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   BGH, 27.05.1968 - AnwSt (R) 8/67   

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https://dejure.org/1968,529
BGH, 27.05.1968 - AnwSt (R) 8/67 (https://dejure.org/1968,529)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1968 - AnwSt (R) 8/67 (https://dejure.org/1968,529)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1968 - AnwSt (R) 8/67 (https://dejure.org/1968,529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 226
  • BGHSt 22, 157
  • NJW 1968, 2204
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • AGH Hamburg, 16.02.2009 - I EVY 6/08

    Verhängung eines Verweises gegen einen Rechtsanwalt aufgrund einer schuldhaften

    Hier gilt nach bisheriger Rspr. grundsätzlich, dass eine Pflichtverletzung, die bei isolierter Betrachtung verjährt wäre, auch noch Jahre nach Verjährungseintritt durch gemeinsame Anschuldigung mit einem noch nicht verjährten Berufspflichtverstoß wieder verfolgt werden könnte (BGHSt 22, 157, 166).
  • BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 6/18

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar; Notarielle Amtspflichtverletzung;

    Sie ist jedoch auch in den Fällen anzuwenden, in denen einem Anwaltsnotar mehrere Verstöße zur Last gelegt werden, also im natürlichen Sinne mehrere verschiedene Handlungsweisen oder Vorkommnisse, gleichgültig, ob und wie diese rechtlich zusammengefasst werden können (Senatsurteil vom 5. Dezember 1966 - NotSt(Brfg) 2/66, BGHSt 21, 232, 233 f., juris Rn. 18; vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1968 - AnwSt(R) 8/67, BGHSt 22, 157, 164, juris Rn. 28).

    Für das Zusammentreffen eines vorgeworfenen Verstoßes gegen das Tätigkeitsverbot eines Rechtsanwalts nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO mit der vorgeworfenen Verletzung der Neutralitätspflicht eines Notars nach § 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 BNotO in Fällen, in denen ein Anwaltsnotar in derselben Rechtssache zunächst als Notar und dann als Rechtsanwalt tätig geworden sein soll, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von einem Übergewicht der anwaltlichen Pflichtverletzung auszugehen, wenn nicht besondere Anhaltspunkte eine andere Wertung erfordern (Senatsurteil vom 4. März 2013, BGHZ 197, 15 Rn. 12; BGH, Urteil vom 27. Mai 1968 - AnwSt (R) 8/67, BGHSt 22, 157, 164, juris Rn. 27).

  • BGH, 04.03.2013 - NotSt (Brfg) 1/12

    Berufsrecht der Notare: Zuständigkeit für die Ahndung des Verstoßes eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Fall, dass der Notar eine von § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO erfasste Beurkundung vorgenommen hat, von einem Übergewicht der anwaltlichen Pflichtverletzung im Verhältnis zum gleichzeitig verwirklichten Amtspflichtenverstoß als Notar auszugehen (vgl. BGHSt 22, 157, 163 f. zu dem vergleichbaren Fall des § 45 Nr. 4 BRAO a.F., dessen Regelungsgehalt nunmehr in § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO erfasst ist.
  • OLG Köln, 26.08.1992 - 2 X (Not) 1/92

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Rechtsanwalt und Notar wegen Verstoßes gegen

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  • LG Osnabrück, 14.01.1997 - 9 T 125/96

    Folgen eines Verstoßes gegen § 45 Abs. 1 Nr. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

    Die Ansicht, § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO (frühere Urkundstätigkeit als Notar, entsprechend § 45 Nr. 4 a.F.) beziehe sich nur auf Streitigkeiten unter den Parteien des beurkundeten Vertrages findet in der genannten Vorschrift keine Stütze (vgl. BGH NJW 68, 2204, 2205).

    Es soll deshalb ausgeschlossen werden, daß der Notar aus der Rolle des unparteiischen Betreuers aller Beteiligten heraustritt und die Aufgabe des Interessenvertreters einer Partei als Rechtsanwalt übernimmt (BGH NJW 68, 2204; Isele, BRAO , Bem.

