Weitere Entscheidungen unten: BGH, 13.09.2010 | BGH, 07.09.2010

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12151
BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,12151)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,12151)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,12151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Prozessuale Auswirkungen der fehlenden Beiziehung von Akten über Strafverfahren gegen den sich gegen die Entziehung seiner Zulassung richtenden Rechtsanwalt wegen Beleidigungsdelikten aufgrund eines nicht beigebrachten Gutachtens über seinen Gesundheitszustand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; BRAO § 15
    Prozessuale Auswirkungen der fehlenden Beiziehung von Akten über Strafverfahren gegen den sich gegen die Entziehung seiner Zulassung richtenden Rechtsanwalt wegen Beleidigungsdelikten aufgrund eines nicht beigebrachten Gutachtens über seinen Gesundheitszustand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung, Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 33/86

    Festsetzung des Geschäftswerts in Zulassungssachen

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Der Senat bemisst den Gegenstandswert eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in aller Regel mit 50.000 EUR (Beschluss vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 33/86, BRAK-Mitt. 1987, 154).

    Dieser Wert orientiert sich an der Höhe der Einnahmen, die ein Rechtsanwalt insgesamt aus der Anwaltspraxis im Lauf von etwa fünf bis zehn Jahren erzielen kann (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 1963 - AnwZ (B) 30/62, BGHZ 39, 110, 115 f.; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72, EGE XII, 39, 41; vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 6/74, EGE XIII, 22, 27, insoweit in BGHZ 63, 377 nicht abgedruckt, und vom 23. Februar 1987, aaO).

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Er entscheidet vielmehr in der regulären, jetzt aber wegen des altersbedingten Ausscheidens eines richterlichen Mitgliedes und des geschäftsplanmäßigen Wechsels der anwaltlichen Mitglieder geänderten Besetzung (BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 5/72

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Dieser Wert orientiert sich an der Höhe der Einnahmen, die ein Rechtsanwalt insgesamt aus der Anwaltspraxis im Lauf von etwa fünf bis zehn Jahren erzielen kann (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 1963 - AnwZ (B) 30/62, BGHZ 39, 110, 115 f.; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72, EGE XII, 39, 41; vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 6/74, EGE XIII, 22, 27, insoweit in BGHZ 63, 377 nicht abgedruckt, und vom 23. Februar 1987, aaO).
  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Dieser Wert orientiert sich an der Höhe der Einnahmen, die ein Rechtsanwalt insgesamt aus der Anwaltspraxis im Lauf von etwa fünf bis zehn Jahren erzielen kann (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 1963 - AnwZ (B) 30/62, BGHZ 39, 110, 115 f.; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72, EGE XII, 39, 41; vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 6/74, EGE XIII, 22, 27, insoweit in BGHZ 63, 377 nicht abgedruckt, und vom 23. Februar 1987, aaO).
  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    a) Eine Anhörungsrüge muss Ausführungen dazu enthalten, aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht ergeben soll (vgl. auch BT-Drucks. 15/3706, S. 16; BSG, NJW 2005, 2798).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Dazu muss bei angeblichen Sachaufklärungsmängeln substantiiert dargelegt werden, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht übergangen und welchen entscheidungserheblichen Tatsachen es von Amts wegen hätte nachgehen müssen (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 185 f., vom 5. Juni 2008 - V ZR 187/07, juris und vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Dazu muss bei angeblichen Sachaufklärungsmängeln substantiiert dargelegt werden, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht übergangen und welchen entscheidungserheblichen Tatsachen es von Amts wegen hätte nachgehen müssen (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 185 f., vom 5. Juni 2008 - V ZR 187/07, juris und vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05

