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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09   

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https://dejure.org/2010,6347
BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09 (https://dejure.org/2010,6347)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09 (https://dejure.org/2010,6347)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - AnwZ (B) 119/09 (https://dejure.org/2010,6347)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 37 BRAO
    Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines nicht unterzeichneten Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 37 BRAO
    Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines nicht unterzeichneten Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Schriftformerfordernis des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen den Widerruf der anwaltlichen Zulassung wegen Vermögensverfalls; Verfahrensvorschriften als deklaratorische Sicherungsvorschriften zur Wahrung materieller Rechte von Prozessbeteiligten

  • rewis.io

    Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines nicht unterzeichneten Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • rewis.io

    Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines nicht unterzeichneten Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schriftformerfordernis des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen den Widerruf der anwaltlichen Zulassung wegen Vermögensverfalls; Verfahrensvorschriften als deklaratorische Sicherungsvorschriften zur Wahrung materieller Rechte von Prozessbeteiligten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 483
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09
    Beweisanzeichen hierfür sind das Erwirken von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 4 m.w.N.).

    Dies setzt aber voraus, dass der Fortfall des Widerrufsgrunds, hier des Vermögensverfalls, von dem Rechtsanwalt zweifelsfrei nachgewiesen wird (Senatsbeschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, aaO Rn. 10 m.w.N.).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es ihm gelungen ist, den Vermögensverfall zu beseitigen, trifft den Rechtsanwalt (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, aaO), dem eine entsprechende Mitwirkungspflicht nach § 215 Abs. 3 BRAO in Verbindung mit § 36a BRAO a.F. obliegt.

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09
    Aus diesem Grund darf das verfahrensrechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit nicht zum Selbstzweck erhoben werden (vgl. GmS-OGB, aaO; BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, unter B II 1 d aa, m.w.N.; BVerwGE aaO, 33 f.).

    Ausgehend davon ist das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift ausnahmsweise dann unschädlich, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 35/96, NJW-RR 1997, 1558, unter II 1; BGH, Urteil vom 10. Mai 2005, aaO; BVerwGE, aaO 36 f.; BVerfG, aaO; Feuerich/Weiland, BRAO, 7. Aufl., § 37 Rn. 4 ff.; Prütting in Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., § 37 Rn. 15 f.; Jessnitzer/Blumberg, BRAO, 9. Aufl., § 37 Rn. 1).

  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 35/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09
    Ausgehend davon ist das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift ausnahmsweise dann unschädlich, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 35/96, NJW-RR 1997, 1558, unter II 1; BGH, Urteil vom 10. Mai 2005, aaO; BVerwGE, aaO 36 f.; BVerfG, aaO; Feuerich/Weiland, BRAO, 7. Aufl., § 37 Rn. 4 ff.; Prütting in Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., § 37 Rn. 15 f.; Jessnitzer/Blumberg, BRAO, 9. Aufl., § 37 Rn. 1).

    Dies ist etwa in den Fällen angenommen worden, in denen ein (maschinenschriftlich) verfasstes, nicht oder jedenfalls nicht vom Urheber eigenhändig unterzeichnetes Schriftstück aufgrund der darin zum Ausdruck kommenden Kenntnis des Sach- und Streitstoffs keinen Zweifel an der Person des Erklärenden aufkommen ließ und in denen aufgrund der gesamten Begleitumstände auch keine ernstlichen Bedenken daran bestanden, dass das Schriftstück mit dessen Willen der (Gerichts-)Behörde zugegangen war (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1996, aaO; BVerwGE, aaO S. 37, m.w.N.).