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 24 U 68/01

    Anwaltsnotar darf eine Partei nach einer notariellen Beurkung nicht gleichzeitig

    Ferner hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 27. Mai 1968 entschieden, dass Auslegungsfragen auch dann gegeben sind, wenn darüber gestritten wird, welche Folgerungen aus einer Vertragsbestimmung zu ziehen sind (BGHZ 50, 226 = NJW 1968, 2204).

    Der Bundesgerichtshof hat in dem bereits zitierten Urteil vom 27. Mai 1968 ausdrücklich entschieden, das Tätigkeitsverbot in der genannten Vorschrift (in beiden Fällen ging es um § 45 Nr. 4 BRAO in der bis zum Jahre 1994 geltenden Fassung, der in § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO eine Neufassung erfahren hat) beziehe sich nicht nur auf Streitigkeiten unter den Parteien des beurkundeten Vertrags (BGH NJW 1968, 2204, 2205).

  • BGH, 09.12.1991 - NotSt (B) 1/91

    Tätigkeit eines Anwaltsnotars als Wirtschaftsprüfer

    Anders als bei der bürgerlich-rechtlichen Haftung wegen Verletzung einer dem Berechtigten gegenüber bestehenden Amtspflicht (§ 19 BNotO; vgl. BGH, Urt. v. 20. Dezember 1962, III ZR 205/61, DNotZ 1963, 574; v. 22. Februar 1973, VI ZR 2/72, Warn 1973, 116) setzt im Falle eines Dienstvergehens der Vorsatz des Notars nicht voraus, daß er sich der Pflichtwidrigkeit seines Handelns bewußt ist (BGHSt 22, 157, 165 für die Verletzung von Standespflichten als Anwalt und Dienstpflichten als Notar; Arndt, BNotO, 2. Aufl., § 95 Anm. 5.1).
  • OLG Brandenburg, 06.06.2023 - 6 W 65/22

    Streitwert einer Klage auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücks; Erstattung

    Dieses Tätigkeitsverbot bezieht sich nicht nur auf Streitigkeiten unter den Parteien des beurkundeten Vertrages, sondern erfasst auch die Interessenwahrnehmung in anderen Verfahren (s. bereits BGH, Urteil vom 27.05.1968 - AnwSt [R] 8/67, NJW 1968, 2204).
  • OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
    Vielmehr ist - unabhängig von strafrechtlichen Konkurrenzverhältnissen - Tat die einheitliche Berufspflichtverletzung i.S. des § 89 StBerG, für die das Gesamtverhalten anhand der Ge- und Verbote der §§ 57 ff. StBerG zu bewerten ist, sofern nicht jeglicher Zusammenhang zwischen den vorgeworfenen Verfehlungen fehlt (vgl. BGH, NJW 1987, 2752, 2753; und Urt. v. 25.04.1994, StBSt (R) 1/94; zur anwaltlichen Standespflichtverletzung vgl. BGHSt 22, 157, 166).
  • BGH, 14.08.1989 - NotZ 3/89

    Erneute Bestellung - Bestellung zum Notar - Entfernung aus dem Amt - Anwaltsnotar

    Nach der bezeichneten Vorschrift darf der Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn es sich um "den Rechtsbestand" oder um die Auslegung einer Urkunde handelt, die er oder ein mit ihm zu gemeinschaftlicher Berufsausübung verbundener Rechtsanwalt als Notar aufgenommen hat (zur Auslegung dieser Vorschrift vgl. BGHSt 22, 157, 162).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 8/74

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 15.10.1984 - StbSt (R) 1/84

    Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens gegen einen Steuerberater

  • BGH, 13.02.1984 - AnwSt (R) 12/83

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.11.1973 - AnwSt (R) 7/71

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.05.1976 - StbSt (R) 1/76

    Pflichtverletzungen eines Steuerberaters - Ausschluss eines

  • BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70

    Rechtsmittel

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