.2008 - 32 Wx 201/07

    Kosten im Wohnungsgrundbuchverfahren: Gleichbehandlung aller Wohnungserwerber

    9a) Zu Recht hat das Landgericht die gefestigte Rechtsprechung zum Erwerb vom Bauträger des BayObLG (BayObLGZ 1992, 247 ff. = NJW-RR 1992, 539; FGPrax 2000, 164), der sich auch der Senat anschließt, auf den Erwerb von einem Zwischenerwerber ausgedehnt.
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