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   BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 14/00   

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https://dejure.org/2001,5319
BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 14/00 (https://dejure.org/2001,5319)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2001 - AnwZ (B) 14/00 (https://dejure.org/2001,5319)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 14/00 (https://dejure.org/2001,5319)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 47/89

    Unzulässigkeit der Erstbeschwerde mangels Einhaltung der einmonatigen

    Auszug aus BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 14/00
    Der Antragsteller kann demgemäß das durch die Niederlegung begründete Indiz, daß er unter der Zustellungsanschrift gewohnt hat, nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräften, daß er die ursprüngliche Wohnung aufgegeben und an einem anderen Ort seinen Lebensmittelpunkt begründet hat (Senatsbeschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - BRAK-Mitt. 1992, 109; vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 2; Beschluß vom 2. Oktober 1991 - IX ZB 5/91 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 3).
  • BGH, 30.04.1997 - XII ZB 36/96
    Auszug aus BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 14/00
    Ihm oblag es daher, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, daß er vom Inhalt der Entscheidung Kenntnis erlangt (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 46/95 - BRAK-Mitt. 1996, 79; vgl. BGH, Beschluß vom 30. April 1997 - XII ZB 36/96 - FamRZ 1997, 997).
  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift

    Auszug aus BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 14/00
    Der Antragsteller kann demgemäß das durch die Niederlegung begründete Indiz, daß er unter der Zustellungsanschrift gewohnt hat, nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräften, daß er die ursprüngliche Wohnung aufgegeben und an einem anderen Ort seinen Lebensmittelpunkt begründet hat (Senatsbeschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - BRAK-Mitt. 1992, 109; vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 2; Beschluß vom 2. Oktober 1991 - IX ZB 5/91 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 3).
  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf

    Auszug aus BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 14/00
    Ihm oblag es daher, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, daß er vom Inhalt der Entscheidung Kenntnis erlangt (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 46/95 - BRAK-Mitt. 1996, 79; vgl. BGH, Beschluß vom 30. April 1997 - XII ZB 36/96 - FamRZ 1997, 997).
  • BGH, 02.10.1991 - IX ZB 5/91

    Rechtzeitige Zustellung bei Unkenntnis über Aufenthalt des Beklagten

    Auszug aus BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 14/00
    Der Antragsteller kann demgemäß das durch die Niederlegung begründete Indiz, daß er unter der Zustellungsanschrift gewohnt hat, nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräften, daß er die ursprüngliche Wohnung aufgegeben und an einem anderen Ort seinen Lebensmittelpunkt begründet hat (Senatsbeschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - BRAK-Mitt. 1992, 109; vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 2; Beschluß vom 2. Oktober 1991 - IX ZB 5/91 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 3).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 14/00
    Die sofortige Beschwerde ist danach unzulässig; der Senat kann sie ohne mündliche Verhandlung verwerfen (vgl. BGHZ 44, 25).
  • BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 8/03

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof

    b) Ist die Ersatzzustellung durch Einlegen des Schriftstückes in den Briefkasten als unwirksam anzusehen, weil nicht feststeht, daß der Adressat der zuzustellenden Sendung die Wohnung oder die Geschäftsräume, in denen der Zustellungsversuch unternommen wurde, auch tatsächlich inne hatte (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 14/00, BGHR 2001, 481), ist der Zustellungsmangel nach § 189 ZPO geheilt.
  • OLG Koblenz, 20.10.2003 - 12 U 1023/02

    Beweiskraft und Indizwirkung der Zustellungsurkunde für die Wohnung des

    Erforderlich ist nach der Rechtsprechung eine Darstellung des Adressaten, dass er die ursprüngliche Wohnung aufgegeben und an einem anderen Ort seinen Lebensmittelpunkt begründet hat (BVerfG NJW 1992, 224, 225; BGH Beschl. vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 14/00).
  • BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 8/03

    Anordnung der öffentlichen Zustellung der Ladung im anwaltsgerichtlichen

    b) Ist die Ersatzzustellung durch Einlegen des Schriftstückes in den Briefkasten als unwirksam anzusehen, weil nicht feststeht, dass der Adressat der zuzustellenden Sendung die Wohnung oder die Geschäftsräume, in denen der Zustellungsversuch unternommen wurde, auch tatsächlich inne hatte (vgl. BGH, Beschl. v. 12.2. 2001 - AnwZ (B) 14/00, BGHR 2001, 481), ist der Zustellungsmangel nach § 189 ZPO geheilt.
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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2001 - AnwZ (B) 14/00 (1)   

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https://dejure.org/2001,12290
BGH, 01.06.2001 - AnwZ (B) 14/00 (1) (https://dejure.org/2001,12290)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2001 - AnwZ (B) 14/00 (1) (https://dejure.org/2001,12290)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - AnwZ (B) 14/00 (1) (https://dejure.org/2001,12290)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.02.2012 - XI ZR 192/11

    Verjährungseinrede gegen die Geltendmachung von Bürgschaftsforderungen:

    Da die öffentliche Zustellung einer Klageschrift unmittelbar das rechtliche Gehör und die Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungsmöglichkeiten der Partei berührt (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 56/03, WM 2003, 653, 654 f.), gelten hier strenge Anforderungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2001 - AnwZ (B) 14/00, juris Rn. 2 und vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 56/03, WM 2003, 653, 654 f.; BFH, Urteil vom 13. Januar 2005 - V R 44/03, juris Rn. 16 f. und BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43/95, BVerwGE 104, 301, 306 f. jeweils zu § 15 VwZG).
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