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   BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91   

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https://dejure.org/1991,1671
BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91 (https://dejure.org/1991,1671)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91 (https://dejure.org/1991,1671)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1991 - AnwSt (B) 2/91 (https://dejure.org/1991,1671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschließung - Verteidiger - Tatbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAO § 116; StPO §§ 138 a ff.
    Ausschließung des Verteidigers im ehrengerichtlichen Verfahren beim Verdacht der Tatbeteiligung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 138a

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 395
  • NJW 1991, 2780
  • NStZ 1991, 447
  • AnwBl 1992, 276
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90

    Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät

    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
    Auch in einem solchen Fall darf ein Rechtsanwalt im Geschäftsverkehr nicht als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät auftreten, wenn nicht jedes Mitglied durch die Sozietätsvereinbarung ermächtigt und grundsätzlich auch verpflichtet worden ist, den Anwaltsvertrag mit Wirkung für und gegen alle Sozien abzuschließen und deren gesamtschuldnerische Haftung mit dem Mandanten zu vereinbaren (Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1990 - AnwSt (R) 11/90AnwSt (R) 11/90, BGHSt 37, 220 [BGH 29.10.1990 - AnwSt R 11/90] = NJW 1991, 49 = AnwBl 1991, 97).
  • OLG Nürnberg, 19.06.1990 - 3 U 388/90

    Wettbewerbsrechtliche und standesrechtliche Zulässigkeit einer Berufsausübung in

    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
    Das kann dem in das ehrengerichtliche Verfahren eingeführten Parteivorbringen entnommen werden, das die Oberlandesgerichte München (NJW 1990, 2134 = AnwBl 1990, 262) und Nürnberg (NJW 1990, 2827 = AnwBl 1990, 462) ihren Urteilen in den Zivilprozessen wegen Fortführung dieser Anwalts-Sozietät zugrunde gelegt haben.
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89

    Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät

    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
    Danach sind mit den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung vereinbare Sachverhaltsgestaltungen denkbar, bei denen nach der Verkehrsanschauung die Kanzlei des einen Mitglieds der Sozietät nur an dem einen Orte besteht, während die Kanzlei an dem anderen Orte den übrigen Mitgliedern der Sozietät zugerechnet wird (Senatsbeschluß vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 30/89, BGHZ 108, 290, 295).
  • BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89

    Verteidigerausschluß wegen Verdachts der versuchten Strafvereitelung

    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
    Der Verteidiger wäre der Beteiligung an der der Angeschuldigten zur Last gelegten Tat sowohl dringend wie auch in einem die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigenden Grade verdächtig (vgl. hierzu BGHSt 36, 133 [BGH 03.03.1989 - 2 ARs 54/89]), wenn die Angeschuldigte - wie ihr von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen - mit dem Verteidiger eine rechtlich unzulässige überörtliche Sozietät eingegangen wäre und dies im Geschäftsverkehr kundgetan hätte.
  • BVerfG, 04.07.1975 - 2 BvR 482/75

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschließung eines Verteidigers

    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
    Ist der Verteidiger tatsächlich dringend oder in einem die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigenden Grade verdächtig, an der Tat des von ihm Verteidigten selbst beteiligt zu sein, so besteht nach der in § 138 a Abs. 1 Nr. 1 StPO getroffenen Entscheidung des Gesetzgebers die Gefahr, daß im Strafverfahren ein Verteidiger mitwirkt, der wegen seiner mutmaßlichen Tatbeteiligung außerstande ist, seine Verteidigeraufgabe so wahrzunehmen, wie es seine Stellung als Beistand des Beschuldigten und als unabhängiges Organ der Rechtspflege verlangt (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß - NJW 1975, 2341).
  • BGH, 30.01.1951 - 3 StR 29/50
    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
    Das bloße Kennen einer Tat oder ihr Geschehenlassen kann aber nur dann als Tatbeteiligung gewertet werden, wenn eine Rechtspflicht zur Verhinderung der Tat bestand (vgl. BGH NJW 1951, 324; StV 1982, 342 für den Beteiligungsverdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO).
  • OLG München, 12.04.1990 - 6 U 5905/89

