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   BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12   

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https://dejure.org/2012,41545
BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12 (https://dejure.org/2012,41545)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12 (https://dejure.org/2012,41545)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2012 - AnwSt (R) 6/12 (https://dejure.org/2012,41545)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 Abs 1 Nr 5 BRAO
    Anwaltsgerichtliche Maßnahme: Tatrichterliches Ermessen beim Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft aufgrund gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil verschiedener Rechtsschutzversicherungen

  • Anwaltsblatt

    § 114 BRAO
    Ausschluss aus der Anwaltschaft bei gewerbsmäßigem Betrug?

  • Anwaltsblatt

    § 114 BRAO
    Ausschluss aus der Anwaltschaft bei gewerbsmäßigem Betrug?

  • rewis.io

    Anwaltsgerichtliche Maßnahme: Tatrichterliches Ermessen beim Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft

  • BRAK-Mitteilungen

    Kein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft trotz gravierender Pflichtverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 114 Abs. 1 Nr. 4
    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft aufgrund gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil verschiedener Rechtsschutzversicherungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwerfung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt bleibt trotz mehrfachen Betrugs ein Berufsverbot erspart

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 232
  • AnwBl Online 2013, 69
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
    Für die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft reicht die einfache Schriftform; dieser wird durch die Einreichung beglaubigter Abschriften genügt (vgl. Meyer-Goßner, aaO § 345 Rn. 23; Frisch in SK-StPO, § 345 Rn. 57; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1951 - 3 StR 513/51, BGHSt 2, 77 f.; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, NJW 1980, 172, 174 f.).
  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 172/94

    Staatsanwaltschaft - Amtsvorrichtungen - Urteilsabsetzungsfrist -

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
    Nach allgemeiner Meinung ist bei Urteilen anfechtungsberechtigt die Staatsanwaltschaft bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (§ 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 296 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1994 - 2 StR 172/94, NStZ 1995, 204; Urteil vom 3. Dezember 1997 - 5 StR 267/97, BGHR GVG § 145 Ersetzungsbefugnis 1; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 296 Rn. 2; Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 296 Rn. 8; Radtke/Hohmann, StPO, § 296 Rn. 44; Loh, MDR 1970, 812, 813).
  • BGH, 03.12.1997 - 5 StR 267/97

    Betrug wegen des Vertriebes von Schlankheitspillen ohne schlankmachende Wirkung -

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
    Nach allgemeiner Meinung ist bei Urteilen anfechtungsberechtigt die Staatsanwaltschaft bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (§ 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 296 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1994 - 2 StR 172/94, NStZ 1995, 204; Urteil vom 3. Dezember 1997 - 5 StR 267/97, BGHR GVG § 145 Ersetzungsbefugnis 1; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 296 Rn. 2; Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 296 Rn. 8; Radtke/Hohmann, StPO, § 296 Rn. 44; Loh, MDR 1970, 812, 813).
  • BGH, 28.06.2004 - AnwSt (R) 16/03

    Zurückweisung von Rechtsmitteln gegen anwaltsgerichtliche Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatrichter vorgenommene Bewertung hinnehmen (BGH, Urteil vom 28. Juni 2004 - AnwSt (R) 16/03).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
    Für die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft reicht die einfache Schriftform; dieser wird durch die Einreichung beglaubigter Abschriften genügt (vgl. Meyer-Goßner, aaO § 345 Rn. 23; Frisch in SK-StPO, § 345 Rn. 57; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1951 - 3 StR 513/51, BGHSt 2, 77 f.; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, NJW 1980, 172, 174 f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.03.2019 - 2 AGH 15/18

    Zur Ausschließung aus der Anwaltsschaft wegen Untreue durch nicht rechtzeitige

    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann ausnahmsweise von der Ausschließung aus der Anwaltschaft abgesehen werden, wenn der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wirksam begegnet werden kann, wobei etwa eine Selbstanzeige des Rechtsanwalts in Verbindung mit vorbehaltloser Aufarbeitung und sofortiger Schadenswiedergutmachung solche besonderen Umstände darstellen können (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standes-verfehlungen mit milderen Maßnahmen begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 22/19

