Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 03.03.1999 - Ws 104/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren wegen Parteiverrat eines Abwicklers; Tätereigeschaft eines Abwicklers für einen Parteiverrat gemäß § 356 Strafgesetzbuch (StGB) durch Kündigung von Arbeitsvertragen in der Abwicklung einer Kanzlei; ...
- Anwaltsblatt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
StGB § 356; BRAO § 55
Rechtsanwalt als Abwickler einer Kanzlei - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 2381
- NStZ 1999, 408
- AnwBl 1999, 285
Rechtsprechung
AnwG München, 24.02.1999 - 4 AG Nr 68/1998, 4 AG 68/98 |
Zitiervorschläge
AnwG München, Entscheidung vom 24.02.1999 - 4 AG Nr 68/1998, 4 AG 68/98 (https://dejure.org/1999,50050)
AnwG München, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 4 AG Nr 68/1998, 4 AG 68/98 (https://dejure.org/1999,50050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,50050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Anwaltsblatt
§ 45 BRAO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 1999, 285
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 79/02
Vereinbarkeit einer Maklertätigkeit mit dem Anwaltsberuf
a) Zunächst setzt die Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO voraus, daß sich die Anwaltstätigkeit von der zweitberuflichen Betätigung abgrenzen läßt (AnwG München AnwBl. 1999, 285;… Feuerich/Weyland, BRAO 6 Aufl. § 45 Rn. 28). - BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98
Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche …
Auf die Frage, ob der Beklagte bei seinen Abmahnungen gegen § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO verstoßen hat, kommt es danach nicht mehr an (vgl. dazu - zum vorliegenden Fall - AnwG München AnwBl. 1999, 285, diesem zustimmend Jessnitzer/Blumberg, BRAO, 9. Aufl., § 45 Rdn. 6).