    Besorgnis der Befangenheit von Richtern im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Die Ablehnungsgesuche (§ 42 Abs. 2 ZPO) dienen verfahrensfremden Zwecken und sind deshalb (Senat, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, juris) unzulässig.
  • BGH, 05.06.2008 - V ZR 187/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Dazu muss bei angeblichen Sachaufklärungsmängeln substantiiert dargelegt werden, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht übergangen und welchen entscheidungserheblichen Tatsachen es von Amts wegen hätte nachgehen müssen (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 185 f., vom 5. Juni 2008 - V ZR 187/07, juris und vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 6/74

    Steuerberater ohne Eigenverantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Dieser Wert orientiert sich an der Höhe der Einnahmen, die ein Rechtsanwalt insgesamt aus der Anwaltspraxis im Lauf von etwa fünf bis zehn Jahren erzielen kann (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 1963 - AnwZ (B) 30/62, BGHZ 39, 110, 115 f.; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72, EGE XII, 39, 41; vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 6/74, EGE XIII, 22, 27, insoweit in BGHZ 63, 377 nicht abgedruckt, und vom 23. Februar 1987, aaO).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
  • BGH, 06.06.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsrüge im Zusammenhang mit einen Streit

    Eine Anhörungsrüge muss Ausführungen dazu enthalten, aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht ergeben soll (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2010 - AnwZ (B) 105/09 Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 M 11.1323

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen Kostenansatz; Anhörungsrüge; Anordnung der

    Die vom Antragsteller aufgeworfene Frage, ob für die erfolglose Anhörungsrüge nach einem unbegründetem Ablehnungsgesuch die Gebührenpflicht angeordnet werden könnte, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig erscheint (vgl. BGH vom 3.12.2010 Az. AnwZ [B] 105/09 ), bedarf angesichts der Entscheidungskonstellation keiner Klärung.
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 M 11.1325

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen Kostenansatz; Anhörungsrüge; Anordnung der

    Die vom Antragsteller aufgeworfene Frage, ob für die erfolglose Anhörungsrüge nach einem unbegründetem Ablehnungsgesuch die Gebührenpflicht angeordnet werden könnte, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig erscheint (vgl. BGH vom 3.12.2010 Az. AnwZ [B] 105/09 ), bedarf angesichts der Entscheidungskonstellation keiner Klärung.
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 M 11.1322

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen Kostenansatz; Anhörungsrüge; Anordnung der

    Die vom Antragsteller aufgeworfene Frage, ob für die erfolglose Anhörungsrüge nach einem unbegründetem Ablehnungsgesuch die Gebührenpflicht angeordnet werden könnte, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig erscheint (vgl. BGH vom 3.12.2010 Az. AnwZ [B] 105/09 ), bedarf angesichts der Entscheidungskonstellation keiner Klärung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12414
BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,12414)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,12414)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,12414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund fehlender Vorlage eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand des Antragstellers - Gefährdung der Rechtspflege bei einem Verbleiben eines Rechtsanwalts mit Wahnvorstellungen bezogen auf die Justiz in der ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund fehlender Vorlage eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand des Antragstellers; Gefährdung der Rechtspflege bei einem Verbleiben eines Rechtsanwalts mit Wahnvorstellungen bezogen auf die Justiz in der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Widerruf der Zulassung aus gesundheitlichen Gründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    "objektiv lächerliche und mittlerweile ritualisiert handelnde Ansammlung von Justizkriminellen”

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 81/08

    Verlust des richterlichen Nebenamtes eines ordnungsgemäß berufenen richterlichen

    Auszug aus BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Das steht mit für das vorliegende Verfahren bindender Wirkung fest, nachdem der Anwaltsgerichtshof den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen diese Anordnung rechtskräftig zurückgewiesen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, NJW-RR 2009, 1578, 1579 Rn. 11).

    Die Formulierung solcher Fragen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Begutachtung an ein konkretes tatsächliches Geschehen anknüpft, das sich selbst erklärt und die anstehenden Fragen auch ohne zusätzliche Verbalisierung klar zutage treten lässt (Senat, Beschluss vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, aaO Rn. 14).

