Weitere Entscheidung unten: OLG München, 08.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.11.2005 - 4 W 2257/05   

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https://dejure.org/2005,2416
OLG Nürnberg, 28.11.2005 - 4 W 2257/05 (https://dejure.org/2005,2416)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.11.2005 - 4 W 2257/05 (https://dejure.org/2005,2416)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. November 2005 - 4 W 2257/05 (https://dejure.org/2005,2416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines verminderten Gebührensatzes bei einem Antrag auf Versäumnisurteil ; Fehlen einer ausdrücklichen Unterscheidung zwischen erstem und zweitem Versäumnisurteil; Einmaligkeit des Anfalls von Gebühren in einem Rechtszug

  • Anwaltsblatt

    RVG-VV Nr. 3104, 3105
    Keine volle Terminsgebühr bei zweitem Versäumnisurteil

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 3104; ; RVG VV Nr. 3105

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3104, Nr. 3105
    Reichweite des Ermäßigungstatbestandes der Nr. 3105 VV-RVG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verminderte Gebühr nach 3105 VV RVG auch in weiterem Termin!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1527
  • NJW 2006, 3456 (Ls.)
  • MDR 2006, 778
  • AnwBl 2006, 286
  • Rpfleger 2006, 226
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 24.02.2005 - 2 W 36/04

    Anwendung des Gebührenermäßigungstatbestandes der Nr. 3105 des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2005 - 4 W 2257/05
    Der Senat folgt mit seiner Entscheidung ausdrücklich nicht der im Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 24.2.2005 (NJW 2005, 1283) zum Ausdruck gekommenen Auffassung.
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 108/05

    Anwaltsgebühren für die Wahrnehmung eines Termins mit zweitem Versäumnisurteil

    Die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde der Klägerin, mit der sie die Festsetzung einer Terminsgebühr zu einem Satz von 1, 2 nach RVG VV Nr. 3104 erreichen möchte, hat das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in NJW 2006, 1527 f. abgedruckt ist, zurückgewiesen.

    Nach anderer Ansicht ist in einem solchen Fall für die Terminsgebühr RVG VV Nr. 3104 einschlägig, das heißt, es ist ein Gebührensatz von 1, 2 festzusetzen (OLG Celle NJW 2005, 1283 f.; OLG München, AGS 2006, 163 m.Anm. Schons; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 345 Rdnr. 7; Mayer in Mayer/Kroiß, RVG VV Nr. 3105 Rdnr. 3; nunmehr auch Hansens, Anm. zu LG Düsseldorf, RVGreport 2005, 474 f.).

  • BGH, 18.07.2006 - XI ZB 41/05

    Anwaltsgebühren bei Erwirken des ersten und des zweiten Versäumnisurteils

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ist umstritten, ob dem Prozessbevollmächtigten, der im ersten Termin eine 0, 5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 RVG VV verdient hatte und der nach Einspruch gegen das Versäumnisurteil lediglich Antrag auf Erlass eines "zweiten Versäumnisurteils" stellt, insgesamt nur eine 0, 5-Terminsgebühr gemäß Nr. 3105 RVG VV (so OLG Nürnberg NJW 2006, 1527; AnwK-RVG/Onderka, 3. Aufl. Nr. 3105 VV Rdn. 17; Hartmann, Kostengesetze 36. Aufl. § 15 RVG Rdn. 20) oder eine 1, 2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 RVG VV zusteht (so BGH, Beschluss vom 7. Juni 2006 - VIII ZB 108/05, Umdruck S. 4; OLG Celle NJW 2005, 1283; OLG München AnwBl. 2006, 286; LG Düsseldorf AGS 2006, 162; LG Regensburg JurBüro 2005, 648; LG Aachen NJW 2006, 1528; LG Bonn AGS 2006, 163; Enders, RVG für Anfänger 13. Aufl. Rdn. 1044; Mayer, in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 2. Aufl. Nr. 3105 VV Rdn. 9; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Nr. 3105 VV Rdn. 34; Schons, in: Hartung/Römermann/Schons, Praxiskommentar zum RVG 2. Aufl. Nr. 3105 VV Rdn. 16; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 345 Rdn. 7).
  • OLG Köln, 21.06.2006 - 17 W 126/06