    Überörtliche Sozietät; Kriterien der Zulässigkeit; Wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
    Das kann dem in das ehrengerichtliche Verfahren eingeführten Parteivorbringen entnommen werden, das die Oberlandesgerichte München (NJW 1990, 2134 = AnwBl 1990, 262) und Nürnberg (NJW 1990, 2827 = AnwBl 1990, 462) ihren Urteilen in den Zivilprozessen wegen Fortführung dieser Anwalts-Sozietät zugrunde gelegt haben.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.1990 - 2 U 87/90
    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
    Ein die Ausschließung rechtfertigender Verdacht der Beteiligung des Verteidigers an der Tat der Angeschuldigten kommt demnach nur in Betracht, wenn die Berufspflichtverletzung der Angeschuldigten nicht schon in der Kundgabe einer überörtlichen Sozietät, sondern in der Art und Weise dieser Kundgabe gesehen wird (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1991, 46 [OLG Düsseldorf 27.09.1990 - 2 U 87/90] = AnwBl 1991, 46 mit Anm. von Prütting).
  • BGH, 26.06.1978 - AnwSt (B) 16/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Ausschluss eines

    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
    Die Vorschriften der §§ 138 a ff. StPO über die Ausschließung eines Verteidigers sind im ehrengerichtlichen Verfahren sinngemäß anzuwenden (§ 116 Satz 2 BRAO; vgl. Senatsbeschluß vom 26. Juni 1978 - AnwSt (B) 16/77, EGE XIV 192; Feuerich, BRAO § 116 Rdn. 123 ff.).
  • BGH, 09.03.1982 - 5 StR 130/82

    Verurteilung aufgrund der Aussage eines Tatbeteiligten unter Eid - Mitwirkung

    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
    Das bloße Kennen einer Tat oder ihr Geschehenlassen kann aber nur dann als Tatbeteiligung gewertet werden, wenn eine Rechtspflicht zur Verhinderung der Tat bestand (vgl. BGH NJW 1951, 324; StV 1982, 342 für den Beteiligungsverdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 150/90

    Überörtliche Anwaltssozietät - Verletzung Berufs-/Standesrecht;

    Der Bundesgerichtshof hat sich in jüngster Zeit wiederholt für deren Zulässigkeit ausgesprochen (BGHZ 108, 290, 293 ff.; BGHSt 37, 220, 223 [BGH 29.10.1990 - AnwSt R 11/90]; BGH, Beschl. v. 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91, NJW 1991, 2780, 2781).
  • BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17

    Ausschließung des Verteidigers (Anforderungen: hinreichender Verdacht der

    Es besteht in diesen Fällen die Gefahr, dass im Strafverfahren ein Verteidiger mitwirkt, der wegen seiner mutmaßlichen Tatbeteiligung außerstande ist, seine Verteidigeraufgabe so wahrzunehmen, wie dies seine Stellung als Beistand des Beschuldigten und als unabhängiges Organ der Rechtspflege erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1991 - AnwSt (B) 2/91, BGHSt 37, 395, 396).
  • BVerfG, 10.02.1999 - 2 BvR 2191/95

    Verfassungsrechtliche Kontrolle des Verteidigerausschlusses

    Ferner lag ihren Entscheidungen eine verfassungsrechtlich nicht angegriffene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde (vgl. BGHSt 37, 395 [396]).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2000 - 1 Ws 24/00

    Gerichtliche Vorlage zum Ausschluß eines Verteidigers

    Außerdem sind die Beweismittel anzuführen, die den zumindest nötigen hinreichenden Verdacht (§§ 138a Abs. 1, 203 StPO; vgl. BGHSt 37, 395, 397 = NJW 1991, 2780) begründen.
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