    Die ärztliche Einordnung und Bewertung der Verdachtsumstände ist Aufgabe des zu beauftragenden Arztes, nicht der Rechtsanwaltskammer (Senat, Beschluss vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, aaO Rn. 16).

    Die Voraussetzungen des Widerrufs sind nicht, was zu berücksichtigen wäre (Senat, Beschluss vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, aaO S. 1580 Rn. 22), im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens entfallen.

  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtvorlage eines

    Auszug aus BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    (1) Abwegige persönliche Meinungen eines Rechtsanwalts und diffamierende Äußerungen über Richter, Staatsanwälte und die Justiz insgesamt rechtfertigen zwar noch nicht die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand des Rechtsanwalts (Senat, Beschluss vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 15).

    Dann wären die Interessen der einzelnen Rechtsuchenden und das Gemeinwohlinteresse an einer geordneten Rechtspflege insgesamt beeinträchtigt (Senatsbeschluss vom 26. November 2007, aaO).

    Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III, vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f. und vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19).

  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 4/97

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen "Schwäche der geistigen

    Auszug aus BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III, vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f. und vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Aufforderung zur Vorlage eines

    Auszug aus BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    (1) Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215, 216), den mit der Untersuchung zu beauftragenden Arzt namentlich bezeichnet.
  • BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 32/00

    Schwäche der geistigen Kräfte; Vorlage eines Gutachtens über den

    Auszug aus BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III, vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f. und vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19).
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 74/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen:

    Das steht mit für das vorliegende Verfahren bindender Wirkung fest, nachdem der Senat mit Beschluss vom 27. April 2005 (AnwZ (B) 45/05, juris) die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen diese Anordnung zurückgewiesen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, NJW-RR 2009, 1578, 1579 Rn. 11; vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 6).

    (1) Abwegige persönliche Meinungen eines Rechtsanwalts und diffamierende Äußerungen über Richter, Staatsanwälte und die Justiz insgesamt rechtfertigen zwar noch nicht die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand des Rechtsanwalts (Senat, Beschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, BRAK-Mitt. 2008, 75 [Ls], juris Rn. 15 und vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 11).

    Dann wären die Interessen der einzelnen Rechtsuchenden und das Gemeinwohlinteresse an einer geordneten Rechtspflege insgesamt beeinträchtigt (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 und vom 13. September 2010, aaO).

    Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f.; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, BRAK-Mitt. 2008, 75 [Ls], juris Rn. 19; vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 16).

  • BGH, 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 3/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Unfähigkeit aus

    Nachdem der Senat den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil im Vorprozess durch Beschluss vom 27. März 2014 (AnwZ (Brfg) 57/13) abgelehnt hat, steht die Rechtmäßigkeit der Auflage überdies für das Widerrufsverfahren bindend fest (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, NJW-RR 2009, 1578 Rn. 19; vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, Rn. 6; vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 74/07, Rn. 10).
  • BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen

    aa) Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f.; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19 und vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14873
BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,14873)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,14873)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,14873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; BVerwG, NJW 1997, 3327).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Über ein unzulässiges Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat nicht in der aus § 215 Abs. 3 i. V. m. § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F. und § 45 ZPO analog (dazu Senat, BGHZ 46, 195, 198) folgenden Besetzung ohne die abgelehnten Mitglieder.
  • BGH, 29.01.2003 - IX ZR 137/00

    Befangenheit eines Richters; Zugehörigkeit zum GRUR-Verein

    Auszug aus BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Dieses ist bei einem Ablehnungsgesuch nur gegeben, wenn der abgelehnte Richter mit dem Verfahren befasst war, befasst ist oder befasst werden kann (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; BVerwG, NJW 1997, 3327).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Er entscheidet vielmehr in der regulären Besetzung (BGH, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • OLG Hamm, 29.11.2019 - 7 WF 237/19

    Missbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs

    Dient das Ablehnungsgesuch dagegen verfahrensfremden Zwecken, ist es rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 07.09.2010, AnwZ (B) 105/09, BeckRS 2010, 25875 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht