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   BGH, 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15   

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https://dejure.org/2015,30037
BGH, 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15 (https://dejure.org/2015,30037)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15 (https://dejure.org/2015,30037)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - AnwSt (R) 4/15 (https://dejure.org/2015,30037)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 195 ZPO, § 59b Abs 2 BRAO, § 113 Abs 1 BRAO, § 123 BRAO, § 14 S 1 RABerufsO
    Berufspflichten des Rechtsanwalts: Mitwirkung an Zustellungen von Anwalt zu Anwalt; Ermächtigungsgrundlage für eine entsprechende Regelung in der Berufsordnung

  • IWW

    § 929 Abs. 2 ZPO, § ... 113 Abs. 1 BRAO, § 14 Satz 1 BORA, § 195 ZPO, § 14 BORA, § 59b Abs. 2 BRAO, § 59b Abs. 2 Nr. 6 Buchst. b BRAO, § 59b BRAO, § 59b Abs. 2 Nr. 8 BRAO, § 59 Abs. 2 Nr. 8 BRAO, § 116 Abs. 1 Satz 2, § 198 Abs. 1 BRAO, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer rechtsanwaltlichen Berufspflichtverletzung wegen einer Verweigerung der Mitwirkung an einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • kanzlei.biz

    Keine Mitwirkungsverpflichtung bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • Anwaltsblatt

    § 59b BRAO, § 195 ZPO
    Keine Mitwirkungspflicht bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • Anwaltsblatt

    § 59b BRAO, § 195 ZPO
    Keine Mitwirkungspflicht bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • Anwaltsblatt

    § 59b BRAO, § 195 ZPO
    Keine Mitwirkungspflicht bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • rewis.io

    Berufspflichten des Rechtsanwalts: Mitwirkung an Zustellungen von Anwalt zu Anwalt; Ermächtigungsgrundlage für eine entsprechende Regelung in der Berufsordnung

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsanwalt muss an Zustellung von Anwalt zu Anwalt auch bei einer Urteilsverfügung nicht mitwirken; § 195 ZPO

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Verweigerung der Ausstellung eines Empfangsbekenntnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BORA § 14 S. 1; BRAO § 113 Abs. 1
    Nachweis einer rechtsanwaltlichen Berufspflichtverletzung wegen einer Verweigerung der Mitwirkung an einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Mitwirkungspflicht bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt (Urteil vom 26.10.2015, AnwSt

  • datenbank.nwb.de

    Berufspflichten des Rechtsanwalts: Mitwirkung an Zustellungen von Anwalt zu Anwalt; Ermächtigungsgrundlage für eine entsprechende Regelung in der Berufsordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Anwalt darf passiv bleiben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mitwirkungspflicht des Anwalts bei Zustellung zu Lasten des Mandanten?

  • stroemer.de (Kurzinformation)

    Anwaltszustellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt - und die Verweigerung der Mitwirkung

  • lto.de (Pressebericht)

    Annahmepflicht verneint - Keine Kollegialität bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Darf ein Anwalt die Annahme eines Schreibens der Gegenseite verweigern, um diese so in den Fristablauf zu treiben?

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    ZPO §§ 195, 929 Abs. 2; BRAO §§ 59 b Abs. 2, 113 Abs. 1, 123; BORA § 14 S. 1
    Keine Berufspflicht zur Mitwirkung an Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • lto.de (Pressebericht, 28.10.2015)

    Annahmepflicht verneint - Keine Kollegialität bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Wiederbelebung der Zustellung von Anwalt zu Anwalt?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Mitwirkungspflicht bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • spiritlegal.com (Kurzinformation)

    Zugangsvereitelung durch einen Anwalt beim Vollziehen einstweiliger Verfügungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwalt darf Abgabe eines Empfangsbekenntnisses bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt ablehnen - Kein Vorliegen eines berufswidrigen Verhaltens

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Verweigerung der Ausstellung eines Empfangsbekenntnisses

  • anwaltverein.de (Kurzanmerkung)

    Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt ist am Ende

Sonstiges (3)