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09
    aa) Zwar scheidet nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Widerruf der Zulassung aus, wenn der Widerrufsgrund im Verlauf des Verfahrens weggefallen ist (Senatsbeschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356, 357 und vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150).
  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 66/99

    Einhaltung der Schriftform einer Beschwerdeschrift

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09
    Rechtsanwalt" ein maschinenschriftliches Diktatzeichen trägt (vgl. hierzu etwa BGHSt 2, 77, 78 unter Hinweis auf RGSt 67, 385; Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2000 - AnwZ (B) 66/99 und AnwZ (B) 67/99, BGHR BRAO § 42 Abs. 4 Satz 1 Schriftform 1; Prütting, aaO).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 53/94

    Anwaltsmandat - Verwandte - Landgericht

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09
    a) Das Schriftformerfordernis in § 37 BRAO a.F. ist allerdings - wovon der Anwaltsgerichtshof zu Recht ausgeht - regelmäßig nur dann gewahrt, wenn die eingereichte Antragsschrift eigenhändig vom Antragsteller (oder einem von ihm eingeschalteten Bevollmächtigten) unterzeichnet worden ist (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 2/83, BGHZ 87, 63, 64; vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 53/94, NJW-RR 1995, 1266, unter II 1; jeweils zum Schriftformerfordernis nach § 42 Abs. 4 Satz 1 BRAO a.F.).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09
    Grundsätzlich bringt nämlich nur die eigenhändige Namensunterzeichnung zuverlässig zum Ausdruck, welche Person die Verantwortung für die niedergeschriebene Erklärung übernimmt und ob das Schriftstück für den Rechtsverkehr bestimmt ist (vgl. etwa BVerwGE 81, 32, 33 ff.).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09
    Verfahrensvorschriften dienen letztlich der Wahrung der materiellen Rechte der Prozessbeteiligten, sollen also die einwandfreie Durchführung des Rechtsstreits unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten sicherstellen und nicht behindern (GmS-OGB, BGHZ 75, 340, 348).
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09
    Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559 Rn. 8, und vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 10.08.2009 - AnwZ (B) 40/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09
    Auch hat sie nicht - wie geboten - konkret und nachvollziehbar vorgetragen, welche Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft S. derzeit noch offen sind und auf welche Weise sie diese Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris Rn. 6, und vom 10. August 2009 - AnwZ (B) 40/08, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

  • BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91

    Vermögensverfall eines Rechtsanwaltes - Widerruf der Zulassung eines

  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
  • RG, 30.11.1933 - III 992/33

    Was gehört zur "Schriftlichkeit" im Sinne des § 314 StPO.?

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2017 - 1 AGH 79/16

    Widerruf, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Vermögensverfall

    Ein Vermögensverfall liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BGH, Beschl. v. 08.02.2010, Az.: AnwZ (B) 11/09 m.w.N. Tz.4; BGH NJW-RR 2011, 483 Tz.12; BGH Beschl. v. 20.12.2013, Az: AnwZ (Brfg) 40/13 Tz.4).

    durch die am 06.10.2016 zu verzeichnenden Vollstreckungsmaßnahmen positiv festzustellen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 483 Tz.12; Feuerich/Weyland/Vossebürger, BRAO, 9. Aufl., § 7 Rn.142; Henssler in ders./Prütting, BRAO, 4. Aufl., § 14 Rn.29; jeweils m.w.N.).

    Nach der in § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zum Ausdruck gekommenen Wertung des Gesetzgebers ist mit dem Vermögensverfall grundsätzlich eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verbunden (BGH NJW-RR 2011, 483 Tz.15; AGH Hamm, Urt. v. 13.09.2013, Az.: 1 AGH 24/13 Tz.45; Henssler in ders./Prütting, a.a.O., § 14 BRAO Rn.32).

    Die Annahme der Gefährdung der Rechtssuchenden ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr. des BGH; vgl. etwa Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 , Az.: AnwZ (B) 13/05 = NJW-RR 2006, 559 Tz.8 und vom 25. Juni 2007, Az.: AnwZ (B) 101/05 = NJW 2007, 2924 Tz.8 m.w.N.; BGH NJW-RR 2011, 483 Tz.15).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 18.11.2022 - 1 AGH 7/22

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Ein Vermögensverfall liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BGH, Beschl. v. 08.10.2010, AnwZ (B) 11/09 m.w.N.; BGH NJW-RR 2011, 483 Tz.12; BGH, Beschl. v. 20.12.2013, Az.: AnwZ (Brfg) 40/13 Tz.4).

