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BGH, 03.12.1962 - AnwSt (R) 14/62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77
Standeswidrige Werbung
Wie seit langem allgemein anerkannt ist und auch der Bundesgerichtshof wiederholt (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1972 - AnwSt (R) 14/62 = EGE VII 171, 174; BGHSt 24, 235, 236; 25, 267 - betrifft einen Patentanwalt - BGHSt 26, 131/135; zuletzt durch Urteil vom 27. Februar 1978 - AnwSt (R) 13/77 - insoweit in BGHSt 27, 374 nicht abgedruckt) unter eingehender Würdigung der geschichtlichen Entwicklung und des einschlägigen Schrifttums, entschieden hat, gehört es deshalb zu den Pflichten eines Rechtsanwalts, nicht in unzulässiger Weise für seine Praxis zu werben und auch nicht einen solchen Anschein zu erwecken. - BGH, 08.11.1971 - AnwSt (R) 5/71
"Sozialistisches Anwaltskollektiv"
Ein solcher Verstoß liegt namentlich vor, wenn der Rechtsanwalt für seine Praxis wirbt oder den Anschein einer Werbung hervorruft (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1962 - AnwSt (R) 14/62 = EGE VII, 171, 174 f). - BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 10/74
Unzulässige Werbung eines Rechtsanwalts
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