    Anwaltsgebühren bei zweitem Versäumnisurteil

    Die Vorschrift des Nr. 3105 VV wird von einem Teil der Rechtsprechung (OLG Nürnberg, Beschl. v. 28.11.2005 - 4 W 2257/05 -, OLG-Report 2006, 169) und Literatur (Hansens, JurBüro 2004, 251; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., RVG § 15 Rz.20; Onderka, AGS 2005, 188) dahingehend ausgelegt, dass sie auch greift, wenn der Rechtsanwalt, der - wie vorliegend - bereits in einem ersten Termin ein Versäumnisurteil erwirkt hat, in einem weiteren Verhandlungstermin ein zweites Versäumnisurteil erwirkt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.02.2006 - 11 W 659/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8012
OLG München, 08.02.2006 - 11 W 659/06 (https://dejure.org/2006,8012)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2006 - 11 W 659/06 (https://dejure.org/2006,8012)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 11 W 659/06 (https://dejure.org/2006,8012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Anwaltsblatt

    RVG-VV Nr. 3104, 3105
    Volle Terminsgebühr bei zweitem Versäumnisurteil

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 3104, Nr. 3105
    Anwaltsgebühren bei Erlass eines zweiten Versäumnisurteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    RVG-VV Nr. 3104, 3105
    Volle Terminsgebühr bei zweitem Versäumnisurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1148
  • MDR 2006, 1196
  • FamRZ 2006, 1474
  • AnwBl 2006, 286
  • AnwBl 2006, 588
  • Rpfleger 2006, 512
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 24.02.2005 - 2 W 36/05

    Zweites Versäumnisurteil; Sofortige Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2006 - 11 W 659/06
    Nach einer im Schrifttum vertretenen Auffassung soll es bei dieser 0, 5 Terminsgebühr auch dann bleiben, wenn der Rechtsanwalt mehrere Termine wahrgenommen hat, in denen jeweils eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten war und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt worden ist, also auch in dem hier vorliegenden Fall, in dem der Rechtsanwalt im ersten Verhandlungstermin ein Versäumnisurteil erwirkt hat und in einem weiteren Termin ein 2. Versäumnisurteil (so Hansens, JurBüro 2004, 251; ders., RVGreport 2005, 150; vgl. auch Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG , 16. Aufl., VV 3105 Rdn. 25).
  • OLG Celle, 24.02.2005 - 2 W 36/04

    Anwendung des Gebührenermäßigungstatbestandes der Nr. 3105 des

    Auszug aus OLG München, 08.02.2006 - 11 W 659/06
    Nach anderer Meinung findet der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV-RVG keine Anwendung auf den - auch hier vorliegenden - Fall eines 2. Versäumnisurteils, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil aufgrund mündlicher Verhandlung erwirkt hatte (so OLG Celle, NJW 2005, 1283; LG Regensburg, JurBüro 2005, 648 ; Zöller/Herget, ZPO , 25. Aufl., § 345 Rdn. 7; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, RVG , 1. Aufl., Terminsgebühr, Rdn. 4.4.2).
  • LG Regensburg, 12.09.2005 - 4 O 2406/04

    Korrektur eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

    Auszug aus OLG München, 08.02.2006 - 11 W 659/06
    Nach anderer Meinung findet der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV-RVG keine Anwendung auf den - auch hier vorliegenden - Fall eines 2. Versäumnisurteils, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil aufgrund mündlicher Verhandlung erwirkt hatte (so OLG Celle, NJW 2005, 1283; LG Regensburg, JurBüro 2005, 648 ; Zöller/Herget, ZPO , 25. Aufl., § 345 Rdn. 7; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, RVG , 1. Aufl., Terminsgebühr, Rdn. 4.4.2).
  • OLG Köln, 21.06.2006 - 17 W 126/06

    Anwaltsgebühren bei zweitem Versäumnisurteil

    Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung (OLG Celle, Beschl. v. 24.02.2005 - 2 W 36/05 -, AGS 2005, 188; OLG München, Beschl. v. 08.02.2006 - 11 W 659/06 -, AGS 2006, 161; LG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2005 - 25 T 443/05 -, AGS 2006, 162; LG Regensburg, Beschl. v. 12.09.2005 - 4 O 2406/04 (1) -, JurBüro 2005, 648) und Literatur (Zöller/Herget, ZPO, 25.Aufl., § 345 Rz.7; Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., Nr. 3105 VV Rz.16; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, RVG, 1.Aufl., Terminsgebühr Anmerkung 4.4.2; Schons, AGS 2006, 164) geht hingegen zutreffend davon aus, dass Nr. 3105 VV entsprechend dem insoweit klaren Wortlaut voraussetzt, dass der Rechtsanwalt nur einen Termin wahrgenommen hat, die Vorschrift also keine Anwendung findet, wenn der Rechtsanwalt in einem zweiten Verhandlungstermin ein zweites Versäumnisurteil erwirkt hat.

    Das Oberlandesgericht München hat dies in seinem Beschluss vom 08.02.2006 - 11 W 659/06 - wie folgt begründet:.

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