    Insbesondere hat er eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobener Forderungen vorzulegen und nachzuweisen, welche Forderungen inzwischen erfüllt sind (Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 14 Rn.31; Weyland/Vossebürger, BRAO, 10. Aufl., § 14 Rn.60) bzw. darzulegen, wie er offene Forderungen zu erfüllen gedenkt (BGH NJW-RR 2011, 483 Tz.18; Weyland/Vossebürger, BRAO, 10. Aufl., § 14 Rn.60).

    Nach der in § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zum Ausdruck gekommenen Wertung des Gesetzgebers ist mit dem Vermögensverfall grundsätzlich eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verbunden (BGH NJW-RR 2011, 483 Tz.15; AGH Hamm, Urt. v. 13.09.2013, Az.: 1 AGH 24/13 Tz.45; Henssler in ders./Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 14 BRAO Rn.32).

    Diese Annahme ist wegen des Umgangs des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr. des BGH.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005, Az.: AnwZ (B) 13/05 = NJW-RR 2006, 559 Tz.8 und vom 25. Juni 2007, Az.: AnwZ (B) 101/05 = NJW 2007, 2924 Tz.8 m.w.N.; BGH NJW-RR 2011, 483 Tz.15).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 1 AGH 22/23
    Zwar ist anerkannt, dass ein Rechtsanwalt die sich insbesondere aus der Eintragung im Schuldnerverzeichnis ergebende gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls widerlegen kann, wenn er eine nachträgliche Konsolidierung seiner finanziellen Situation darlegt und beweist (BGH, Beschluss vom 08.12.2020 - AnwZ (B) 119/09 -, NJW-RR 2011, 483).

    Nach der in § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers ist mit einem Vermögensverfall eines Rechtsanwalts grundsätzlich eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verbunden (BGH, Beschluss vom 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09 -, NJW-RR 2011, 483; Senatsurteil vom 13.09.2013 - 1 AGH 24/13 -, juris; Henssler/Prütting-Henssler, a. a. O., § 14 Rdnr. 32).

    Die Annahme der Gefährdung der Rechtsuchenden ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (BGH, Beschluss vom 05.12.2005 - AnwZ (B) 137/05 -, NJW-RR 2006, 559; Beschluss vom 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05 -, NJW 2007, 2924; Beschluss vom 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09 -, NJW-RR 2011, 483).

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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2011 - AnwZ (B) 119/09   

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https://dejure.org/2011,13155
BGH, 02.03.2011 - AnwZ (B) 119/09 (https://dejure.org/2011,13155)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2011 - AnwZ (B) 119/09 (https://dejure.org/2011,13155)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2011 - AnwZ (B) 119/09 (https://dejure.org/2011,13155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Anwaltes wegen Vermögensverfalls unter Berücksichtigung einer nachträglichen Konsolidierung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse im Hinblick auf die Begleichung aufgelaufener Schulden unter Vermeidung neuer Schulden

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Zulassung eines Anwaltes wegen Vermögensverfalls unter Berücksichtigung einer nachträglichen Konsolidierung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse im Hinblick auf die Begleichung aufgelaufener Schulden unter Vermeidung neuer Schulden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 113/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - AnwZ (B) 119/09
    Dies setzt nämlich voraus, dass über die Begleichung der aufgelaufenen Schulden oder ihre geordnete Rückführung hinaus erreicht wird, dass dauerhaft keine neuen Schulden entstehen, deren ordnungsgemäße Tilgung nicht sichergestellt ist (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 113/09, Rn. 10, abrufbar über die Internetseite des Bundesgerichtshofs).
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