  • stroemer.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • unterscheidungskraft.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Der Fall Franz - Keine Pflicht zur Mitwirkung bei Zustellungen zu Lasten des eigenen Mandanten

  • brak.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Mehr Rechtssicherheit: § 14 BORA soll auch bei Zustellungen von Anwalt zu Anwalt gelten (Presserklärung der Bundesrechtsanwalskammer vom 08.03.2017)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3672
  • FamRZ 2016, 222
  • AnwBl 2016, 70
  • AnwBl 2017, 142
  • AnwBl Online 2015, 627
  • AnwBl Online 2016, 3
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98

    Versäumnisurteil

    Auszug aus BGH, 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15
    (1) Eröffnen Ermächtigungsnormen einer autonomen Körperschaft Regelungsspielräume für Berufspflichten, die sich über den Berufsstand hinaus auswirken, so reichen sie nur so weit, wie der Gesetzgeber ersichtlich selbst zu einer solchen Rechtsgestaltung den Weg bereitet (vgl. BVerfGE 38, 373, 381 ff.; 101, 312, 323).

    Sollen die durch die Zivilprozessordnung ausgeformten Handlungsspielräume der Prozessparteien im Wege des Satzungsrechts eingeschränkt werden, so bedarf es demnach erkennbarer gesetzgeberischer Entscheidungen in der Ermächtigungsnorm, andernfalls sowohl der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes als auch der des Vorrangs des Gesetzes verletzt sein können (BVerfGE 101, 312, 324, 328 f. m.w.N.).

    Demgegenüber ordnet § 14 Satz 1 BORA für den Rechtsanwalt die Berufspflicht an, an der Zustellung mitzuwirken; dies gilt selbst dann, wenn dies wie vorliegend einen Nachteil für seinen Mandanten mit sich bringt und so die primären Verpflichtungen aus dem Mandantenvertrag zurückdrängt (vgl. BVerfGE 101, 312, 328 f.).

    (3) Die damit notwendige ausdrückliche und klare gesetzliche Grundlage (vgl. BVerfGE 101, 312, 328) kann dem Wortlaut des § 59 Abs. 2 Nr. 8 BRAO nicht ansatzweise entnommen werden.

    Sie wäre aber vor dem Hintergrund der Entscheidungen des BVerfG zum anwaltlichen Standesrecht aus dem Jahr 1987 (BVerfGE 76, 171; 76, 196) und angesichts dessen, dass § 59b Abs. 2 Nr. 6 Buchst. b BRAO eine solche Regelung für gerichtliche und behördliche Zustellungen trifft, zwingend zu erwarten gewesen (vgl. auch BVerfGE 101, 312, 329).

  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15
    Vielmehr bleibt er Vertreter seiner Partei (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1959 - VIII ZR 111/58, BGHZ 30, 299, 305).

    Nach der Rechtsprechung des BGH verpflichtet nämlich § 195 ZPO den Anwalt, an den zugestellt werden soll, nicht zu einer Mitwirkung an der Zustellung; er empfängt die zugestellte Urkunde vielmehr nur als Vertreter seiner Partei und ist nicht gehindert, die Annahme der Urkunde und die Ausstellung des Empfangsbekenntnisses zu verweigern, ohne dass hieran prozessuale Nachteile geknüpft wären (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1959 - VIII ZR 111/58, a.a.O., S. 305 f. m.w.N.; MünchKomm, ZPO/ Häublein , a.a.O., § 195, Rdnr. 7 i.V.m. § 174, Rdnr. 12; Zöller / Stöber , a.a.O., § 195, Rdnr. 7 i.V.m. § 174, Rdnr. 6).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BGH, 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15
    Sie wäre aber vor dem Hintergrund der Entscheidungen des BVerfG zum anwaltlichen Standesrecht aus dem Jahr 1987 (BVerfGE 76, 171; 76, 196) und angesichts dessen, dass § 59b Abs. 2 Nr. 6 Buchst. b BRAO eine solche Regelung für gerichtliche und behördliche Zustellungen trifft, zwingend zu erwarten gewesen (vgl. auch BVerfGE 101, 312, 329).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BGH, 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15
    Sie wäre aber vor dem Hintergrund der Entscheidungen des BVerfG zum anwaltlichen Standesrecht aus dem Jahr 1987 (BVerfGE 76, 171; 76, 196) und angesichts dessen, dass § 59b Abs. 2 Nr. 6 Buchst. b BRAO eine solche Regelung für gerichtliche und behördliche Zustellungen trifft, zwingend zu erwarten gewesen (vgl. auch BVerfGE 101, 312, 329).
  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 38/68

