Rechtsprechung
BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. b und c EMRK; § ... 140 StPO; § 145 Abs. 3 StPO; § 265 Abs. 4 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 142 Abs. 1 StPO; Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 201 StGB; Art. 8 EMRK
Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und Unterbrechung; faires Verfahren; Fürsorgepflicht; Vorbereitung der Verteidigung; Darlegungsvoraussetzungen in der Revision: Verfahrensrüge); Auswahl des Pflichtverteidigers; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 145 Abs 1 S 1 StPO, § 145 Abs 3 StPO, § 265 StPO
Strafverfahren: Hauptverhandlungsunterbrechung nach Verteidigerwechsel wegen Verhinderung des Wahlverteidigers - Wolters Kluwer
Unterbrechung einer Verhandlung von Amts wegen bei Wechsel des Verteidigers eines Angeklagten
- Anwaltsblatt
§ 143 StPO
Neu bestellter Verteidiger: Wieviel Vorbereitungszeit er braucht, ist seine Sache - rewis.io
Strafverfahren: Hauptverhandlungsunterbrechung nach Verteidigerwechsel wegen Verhinderung des Wahlverteidigers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 142 Abs. 1; StPO § 265 Abs. 4
Unterbrechung einer Verhandlung von Amts wegen bei Wechsel des Verteidigers eines Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aussetzung der Hauptverhandlung bei Verteidigerwechsel
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 143 StPO
Neu bestellter Verteidiger: Wieviel Vorbereitungszeit er braucht, ist seine Sache
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Genügen 25 Minuten Vorbereitungszeit bei Verbrechensvorwurf?
Verfahrensgang
- LG Detmold, 15.11.2011 - 4 KLs 22 Js 991/10
- BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 122
- AnwBl 2013, 232
- AnwBl Online 2013, 70
- JR 2013, 373
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen …
Damit lässt der Vortrag offen, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. Februar 1980 - 2 StR 729/79, BGHSt 29, 203; vom 30. August 2012 - 4 StR 108/12). - AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)
Zu den Pflichten eines Pflichtverteidigers
Auch der Angeklagte ### hat seinerseits keinen solchen Unterbrechungsantrag angeregt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30.08.2012 - 4 StR 108/12 -, Rn. 17, juris).Dies kann nicht in der Weise geschehen, dass eine Aussetzung der Verhandlung durch eigenmächtiges Verhalten im Sinne von § 145 Abs. 1 StPO, sondern nur durch der Strafprozessordnung entsprechende Anträge, hier nach § 145 Abs. 3 StPO auf Unterbrechung, "erzwungen" wird (BGH, Urteil vom 30.08.2012 - 4 StR 108/12 -, Rn. 17, juris).
Rechtsprechung
BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 114 Abs 1 Nr 5 BRAO
Anwaltsgerichtliche Maßnahme: Tatrichterliches Ermessen beim Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft aufgrund gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil verschiedener Rechtsschutzversicherungen
- BRAK-Mitteilungen
Berufsrechte und -pflichten: Kein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft trotz gravierender Pflichtverletzungen
Direkte Verlinkung nicht möglich.
Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2013, 128 - Anwaltsblatt
§ 114 BRAO
Ausschluss aus der Anwaltschaft bei gewerbsmäßigem Betrug? - Anwaltsblatt
§ 114 BRAO
Ausschluss aus der Anwaltschaft bei gewerbsmäßigem Betrug? - rewis.io
Anwaltsgerichtliche Maßnahme: Tatrichterliches Ermessen beim Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft
- rechtsportal.de
BRAO § 114 Abs. 1 Nr. 4
Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft aufgrund gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil verschiedener Rechtsschutzversicherungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwerfung einer Revision
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Anwalt bleibt trotz mehrfachen Betrugs ein Berufsverbot erspart
Verfahrensgang
- AnwG Düsseldorf, 21.06.2011 - 3 EV 548/09
- AGH Nordrhein-Westfalen, 02.03.2012 - 2 AGH 21/11
- BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
Papierfundstellen
- AnwBl 2013, 232
- AnwBl Online 2013, 69
Wird zitiert von ... (6)
- AGH Nordrhein-Westfalen, 01.03.2019 - 2 AGH 15/18
Zur Ausschließung aus der Anwaltsschaft wegen Untreue durch nicht rechtzeitige …
Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann ausnahmsweise von der Ausschließung aus der Anwaltschaft abgesehen werden, wenn der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wirksam begegnet werden kann, wobei etwa eine Selbstanzeige des Rechtsanwalts in Verbindung mit vorbehaltloser Aufarbeitung und sofortiger Schadenswiedergutmachung solche besonderen Umstände darstellen können (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19 Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standes-verfehlungen mit milderen Maßnahmen begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 22/19 Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).
Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann ausnahmsweise von der Ausschließung aus der Anwaltschaft abgesehen werden, wenn der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wirksam begegnet werden kann, wobei etwa eine Selbstanzeige des Rechtsanwalts in Verbindung mit vorbehaltloser Aufarbeitung und sofortiger Schadenswiedergutmachung solche besonderen Umstände darstellen können (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).
- BGH, 31.03.2017 - AnwZ (Brfg) 58/16
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Ob der betroffene Rechtsanwalt aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen wird (§ 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO), ob gegen ihn ein Vertretungsverbot verhängt wird (§ 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO) oder ob eine Geldbuße oder ein Verweis für ausreichend erachtet wird (§ 114 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BRAO), hat der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung aller für die Rechtsfolgenzumessung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwSt (R) 6/12, BRAK-Mitt. 2013, 128 Rn. 7). - BGH, 20.01.2014 - PatAnwSt (R) 1/13
Patentanwaltssache: Ausschluss aus der Patentanwaltschaft bei strafgerichtlicher …
In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die Bewertung des Tatrichters hinnehmen (st. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwSt (R) 6/12, AnwBl. 2013, 232 Rn. 7 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319 f. m.w.N.;… Feuerich in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 114 Rn. 6 ff.). - BGH, 16.07.2013 - AnwSt (R) 4/13
Prüfung des Anwaltsgerichtshofs bzgl. der Möglichkeit weiterer Berufsausübung …
Wenn das Tatgericht unter solchen Vorzeichen davon absieht, dieses einzige - wenngleich "werthaltige" - Mandat nicht zum Anlass für die Herausnahme eines ganzen, zudem nicht leicht abgrenzbaren Teilgebiets des Zivilrechts zu machen, so hält sich dies im Rahmen des tatgerichtlichen Ermessensspielraums und ist durch das Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. dazu zuletzt BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwSt (R) 6/12, AnwBl. 2013, 232 Rn. 7).
Rechtsprechung
AGH Nordrhein-Westfalen, 07.09.2012 - 2 AGH 29/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Von der medizinischen Vorsorge zum Vorsorgeanwalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- BRAK-Mitteilungen
Werbung: Zur Führung der Bezeichnung "VorsorgeAnwalt" auf dem Briefbogen
Direkte Verlinkung nicht möglich.
Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2013, 44 - Anwaltsblatt
Art 12 GG, § 43 BRAO, § 5 UWG 2004
AGH Hamm korrigiert sich: "Vorsorgeanwalt" ist zulässige Werbung - Anwaltsblatt
AGH Hamm, Urt. v. 2.10.2012 - 2 AGH 29/11
AGH Hamm korrigiert sich: "Vorsorgeanwalt" ist zulässige Werbung - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- ibr-online
Anwaltswerbung mit dem Zusatz "Vorsorgeanwalt" zulässig!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
Art 12 GG, § 43 BRAO, § 5 UWG 2004
AGH Hamm korrigiert sich: "Vorsorgeanwalt" ist zulässige Werbung - haufe.de (Kurzinformation)
Rechtsanwalt / Notar darf sich doch "VorsorgeAnwalt" nennen
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Werbung mit "Vorsorgeanwalt" ist zulässig
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Werbung mit "Vorsorgeanwalt" ist zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rechtsanwalt darf mit Zusatz "Vorsorgeanwalt" werben - Unklarheit des Begriffs "Vorsorgeanwalt" angesichts Grundrecht auf Berufsfreiheit unbeachtlich
Papierfundstellen
- NJW 2013, 318
- FamRZ 2013, 2018
- AnwBl 2012, 1005
- AnwBl 2013, 232
- AnwBl Online 2012, 304