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   BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86   

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https://dejure.org/1986,3174
BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86 (https://dejure.org/1986,3174)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86 (https://dejure.org/1986,3174)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1986 - AnwSt (R) 17/86 (https://dejure.org/1986,3174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 135
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86
    Der Pflichtverteidiger, der wie hier gemäß § 140 Abs. 2 StPO bestellt ist, gehört zu diesem Personenkreis (BGHSt 15, 306, 308; 21, 180, 182).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60

    Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86
    Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob ihm dabei Rechtsfehler unterlaufen sind (BGHSt 15, 372, 375).
  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86
    Es bedarf daher keiner Erörterung der Frage, welche Bedeutung eine verminderte Schuldfähigkeit für die Auswahl der zu verhängenden Maßnahme gehabt hätte (vgl. BGHSt 20, 73).
  • BGH, 02.12.1966 - 4 StR 201/66
    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86
    Der Pflichtverteidiger, der wie hier gemäß § 140 Abs. 2 StPO bestellt ist, gehört zu diesem Personenkreis (BGHSt 15, 306, 308; 21, 180, 182).
  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86
    Das Rechtsmittel ist zulässig, insbesondere formgerecht begründet (BGHZ 87, 63; OLG Koblenz NStZ 1984, 236); in der Sache bleibt es jedoch ohne Erfolg.
  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 438/84

    Ausnahme zum Öffentlichkeitsgrundsatz - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86
    Der Kenntnisstand sowie das Verhalten des Rechtsanwalts und seines Verteidigers gebieten deshalb den Schluß, daß ihnen die Verlesung des erstinstanzlichen Urteils - und erst recht eine etwaige Wiederholung des fehlerhaft durchgeführten Teils der Hauptverhandlung - als verzichtbare Formalie erschienen ist, die im weiteren Verfahren nicht fortwirkte (vgl. BGHSt 33, 99).
  • OLG Koblenz, 02.01.1984 - 2 Ss 540/83
    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86
    Das Rechtsmittel ist zulässig, insbesondere formgerecht begründet (BGHZ 87, 63; OLG Koblenz NStZ 1984, 236); in der Sache bleibt es jedoch ohne Erfolg.
  • OLG Bremen, 14.07.2009 - SsBs 15/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Rechtslage im

    Allerdings gestattet der absolute Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit nur dann keine Prüfung der Beruhensfrage (§ 337 Abs. 1 StPO ), wenn der Verfahrensverstoß einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft (BGHSt 9, 243, 244; BGHSt 26, 84, 91; BGH StV 1986, 465; BGH NStZ 1987, 135 f.; OLG Oldenburg StV 1995, 345, 346; LR-Hanack aaO. Rn. 84, 95).
  • BGH, 08.12.1986 - AnwZ (B) 2/86

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen dauernder Unfähigkeit zur

    Solche Bedenken sind hier jedenfalls deshalb unangebracht, weil der Antragsteller bei der Schwere seiner Taten und seiner Unbelehrbarkeit nach der Überzeugung des Senats auch im ehrengerichtlichen Verfahren aus der Rechtsanwaltschaft entfernt worden wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1906 - AnwSt (R) 17/86).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwSt (B) 27/90

    Unanfechtbarkeit ehrengerichtlicher Entscheidung über die Zulässigkeit und

    Auch die Revision des Beschwerdeführers hatte keinen Erfolg (Urteil des Senats vom 29. September 1986 - AnwSt (R) 17/86).
  • BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87

    Gebot der Sachlichkeit

    Als standeswidrig hat er darüber hinaus Äußerungen bezeichnet, deren einziger Zweck die Diffamierung anderer ist, wie die Stellung haltloser Strafanzeigen gegen einen Richter (BGHSt 27, 34, 40) [BGH 25.10.1976 - AnwSt R 5/76], die ohne objektive Anhaltspunkte aufgestellte Behauptung, ein Staatsanwalt habe bewußt gegen seine Dienstpflichten verstoßen (BGH, Urteil vom 12. November 1979 - AnwSt (R) 8/79), massive Angriffe auf die Ehre von Richtern, Anwälten und Parteien (BGH, Urteil vom 29. September 1986 - AnwSt (R) 17/86) oder pauschale Herabsetzungen von staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen (BGH, Beschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 11/96

    Überschreitung der Grenzen einer der Interessenvertretung dienenden anwaltlichen

    Die Ausschließung wurde mit dem Urteil des Senats vom 29. Dezember 1986 - AnwSt (R) 17/86 - rechtskräftig.
  • OLG Stuttgart, 07.04.2003 - 1 Ss 103/03

    Nachweis des Nichtverlesens eines gesamtstrafenfähigen Urteils durch die

    Diese Besonderheiten rechtfertigen es, die Verlesung des erstinstanzlichen Urteils als unwesentlichen Teil der Berufungsverhandlung zu betrachten (vgl. BGH NStZ 1987, 135 m.w.N.) Zur Beweisaufnahme gehört die Urteilsverlesung nicht; erforderlichenfalls muss das Urteil erster Instanz nochmals förmlich zum Zweck der Beweisaufnahme verlesen werden, da diese nach § 324 Abs. 2 StPO dem Bericht nachzufolgen hat (vgl. Meyer-Goßner StPO, 46. Auflage, § 324 Rdn. 5; Ruß in KK, StPO, 4. Auflage, § 324 Rdn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 79/90

    Verfassungmäßigkeit des § 7 Nr. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

    Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Antragstellers ist durch Urteil des Ehrengerichtshofs vom 18. Februar 1986, seine Revision durch Urteil des erkennenden Senats vom 29. September 1986 verworfen worden (AnwSt (R) 17/86).
  • OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Allerdings gestattet der absolute Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit nur dann keine Prüfung der Beruhensfrage (§ 337 Abs. 1 StPO), wenn der Verfahrensverstoß einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft (BGHSt 9, 243, 244; BGHSt 26, 84, 91; BGH StV 1986, 465; BGH NStZ 1987, 135 f.; OLG Oldenburg StV 1995, 345, 346; LR-Hanack a. a. O. Rn. 84, 95).
  • BGH, 31.10.1988 - AnwSt (R) 9/88

    Rechtsmittel

    Diese Verlesung war nicht Teil der Beweisaufnahme (BGH NStZ 1987, 135, 136).
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 39/88

    Rechtsmittel

    Die Ausschließung wurde mit dem Urteil des Senats vom 29. September 1986 - AnwSt (R) 17/86 - rechtskräftig.
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 52/89

    Rechtsmittel

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