Rechtsprechung
BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 12/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Wolters Kluwer
Versagung einer Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft
- Anwaltsblatt
§ 7 BRAO
Unwürdigkeit für den Anwaltsberuf - Anwaltsblatt
§ 14 BRAO
Kein Zulassungswiderruf bei Vermögensverfall? - Judicialis
BRAO § 7 Nr. 5; ; BRAO § 42 Abs. 2; ; BRAO § 42 Abs. 4; ; StGB § 132a
- BRAK-Mitteilungen
Zulassung - Versagung der Wiederzulassung wegen Unwürdigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 7 Nr. 5
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Bayern, 19.11.2007 - BayAGH I - 33/07
- BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 12/08
Papierfundstellen
- NJW 2008, 3569
- AnwBl 2009, 63
- AnwBl 2009, 64
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 11/96
Überschreitung der Grenzen einer der Interessenvertretung dienenden anwaltlichen …
Auszug aus BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 12/08
Das ist dann der Fall, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung unter Berücksichtigung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 11/96, BRAK-Mitt. 1997, 168/169).In diesem rechtswidrigen und vorsätzlichen Verhalten kommt zum Ausdruck, dass der Antragsteller den bestandskräftigen Widerruf seiner Rechtsanwaltszulassung und die zu seinen Lasten ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts (jedenfalls partiell) nicht gegen sich gelten lassen will; ein von einer solchen Einstellung getragenes Verhalten rechtfertigt die Versagung der Wiederzulassung nach § 7 Nr. 5 BRAO (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 1996, aaO, unter II 3 b a.E.).
- BGH, 22.11.2006 - AnwZ (B) 60/05
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Auszug aus BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 12/08
Der Widerruf wegen Vermögensverfalls wurde bestandskräftig (Senatsbeschluss vom 22. November 2006 - AnwZ (B) 60/05). - BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 47/98
Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts wegen Untreue zu Lasten von Mandanten
Auszug aus BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 12/08
Die dagegen eingelegten Rechtsmittel des Antragstellers hatten keinen Erfolg (Senatsbeschluss vom 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 47/98).
- BGH, 27.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/16
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung wegen Beleidigung des ausbildenden …
Dass Uneinsichtigkeit einer günstigen Prognose entgegensteht, hat der Senat bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 12/08, NJW 2008, 3569 …und vom 15. Juni 2009 - AnwZ (B) 59/08, juris Rn. 11). - BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 117/09
Wiederzulassung zur Anwaltschaft nach verbüßter Haft wegen Steuerhinterziehung; …
Er hat - wenn auch unter dem Eindruck der Begleitung des Verfahrens durch die Presse - sein Unrecht eingesehen und sich dieser Einsicht entsprechend verhalten (…zu diesem Gesichtspunkt: Senat, Beschl. v. 6. November 2006, AnwZ (B) 87/05, BRAK-Mitt. 2007, 77 [Ls] = juris Rdn. 11; Beschl. v. 21. Juli 2008, AnwZ (B) 12/08, NJW 2008, 3569, 3570). - BGH, 03.06.2015 - AnwZ (Brfg) 11/15
Der Anwalt in der Insolvenz
Im anschließenden Klageverfahren hat der Senat mit Beschluss vom 21. Juli 2008 (AnwZ (B) 12/08) diese Entscheidung der Kammer aber bestätigt.
- BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 96/09
Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach Verurteilung zu einer …
Der Widerruf erwuchs in Bestandskraft (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 12/08).Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist trotz der rechtskräftigen Entscheidung des Senats vom 21. Juli 2008 (AnwZ (B) 12/08), die den ebenfalls auf den Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO gestützten Bescheid der Antragsgegnerin vom 11. Juli 2007 bestätigt hatte, zulässig.
- BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10
Anwaltliches Berufsrecht: Verzicht auf Widerruf der Zulassung wegen …
(BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010, AnwZ (B) 27/09; Beschluss vom 21. Juli 2008, AnwZ (B) 12/08, AnwBl. 2009, 64). - AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 34/22 Das ist der Fall, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung unter Berücksichtigung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (st. Rspr. des BGH, vgl. Beschluss vom 21.07.2008, AnwZ (B) 12/08, juris Rn. 6).
Eine solche Einstellung stünde der Wiederzulassung entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 12/08 -, Rn. 7, juris).
- AGH Baden-Württemberg, 28.01.2022 - AGH 13/21 Zu dieser Befürchtung besteht im Falle des Klägers umso mehr Anlass, als dass der Kläger in das ihm vorgeworfene Verhalten keine Einsicht gezeigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21.7. 2008 - AnwZ (B) 12/08 -, NJW 2008, 3569).
- AGH Baden-Württemberg, 10.12.2021 - AGH 13/21
Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen unwürdigen Verhaltens
Zu dieser Befürchtung besteht im Falle des Klägers umso mehr Anlass, als dass der Kläger in das ihm vorgeworfene Verhalten keine Einsicht gezeigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21.7. 2008 - AnwZ (B) 12/08 -, NJW 2008, 3569).