    Verfassungswidrigkeit der Bestrafung eines Apothekers wegen Einrichtung einer

    Auszug aus BGH, 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15
    (1) Eröffnen Ermächtigungsnormen einer autonomen Körperschaft Regelungsspielräume für Berufspflichten, die sich über den Berufsstand hinaus auswirken, so reichen sie nur so weit, wie der Gesetzgeber ersichtlich selbst zu einer solchen Rechtsgestaltung den Weg bereitet (vgl. BVerfGE 38, 373, 381 ff.; 101, 312, 323).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16

    Verweigertes Empfangsbekenntnis - Einstweilige Verfügung: Vollziehung der durch

    Da die Weigerung des Beklagtenvertreters, das Empfangsbekenntnis zurückzugeben, nach der Rechtsprechung des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2015, 3672) nicht als standeswidrig angesehen werden kann, bestand - zumal nach dem Schreiben vom 24.02.2016 (Anlage B 3) - kein zureichender Grund dafür, aus dem Ausbleiben des Empfangsbekenntnisses auf ein Fehlen der Zustellungsvollmacht der Beklagtenvertreter zu schließen.
  • LG Düsseldorf, 07.11.2018 - 2a O 71/18
    Zwar besteht in Abweichung zu der zur früheren Rechtslage ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2015, 3672), nunmehr eine Berufspflicht zur Mitwirkung an der Zustellung von Anwalt zu Anwalt (vgl. Schultzky, a.a.O., § 195 Rn. 6).
  • OLG Hamburg, 24.04.2017 - 8 W 14/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Auslandszustellung nach Misslingen der

    Die Prozessbevollmächtigten waren auch berufsrechtlich nicht dazu verpflichtet, an einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt mitzuwirken (BGH, Beschluss vom 26.10.2015, NJW 2015, 3672).
  • KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16

    Kostenfestsetzung: Wirksamkeitserfordernis der Zustellung der

    Aus der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des BGH vom 26. Oktober 2015 (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2015 - AnwSt (R) 4/15 -, juris) folgt allein, dass ein Rechtsanwalt durch die Verweigerung der Ausstellung des Empfangsbekenntnisses im Rahmen einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß § 195 ZPO keine ahndbare Berufspflichtverletzung begeht.
  • AnwG Frankfurt/Main, 07.10.2016 - IV AG 68/15

    Berufsrechte und -pflichten: Reichweite einer Auskunftspflicht

    Da nach der Rechtsprechung des Anwaltssenats des BGH eine berufsrechtliche Verpflichtung an einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt gem. § 195 ZPO nicht besteht und somit kein Verstoß gegen § 14 1 BORA vorliegt (BGH, NJW 2015, 3672), hatte sich das Kammermitglied auch nicht berufsrechtswidrig verhalten.
  • LG Dortmund, 26.06.2017 - 19 O 14/17

    Vollziehung der einstweiligen Verfügung durch ihre Zustellung an den

    Nach der Rechtsprechung des Anwaltssenats des BGH (NJW 2015, 3672) kann die Weigerung des Verfügungsbeklagtenvertreters, das Empfangsbekenntnis zurückzugeben, nicht als standeswidrig angesehen werden.
  • VG Köln, 27.02.2018 - 7 K 4969/16
    In diesem Zusammenhang verweist die Beklagte auf das Urteil des BGH vom 26.10.2015, NJW 2015, 3672.
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