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   BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 12/74   

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https://dejure.org/1975,5414
BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 12/74 (https://dejure.org/1975,5414)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1975 - AnwSt (R) 12/74 (https://dejure.org/1975,5414)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 12/74 (https://dejure.org/1975,5414)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.10.1964 - 1 StR 380/64

    Bestrafung eines Beamten wegen Vollstreckung einer nicht zu vollstreckenden

    Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 12/74
    Damit ist seine - ohnehin nicht statthafte (BGHSt 19, 4; 20, 68) [BGH 20.10.1964 - 1 StR 380/64]- weitere Beschwerde gegen das vom Ehrengericht gemäß §§ 150, 153 BRAO erlassene Berufsverbot gegenstandslos.
  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 12/74
    Damit ist seine - ohnehin nicht statthafte (BGHSt 19, 4; 20, 68) [BGH 20.10.1964 - 1 StR 380/64]- weitere Beschwerde gegen das vom Ehrengericht gemäß §§ 150, 153 BRAO erlassene Berufsverbot gegenstandslos.
  • BGH, 12.02.1963 - AnwSt (B) 21/62

    Beschwerde im Ehrengerichtsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 12/74
    Damit ist seine - ohnehin nicht statthafte (BGHSt 19, 4; 20, 68) [BGH 20.10.1964 - 1 StR 380/64]- weitere Beschwerde gegen das vom Ehrengericht gemäß §§ 150, 153 BRAO erlassene Berufsverbot gegenstandslos.
  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 12/74
    Eine schuldhafte Tat von erheblicher objektiver Schwere ist dann mit der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft zu ahnden, wenn dem Rechtsanwalt die ihm obliegende umfassende Aufgabe nicht mehr anvertraut werden kann, unabhängiger Berater und Vertreter der Rechtsuchenden zu sein (BGHSt 20, 73 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]/74).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Bei dieser Prüfung sind die äußeren Folgen der Tat, insbesondere im Hinblick auf das Ansehen des Anwaltsstandes, ebenso zu würdigen wie die Persönlichkeit des Täters (BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; Urteile des Senats vom 16. Januar 1967 - AnwSt (R) 11/66 = EGE IX 113, 115; 20. März 1972 - AnwSt (R) 9/69 = EGE XII 68, 72; 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 12/74 = EGE XIII 121, 123).
  • BGH, 18.10.1982 - AnwSt (R) 10/82

    Im Strafverfahren verhängtes Berufsverbot - Strafrechtliche Verfehlung eines

    Bei dieser Prüfung sind die äußeren Folgen der Tat, insbesondere im Hinblick auf das Ansehen des Anwaltsstandes, ebenso zu würdigen wie die Persönlichkeit des Täters (BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; Urteile des Senats vom 16. Januar 1967 - AnwSt (R) 11/66 = EGE IX 113, 115; 20. März 1972 - AnwSt (R) 9/69 = EGE XII 68, 72; 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 12/74 = EGE XIII 121, 123).

    Denn Aufgabe der Ehrengerichtsbarkeit ist es gerade auch, das Ansehen des Anwaltsstandes in der Öffentlichkeit reinzuhalten und damit das Vertrauen der Rechtsuchenden in die Zuverlässigkeit der Anwaltschaft zu wahren (BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; Urteile des Senats vom 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 8/74 = EGE XIII 112, 114 und AnwSt (R) 12/74 = EGE XIII 121, 123).

  • BGH, 12.12.1988 - AnwSt (R) 5/88

    Revision des Rechtsanwalts gegen den Ausschluss aus der Anwaltschaft wegen

    Bevor durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze vom 18. August 1976 (BGBl I S. 2181) als neue ehrengerichtliche Maßnahme das Verbot eingeführt wurde, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand auf die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden (Vertretungsverbot: § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO), hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß je nach den Umständen des Falles, insbesondere bei ehrengerichtlicher Vorbelastung des Beschuldigten und ständiger Wiederholung, auch (für sich genommen) geringere standesrechtliche Verstöße die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft rechtfertigen können (vgl. Urteile vom 21. November 1960 - AnwSt (R) 6/60 = EGE VI 122, 124 f.; vom 20. Januar 1975 - AnwSt (R) 3/74 = EGE XIII 111 f. und vom 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 12/74 = EGE XIII 121, 123).
  • BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 8/84

    Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft aufgrund

    Denn ihm ist nicht zu entnehmen, daß der Ehrengerichtshof die Ausschließung auf der Grundlage der unwiderlegten Einlassung auch zum Schutz der Rechtspflege für geboten erachtet etwa in der Erwägung, der Rechtsanwalt biete nach der Art seiner Tat und seiner Persönlichkeit nicht die Gewähr dafür, daß er seinen Beruf in Zukunft unter Beachtung seiner standesrechtlichen Pflichten ausüben würde, wenn er Rechtsanwalt bliebe (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 1979 - AnwSt (R) 12/74 = EGE XIII 121, 123).
  • BGH, 05.12.1977 - AnwSt (R) 5/77

    Würdigung des Gesamtverhaltens im ehrengerichtlichen Verfahren

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  • BGH, 30.11.1987 - AnwSt (R) 9/87

    Verletzung von Standespflichten eines Rechtsanwalts - Ausschluss aus der

    Bevor durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs und anderer Gesetze vom 18. August 1986 (BGBl. I S. 2181) als neue ehrengerichtliche Maßnahme das Verbot eingeführt wurde, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand auf die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden (Vertretungsverbot - § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO), hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß je nach den Umständen des Falles, insbesondere bei ehrengerichtlicher Vorbelastung des Beschuldigten und ständiger Wiederholung, auch (für sich genommen) geringere standesrechtliche Verstöße die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft rechtfertigen können (vgl. Urteile vom 21. November 1960 - AnwSt (R) 6/60 = EGE VI 122, 124 f.; vom 20. Januar 1975 - AnwSt (R) 3/74 = EGE XIII 111 f., und vom 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 12/74 = EGE XIII 121, 123).
  • BGH, 16.10.1978 - AnwSt (R) 7/78

    Rechtsmittel

    Das ist nicht der Fall, wenn sein Ausschluß im Interesse des Ansehens des Anwaltsstandes geboten ist, d.h. ihm die umfassende Aufgabe, unabhängiger Berater und Vertreter der Rechtsuchenden zu sein, nicht mehr anvertraut werden kann (vgl. BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; BGH, Urteil vom 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 12/74 = EGE XIII 121, 123).
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