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft

    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann ausnahmsweise von der Ausschließung aus der Anwaltschaft abgesehen werden, wenn der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wirksam begegnet werden kann, wobei etwa eine Selbstanzeige des Rechtsanwalts in Verbindung mit vorbehaltloser Aufarbeitung und sofortiger Schadenswiedergutmachung solche besonderen Umstände darstellen können (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2022 - 2 AGH 2/22

    Verhängung von Maßnahmen der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft

    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH, Urteil vom 26.11.2012 zu AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 679 m.w.N.).

    Nur wenn besondere Umstände vorliegen, kann ausnahmsweise von der Ausschließung aus der Anwaltschaft abgesehen werden, wenn der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft wirksam begegnet werden kann, wobei etwa eine Selbstanzeige des Rechtsanwalts in Verbindung mit vorbehaltloser Aufarbeitung und sofortiger Schadenswiedergutmachung solche besonderen Umstände darstellen können (BGH, Urteil vom 26.11.2012 zu AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 679; Reelsen, in Weyland, BRAO, 10. Aufl., § 114 Rn. 40).

  • BGH, 31.03.2017 - AnwZ (Brfg) 58/16

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Ob der betroffene Rechtsanwalt aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen wird (§ 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO), ob gegen ihn ein Vertretungsverbot verhängt wird (§ 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO) oder ob eine Geldbuße oder ein Verweis für ausreichend erachtet wird (§ 114 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BRAO), hat der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung aller für die Rechtsfolgenzumessung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwSt (R) 6/12, BRAK-Mitt. 2013, 128 Rn. 7).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21
    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann ausnahmsweise von der Ausschließung aus der Anwaltschaft abgesehen werden, wenn der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wirksam begegnet werden kann, wobei etwa eine Selbstanzeige des Rechtsanwalts in Verbindung mit vorbehaltloser Aufarbeitung und sofortiger Schadenswiedergutmachung solche besonderen Umstände darstellen können (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

  • BGH, 20.01.2014 - PatAnwSt (R) 1/13

    Patentanwaltssache: Ausschluss aus der Patentanwaltschaft bei strafgerichtlicher

    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die Bewertung des Tatrichters hinnehmen (st. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwSt (R) 6/12, AnwBl. 2013, 232 Rn. 7 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319 f. m.w.N.; Feuerich in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 114 Rn. 6 ff.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
    Der Schuldgehalt der Tat hat dabei im berufsrechtlichen Verfahren eine geringere Bedeutung als im allgemeinen Strafrecht (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679; Senat, NJOZ 2023, 825, 828 Rn. 36).
  • AGH Bayern, 11.02.2019 - BayAGH II - 2 - 6/18
    Auch wenn eine Tat von erheblicher objektiver Schwere vorliegt, kann die dann erforderliche Gesamtabwägung also durchaus ergeben, dass auf Grund besonderer Umstände nicht auf Ausschluss zu erkennen ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12, BRAK-Mitt. 2013, 128 ; Feuerich/Weyland/ Reelsen , § 114 Rn. 39).

    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft begegnet werden, sind diese zu verhängen (BGH, Urt. v. 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12, BRAK - Mitt.

  • BGH, 16.07.2013 - AnwSt (R) 4/13

    Prüfung des Anwaltsgerichtshofs bzgl. der Möglichkeit weiterer Berufsausübung

    Wenn das Tatgericht unter solchen Vorzeichen davon absieht, dieses einzige - wenngleich "werthaltige" - Mandat nicht zum Anlass für die Herausnahme eines ganzen, zudem nicht leicht abgrenzbaren Teilgebiets des Zivilrechts zu machen, so hält sich dies im Rahmen des tatgerichtlichen Ermessensspielraums und ist durch das Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. dazu zuletzt BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwSt (R) 6/12, AnwBl. 2013, 232 Rn. 7).
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