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   BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 15/95   

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BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 15/95 (https://dejure.org/1995,3307)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1995 - AnwZ (B) 15/95 (https://dejure.org/1995,3307)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 15/95 (https://dejure.org/1995,3307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Justizministerium der ehemaligen DDR - Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Berufsausübung wegen Schwäche der geistigen Kräfte - Abnorme Persönlichkeitsstruktur - Richterdienstgerichtliches Verfahren - Zwangsweise Einweisung in ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Versagung der Zulassung wegen Geistesschwäche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Annahme des Versagungsgrundes nach § 7 Nr. 7 BRAO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 54/87

    Rücknahme einer rechtsanwaltlichen Zulassung - Strafverfahren gegen einen

    Auszug aus BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 15/95
    Allerdings bedeutet die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, nicht ohne weiteres, daß er zur ordnungsgemäßigen Erledigung fremder Angelegenheiten ebenfalls außerstande ist (Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 - und vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87).

    Vielmehr genügt eine hinreichend konkrete Gefahr, er könnte die Interessen seiner Auftraggeber künftig nicht sachgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt wahrnehmen (Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 1986 - AnwZ (B) 2/86 - und vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87).

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 32/89

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Schwäche seiner geistigen

    Auszug aus BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 15/95
    Entscheidend ist, ob die dauernde, d.h. nicht nur vorübergehende körperliche oder geistige Verfassung des Bewerbers die Gefahr begründet, die Rechtsuchenden würden bei einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung durch ihn nicht mit einer sachgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung ihrer Interessen rechnen können (Senatsbeschluß vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 32/89 - m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1986 - AnwZ (B) 2/86

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen dauernder Unfähigkeit zur

    Auszug aus BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 15/95
    Vielmehr genügt eine hinreichend konkrete Gefahr, er könnte die Interessen seiner Auftraggeber künftig nicht sachgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt wahrnehmen (Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 1986 - AnwZ (B) 2/86 - und vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87).
  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 60/91

    Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Geistige

    Auszug aus BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 15/95
    Mögliche Bedenken gegen die Geschäftsfähigkeit eines Betroffenen stehen der Zulässigkeit eines Rechtsmittels in Fällen des § 7 Nr. 5 RAG bzw. des jetzt anzuwendenden § 7 Nr. 7 BRAO nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 60/91).
  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 15/95
    Allerdings bedeutet die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, nicht ohne weiteres, daß er zur ordnungsgemäßigen Erledigung fremder Angelegenheiten ebenfalls außerstande ist (Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 - und vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87).
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 74/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen:

    Entscheidend ist vielmehr, ob bei ihm gesundheitliche Gründe vorliegen, die ihm nach ihrer Art und ihrem Gewicht die ordnungsmäßige Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts, insbesondere die sachgemäße und sorgfältige Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden, dauernd unmöglich machen (Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 15/95, BRAK-Mitt. 1996, 74, 75; vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 17/98, juris; vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 21/00, BRAK-Mitt. 2001, 231 [Ls], juris; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, BRAK-Mitt. 2008, 75 [Ls.], Vollabdruck bei juris; Hagen, Festschrift für Pfeiffer S. 930; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/ Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 7 BRAO Rn. 52).
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00

    Schwäche der geistigen Kräfte bei querulatorischem Verhalten in eigenen

    Entscheidend ist vielmehr, ob die körperlichen oder geistigen Mängel solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung - also insbesondere zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden - dauernd außerstande ist (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 17/98 - Beschluß vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 15/95 - BRAK-Mitt. 1996, 74).

    Wegen des Bezugs zur anwaltlichen Berufsausübung bedeutet daher die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, nicht ohne weiteres, daß er zur ordnungsgemäßen Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten - und damit zur ordnungsmäßigen Berufsausübung schlechthin - ebenso außerstande ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 - EAS 1978, 23; vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87 - EAS 1988, 11; vom 30. Oktober 1995, aaO; Hagen, Festschrift für Pfeiffer, S. 929, 931).

  • BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 32/00

    Schwäche der geistigen Kräfte; Vorlage eines Gutachtens über den

    Ein Widerruf ist vielmehr schon dann begründet, wenn die körperlichen oder geistigen Mängel zur Folge haben, daß der Anwalt zur ordnungsmäßigen Berufsausübung, insbesondere zur sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden, voraussichtlich dauernd außerstande ist (BGH, Beschl. v. 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 15/95 - BRAK-Mitt. 1996, 74; v. 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 17/98).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 17/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Geistesschwäche

    Entscheidend ist vielmehr, ob die körperlichen oder geistigen Mängel solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen zur ordnungsmäßigen Berufsausübung - also insbesondere zur sachgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden - dauernd außerstande ist (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 15/95 - BRAK-Mitt. 1996, 74; vgl. Hagen, Festschrift für Pfeiffer S. 930).
  • BGH, 26.01.1998 - AnwZ (B) 60/97

    Erneute gerichtliche Überprüfung desselben Verfahrensgegenstandes - Prüfung von

    Seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Anwaltsgerichtshof zurückgewiesen; die dagegen gerichtete Beschwerde hatte keinen Erfolg (BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 15/95 - BRAK-Mitt. 1996, 74).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8169
BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/95 (https://dejure.org/1997,8169)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/95 (https://dejure.org/1997,8169)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/95 (https://dejure.org/1997,8169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Änderung eines Senatsbeschlusses durch Wiederaufnahme des Verfahrens

  • BRAK-Mitteilungen

    Wiederaufnahmebegehren bei Entscheidungen in sogenannten Streitsachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/95
    Daß der vorliegende Antrag unzulässig ist, kann der Senat ohne mündliche Verhandlung aussprechen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 27/93

    Wiederaufnahme von anwaltsgerichtlichen Verfahren; Besetzung des Senats für

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/95
    Die Wiederaufnahme des Verfahrens über Anträge auf gerichtliche Entscheidung in Zulassungssachen ist demgegenüber nur statthaft entsprechend den dafür geltenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung (BGHZ 125, 288).
  • BGH, 06.11.2006 - AnwZ (B) 87/05

    Wiederaufnahme eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen Widerrufs der

    Der Wiederaufnahmeantrag ist zwar an sich statthaft, da im Zulassungsverfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens entsprechende Anwendung finden (BGHZ 125, 288; Senatsbeschluss vom 21. Juli 1997 - AnwZ(B) 15/95, BRAK-Mitt. 1997, 254).
  • BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 47/04

    Zurückweisung eines Widerrufsantrages betreffend den Widerruf der Zulassung zur

    Die Wiederaufnahme des Verfahrens über Anträge auf gerichtliche Entscheidung in Zulassungssachen ist entsprechend §§ 40 Abs. 4, 42 Abs. 6 BRAO, § 580 ZPO statthaft (BGHZ 125, 288; BGH, Beschl. vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/95 = BRAK-Mitt. 1997, 253 f.).
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