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   KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06   

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https://dejure.org/2007,3998
KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06 (https://dejure.org/2007,3998)
KG, Entscheidung vom 21.02.2007 - 5 W 24/06 (https://dejure.org/2007,3998)
KG, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06 (https://dejure.org/2007,3998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfall einer Terminsgebühr nach Eintritt eines den Rechtsstreit erledigenden Ereignisses; Fernmündliche Besprechung beiderseitiger Erledigungserklärungen durch die Prozessbeteiligten

  • Anwaltsblatt

    § 2 RVG
    Terminsgebühr nach Erledigung

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2 S. 1; ; RVG-VV Nr. 3104 Teil 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminsgebühr für Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfallen einer Terminsgebühr bei fernmündlicher Besprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 3104 VV RVG
    Terminsgebühr, Besprechungen nach Erledigungseintritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2007, 384
  • Rpfleger 2007, 507
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89

    Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage

    Auszug aus KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06
    In diesen Fällen bleibt die Hauptsache Streitgegenstand (BGH, NJW 1990, 2682; Baumbach/Hartmann, a.a.0., § 91a Rdn. 70) und der Rechtsstreit ist im Urteilsverfahren auszutragen (vgl. BGH, WRP 2006, 106, juris Rdn. 10).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Auszug aus KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06
    Jedenfalls aber war auch hier die Beklagte nicht gezwungen, sich der Erledigungserklärung des Klägers anzuschließen (vgl. BGH, NJW 2006, 515, juris Rdn. 10; Zöller/Vollkommer, a.a.0., § 91a Rdn. 58 "Feststellungsklage").
  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 6/06

    Voraussetzungen der Erstattung der Terminsgebühr

    Auszug aus KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06
    Jedenfalls dies genügt zur Feststellung der gebührenauslösenden Umstände im Kostenfestsetzungsverfahren (BGH, Beschluss vom 20. November 2006, II ZB 6/06, juris Rdn. 6).
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04

    Erledigung einer Unterlassungsklage durch Abgabe einer strafbewehrten

    Auszug aus KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06
    Es kann hier offen bleiben, ob der Kläger deshalb nur eine Erledigungserklärung nach § 91a ZPO abgeben (und damit bei Zustimmung der Beklagten die Kosten zum Streitgegenstand erheben) konnte, oder ob er auch die Feststellung der Erledigung der Feststellungsklage hätte beantragen (und damit die Hauptsache als Streitgegenstand erhalten) können (wohl ablehnend BGH, NJW-RR 2006, 566, juris Rdn. 7).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05

    Unberechtigte Abmahnung

    Auszug aus KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06
    In diesen Fällen bleibt die Hauptsache Streitgegenstand (BGH, NJW 1990, 2682; Baumbach/Hartmann, a.a.0., § 91a Rdn. 70) und der Rechtsstreit ist im Urteilsverfahren auszutragen (vgl. BGH, WRP 2006, 106, juris Rdn. 10).
  • OLG Koblenz, 29.04.2005 - 14 W 257/05

    Rechtsanwaltskosten: Anfall der Terminsgebühr bei einem telefonischen

    Auszug aus KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06
    Auf eine Ursächlichkeit der Besprechung für eine dann eingetretene Erledigung kommt es grundsätzlich nicht an (OLG Koblenz, RVGreport 2005, 269).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Daran ist entgegen einer vereinzelt im Schrifttum vertretenen Ansicht (vgl. Müller-Rabe/Mayer, aaO, Rn. 131), der sich für die Bemessung der Höhe einer Terminsgebühr bei einem Erledigungsgespräch im Sinne von Vorbemerkung 3 Abs. 3 Fall 1 VV RVG auch das OLG München angeschlossen hat (Beschluss vom 22. Mai 2007 - 11 W 1387/07, OLGR 2007, 917; a.A. KG, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06, AnwBl. 2007, 384), festzuhalten.
  • OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 5 W 81/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Entstehen der Terminsgebühr bei telefonisch angefragter und

    Nicht ausreichend sind sonstige Gespräche im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit, die nur auf den Verfahrensablauf oder Modalitäten der Auseinandersetzung oder Einigung gerichtet sind, z.B. mündliche Nachfragen nach dem Sachstand, die Anfrage, ob trotz PKH-Ablehnung das Verfahren durchgeführt, ein bestimmter Verhandlungstermin stattfinden oder ein Zeuge gehört werden muss, die Nachfrage nach einer angekündigten Zahlung, die Frage, ob Gesprächsbereitschaft besteht, die Bitte um Zustimmung zu einer Fristverlängerung oder die Absprache über eine Terminsaufhebung wegen eines vorgreiflichen Parallelverfahrens (vgl. OLG Hamburg OLGR 2006, 574, OLG Köln NJW-RR 2006, 720 und OLGR 2008, 30; OLG Koblenz NJW 2005, 2162, etwas großzügiger im Fall des Parallelverfahrens allerdings KG AnwBl. 2007, 384; weitere Nachweise bei Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., VV Vorb. 3 Rn. 101).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - 8 E 376/14

    Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Erinnerung

    vgl. KG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06 -, AnwBl 2007, 384 = juris, Rn. 2, 9 ff.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, Vorb.
  • KG, 03.01.2012 - 5 W 267/11

    Terminsgebühr bei einem bloßen Telefongespräch über ein Ruhen des Verfahrens

    Bloße Verfahrensabsprachen allein (hier zu einem Ruhen des Verfahrens) lassen die Termingebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 RVG-VV nicht anfallen, wenn nur die bloße Möglichkeit einer Erledigung offen gehalten werden soll und weitergehende Erledigungsgespräche nicht geführt werden (Ergänzung zu Senat, Beschluss vom 21. Februar 2007, 5 W 24/06, KGR 2007, 608).(Rn.5).

    Weitergehende Vergleichsgespräche (vgl. Senat, KGR 2007, 608, juris Rn. 3ff, 14f) hat es nach dem Vortrag des Klägers nicht gegeben.

  • OLG Nürnberg, 06.06.2017 - 3 W 923/17

    Terminsgebühr bei Telefonat über Reaktionsmöglichkeiten des Mandanten auf ein

    Der Streitgegenstand reduziert sich erst mit beiderseitiger Erledigungserklärung gemäß § 91a ZPO auf die Kosten (KG, Beschluss v. 21.02.2007, 5 W 24/06, BeckR S2007, 04138 m.w.N.).
  • SG Berlin, 20.01.2010 - S 165 SF 657/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Denn die Terminsgebühr wird gerade deshalb gewährt, um (regelmäßig vorgeschriebene) mündliche Verhandlungen im Sinne der Prozessökonomie entbehrlich zu machen, ohne dass hierdurch der Vergütungsanspruch des Prozessbevollmächtigten beeinträchtigt wird (vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2007, Az. 5 W 24/06, zitiert nach Juris).
  • SG Lüneburg, 26.04.2007 - S 25 SF 23/07

    Verfahrensgebühr im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Die hier in Rede stehende Terminsgebühr wird nämlich auch und gerade deshalb gewährt, um eine mündliche Verhandlung vermeiden zu helfen (vgl. hierzu Kammergericht Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06 -, zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 30.01.2009 - S 165 SF 5/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Denn die Terminsgebühr wird gerade deshalb gewährt, um (regelmäßig vorgeschriebene) mündliche Verhandlungen im Sinne der Prozessökonomie entbehrlich zu machen, ohne dass hierdurch der Vergütungsanspruch des Prozessbevollmächtigten beeinträchtigt wird (vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2007, Az. 5 W 24/06, zitiert nach Juris).
  • SG Lüneburg, 30.09.2009 - S 12 SF 182/09

    Prozesskostenhilfe; Vergütung; Prozesskostenhilfemittel; Staatskasse;

    Die hier in Rede stehende Terminsgebühr wird nämlich auch und gerade deshalb gewährt, um eine mündliche Verhandlung vermeiden zu helfen (vgl. hierzu Kammergericht Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06 -, zitiert nach juris).
  • SG Lüneburg, 11.08.2009 - S 12 SF 126/09

    Einstweiliger Rechtsschutz; einstweiliges Rechtsschutzverfahren;

    Die hier in Rede stehende Terminsgebühr wird nämlich auch und gerade deshalb gewährt, um eine mündliche Verhandlung vermeiden zu helfen (vgl. hierzu Kammergericht Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06 -, zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 30.01.2009 - S 165 SF 7/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

  • SG Lüneburg, 05.09.2008 - S 25 SF 75/08

    Zur hier verneinten Frage, ob in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in

  • SG Lüneburg, 13.04.2010 - S 12 SF 6/10
  • SG Lüneburg, 13.01.2010 - S 12 SF 198/09

    Zum Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes in Angelegenheiten des einstweiligen

  • SG Lüneburg, 26.10.2009 - S 12 SF 159/09

    Einstweiliger Rechtsschutz; Terminsgebühr; fiktive Terminsgebühr; mündliche

  • SG Lüneburg, 27.07.2009 - S 12 SF 104/09

    Anfall der Gebühr; Angemessenheit; einstweiliger Rechtsschutz; Erledigungsgebühr;

  • VG Cottbus, 20.02.2019 - 1 KE 6/19

    Entstehung der Terminsgebühr für die Mitwirkung an Besprechungen, die auf eine

  • SG Lüneburg, 29.03.2010 - S 12 SF 12/10
  • SG Lüneburg, 22.01.2010 - S 12 SF 199/09
  • SG Lüneburg, 26.04.2007 - S 25 AS 995/06 ER - geändert
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