Weitere Entscheidung unten: AGH Nordrhein-Westfalen, 11.06.1999

Rechtsprechung
   AnwG München, 30.03.1999 - 4 AnwG 92/1998   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10266
AnwG München, 30.03.1999 - 4 AnwG 92/1998 (https://dejure.org/1999,10266)
AnwG München, Entscheidung vom 30.03.1999 - 4 AnwG 92/1998 (https://dejure.org/1999,10266)
AnwG München, Entscheidung vom 30. März 1999 - 4 AnwG 92/1998 (https://dejure.org/1999,10266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rüge gegen einen Rechtsanwalt wegen der Benennung von vier Tätigkeitsschwerpunkten in einer Werbeanzeige; Wirksamkeit des Inkrafttretens der Berufsordnung am 11.03.1997; Anforderungen an die Ermächtigung des Satzungsgebers durch den Gesetzgeber; Zuordnung der Regelung ...

  • Wolters Kluwer

    Rüge gegen einen Rechtsanwalt wegen der Benennung von vier Tätigkeitsschwerpunkten in einer Werbeanzeige; Wirksamkeit des Inkrafttretens der Berufsordnung am 11.03.1997; Anforderungen an die Ermächtigung des Satzungsgebers durch den Gesetzgeber; Zuordnung der Regelung ...

  • Anwaltsblatt

    § 59b BRAO, Art 80 GG

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1047
  • ZIP 1999, 941
  • MDR 1999, 707
  • AnwBl 1999, 407
  • AnwBl 1999, 557
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus AnwG München, 30.03.1999 - 4 AnwG 92/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG muß der Gesetzgeber wesentliche Grundrechtsbeschränkungen selbst regeln und bei Erteilung einer Satzungsermächtigung dem Satzungsgeber Hinweise geben, in welcher Weise von der Satzungsermächtigung Gebrauch gemacht werden soll, BVerfGE 1, 14; 2, 307 (334); 18, 52 (62); 23, 62 (72 f.); 56, 1 (12 f.); 80, 1 (20 ff.).
  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 65/99

    Berufsordnung für Rechtsanwälte

    Allerdings wird teilweise aus den in § 59b Abs. 2 Nr. 3 BRAO ausdrücklich angesprochenen Angaben über Interessenschwerpunkte unter Rückgriff auf die Entstehungsgeschichte der Norm entnommen, daß dem Satzungsgeber dadurch eine Regelung der Werbung durch Benennung von "Tätigkeitsschwerpunkten" versagt sei (Anwaltsgericht München MDR 1999, 707 mit zust. Anm. Römermann, AnwBl. 1999, 407; LG Regensburg MDR 1999, 547 und 1531; Römermann, MDR 1999, 1479; derselbe in Hartung/Holl, Anwaltliche Berufsordnung § 7 Rdn. 34).
  • OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 3 U 3881/99

    Rechtssetzungskompetenz der Satzungsversammlung hinsichtlich der Regelung von

    Die in erster Linie von Römermann in einer Reihe von Publikationen geäußerte gegenteilige Meinung, die für § 7 BORA zumindest Teilnichtigkeit annimmt und der sich inzwischen einige Gerichte angeschlossen haben (vgl. Römermann, in: Hartung/Holl, Anwaltliche Berufsordnung , § 7 RdNr. 33, derselbe in: MDR 1999, 574 f, 1479 f; LG Regensburg, MDR 1999, 574; AnwG München, MDR 1999, 707), vermag der Senat nicht zu teilen.
  • AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
    Es genügt aber, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen (BVerfGE 85, 97, 105; BGH WRP 99, 501 f = NJW 99, 1784 - Implantatbehandlungen; Jarass/Pieroth aaO Art. 12, 19; AnwG München AnwBl 99, 407 = MDR 99, 707; vgl. auch BGH Beschl. v. 21.6.1999 - AwZ[B] 89/98 [vgl. insbes.

    f) Damit wäre die Satzung insoweit nichtig und könnte nicht Prüfnorm für dieses anwaltliche Werbeverhalten sein (so bezüglich § 7 Abs. 1 BORA: AnwG München AnwBl 99, 407 = MDR 99, 707 m. zust. Anm. Römermann aaO 708; derselbe MDR 99, 1100; erneut AnwG München MDR 99, 900; Römermann aaO § 7 BORA, 33 f; abl.

  • OLG Nürnberg, 25.01.2000 - 3 U 3881/99

    Tätigkeitsschwerpunkt; Rechtsetzungskompetenz; Rechtsanwalt; Standesrecht

    Die in erster Linie von Römermann in einer Reihe von Publikationen geäußerte gegenteilige Meinung, die für § 7 BORA zumindest Teilnichtigkeit annimmt und der sich inzwischen einige Gerichte angeschlossen haben (vgl. Römermann, in: Hartung/Holl, Anwaltliche Berufsordnung, § 7 RdNr. 33, derselbe in: MDR 1999, 574 f, 1479 f; LG Regensburg, MDR 1999, 574; AnwG München, MDR 1999, 707), vermag der Senat nicht zu teilen.
  • LG Regensburg, 22.09.1999 - 2 HKO 875/98
    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des Anwaltgerichts München (MDR 99, 707, 900 sowie Römermann MDR 99, 708 an, daß § 7 der Berufsordnung mangels der Ermächtigungsgrundlage durch den Gesetzgeber nichtig ist. Nach Artikel 80 Abs. 1 Satz 1 GG muß der Gesetzgeber wesentliche Grundrechtsbeschränkungen selbst regeln und bei Erteilung einer Satzungsermächtigung den Satzungsgeber Hinweise geben, in welcher Weise von der Satzungsermächtigung Gebrauch gemacht werden soll (vgl. Anwaltsgericht München, MDR 99, 707).
  • OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00

    Unzulässige Anwaltswerbung mit Telefonbucheintrag "Alles was Recht ist"

    Mit dem Sachverhalt der von beiden Parteien zitierten Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen (Anwaltsblatt 1999, 557 ff.) sei der vorliegende Sachverhalt nicht zu vergleichen.
  • LG Düsseldorf, 14.06.2000 - 12 O 445/99

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines Rechtsanwalts gegen einen

    § 59b Abs. 2 Nr. 3 BRAO scheidet daher als Ermächtigungsgrundlage für Angaben zu Tätigkeitsschwerpunkten aus (so auch LG Regensburg, AnwBl 1999, 696; AnwG München, MDR 1999, 707; Römermann in Hartung/Holl Anwaltliche Berufsordnung, § 7 Rz 12, 34ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AGH Nordrhein-Westfalen, 11.06.1999 - 1 ZU 22/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14531
AGH Nordrhein-Westfalen, 11.06.1999 - 1 ZU 22/99 (https://dejure.org/1999,14531)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.06.1999 - 1 ZU 22/99 (https://dejure.org/1999,14531)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juni 1999 - 1 ZU 22/99 (https://dejure.org/1999,14531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,14531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1099
  • AnwBl 1999, 557
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Nürnberg-Fürth, 01.07.1998 - 3 O 269/98

    Berufsrecht; Kanzleiwerbung auf Taxi

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 11.06.1999 - 1 ZU 22/99
    Es spricht vieles dafür, daß diese Grundsätze Werbung auf den Außenseiten von Linienbussen ausschließen, zumal sich jedenfalls Teilnehmer am Straßenverkehr einer solchen Werbung schlechthin nicht entziehen können (vgl. zu diesem Gesichtspunkt LG Nürnberg-Fürth, BRAK-Mitt. 1998, 246 = NJW 1999, 1410).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht