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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.06.1995 - 14 W 275/95   

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OLG Koblenz, 02.06.1995 - 14 W 275/95 (https://dejure.org/1995,5968)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.06.1995 - 14 W 275/95 (https://dejure.org/1995,5968)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Juni 1995 - 14 W 275/95 (https://dejure.org/1995,5968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Parteikosten; Wahrnehmung von Terminen; Durcharbeitung des Prozeßstoffs; Sammlung von Beweismaterial; Abfassung von Schriftsätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1170
  • AnwBl 1996, 412
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.05.1969 - V B 9/69
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.06.1995 - 14 W 275/95
    Deshalb ist anerkannt, daß ein Ersatz für sonstige vorprozessuale oder prozeßbegleitende Zeitversäumnis (vgl. BGHZ 66, 114), z. B. beim Durcharbeiten des Prozeßstoffes, bei der Sichtung und Sammlung von Beweismaterial (vgl. OVG Lüneburg NJW 1969, 1923), bei der Abfassung von Schriftsätzen (OVG Lüneburg aaO), bei der Herstellung von Fotokopien (OLG Köln JurBüro 1983, 927), bei Korrespondenz mit dem Anwalt (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1984, 766) nicht stattfindet, und zwar unabhängig davon, ob die Partei den Aufwand selbst getätigt, sich eines Angestellten bedient oder mit den Aufgaben einen Dritten beauftragt hat (vgl. zum Architekten Senat in JurBüro 1980, 448).
  • BGH, 13.11.2014 - VII ZB 46/12

    Erstattungsfähige Kosten im Revisionsverfahren: Kosten eines Verkehrsanwalts;

    Der Zeitaufwand einer Partei für die Beschaffung von Informationen und die Durch- und Aufarbeitung des Prozessstoffes gehört zum allgemeinen Prozessaufwand, der nicht nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig ist (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 630/12, MDR 2014, 867 Rn. 10; Urteil vom 9. März 1976 - VI ZR 98/75, BGHZ 66, 112, 114; OLG Hamm, BeckRS 2012, 25134; OLG Naumburg, NJW-RR 2012, 430, 432; OLG Koblenz, VersR 1996, 1170; OLG Hamm, BeckRS 2003, 30301677; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rn. 14; BeckOK ZPO, Jaspersen/Wache, aaO Rn. 118; MünchKommZPO/Schulz, aaO Rn. 98; vgl. BVerfG, NJW 2008, 3207).
  • OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Spruchverfahren

    Für Pauschalen - wie sie das RVG vorsieht - ist bezüglich der Partei jedoch kein Raum; Pauschalvergütungen können nur Rechtsanwälte und Rechtsbeistände verlangen (vgl. OLG Rostock, JurBüro 2008, 371-372; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2002, 11 W 134/02, Rn. 6 Juris; OLG Koblenz AnwBl. 1996, 412).
  • OLG Koblenz, 02.01.2007 - 14 W 785/06

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

    Insoweit gibt es keine Kostenerstattung (Senat VersR 1996, 1170 ; vgl. auch BGHZ 66, 114).
  • OLG Koblenz, 13.02.2003 - 14 W 101/03

    Erstattung des allgemeinen Prozessaufwands einer Partei, hier: KG

    Die Erstattungsfähigkeit entsprechender Kosten scheitert jedenfalls deshalb, weil es sich dabei um eine Mühewaltung handelte, die zum Pflichtenkreis der Beklagten gehörte (Senat Rpfleger 1976, 408 und VersR 1996, 1170).
  • OLG Koblenz, 09.09.1996 - 14 W 528/96

    Kosten der Auskunft, die Gläubiger im Einvernehmen mit dem Schuldner einholt,

    Nach der den Parteien bekannten Entscheidung des Senats vom 02.06.1995 (Anwaltsblatt 1996, 412 ) ist der Kostenerstattungsanspruch auf kostennotwendige Reisen und notwendige Wahrnehmungen von Terminen beschränkt.
  • LG Düsseldorf, 04.04.2001 - 25 T 247/01
    Hierzu zählt das Durcharbeiten des Prozessstoffes ebenso wie die Anfertigung von Schriftsätzen (OLG Koblenz Anwaltsblatt 1996, 412; Musielak-Wolst, ZPO, 2. Auflage, § 91 Rn. 38, 39).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.09.1995 - 11 W 165/95   

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OLG Karlsruhe, 08.09.1995 - 11 W 165/95 (https://dejure.org/1995,15567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.09.1995 - 11 W 165/95 (https://dejure.org/1995,15567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. September 1995 - 11 W 165/95 (https://dejure.org/1995,15567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1996, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.08.1991 - 22 W 39/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.1995 - 11 W 165/95
    Es kann der Kl nicht zum Nachteil gereichen, daß sie statt dessen den weniger kostenaufwendigen Weg gewählt hat, sich über die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung im Revisionsrechtszuge beraten zu lassen und dann auf die Bestellung eines beim BGH zugelassenen Anwaltes zu verzichten (OLG München Rpfleger 1981, 32; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 39).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch eines vor dem BGH nicht postulationsfähigen

    So lehnt die Rechtsprechung der Obergerichte den Anfall, zumindest aber die Erstattungsfähigkeit einer Ratsgebühr ab, wenn nicht wenigstens die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels überprüft wurden (OLG Stuttgart/Senat MDR 1982, 412; OLG Köln JurBüro 1986, 1035; OLG Schleswig SchlHA 1989, 130; OLG Karlsruhe AnwBl 1996, 412; KG Berlin AnwBl 1998, 103; OLG Hamm AnwBl 2001, 371; OLG Hamburg AGS 2005, 388; OLG Brandenburg MDR 2006, 1259), wofür aber der Gesetzgeber den Gebührentatbestand nach Nr. 2200 RVG-VV a. F. bzw. Nr. 2100 RVG-VV n. F. vorgesehen hat.
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2001 - 11 W 6/01

    Ratsgebühr für Auskunft über Berufungsinstanz - Anfrage des Berufungsbeklagten an

    Diese Ratserteilung wird nicht mehr durch die in erster Instanz angefallenen Gebühren abgegolten (Senatsbeschluss vom 08.09.1995 - 11 W 165/95 -, allerdings für das Revisionsverfahren; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 39).
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