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   BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79   

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https://dejure.org/1979,40
BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79 (https://dejure.org/1979,40)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79 (https://dejure.org/1979,40)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79 (https://dejure.org/1979,40)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft - Wegfall eines Rücknahmegrundes nach Erlass der Rücknahmeverfügung - Berücksichtigung des Wegfalls durch das Gericht im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 75, 356
  • NJW 1980, 841
  • MDR 1980, 397
 
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Wird zitiert von ... (459)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 31/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
    Für die gerichtliche Ermessenskontrolle kommt es hiernach grundsätzlich darauf an, ob im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung der Rücknahmegrund vorlag; Vorgänge, die sich nach diesem Zeitpunkt ereignet haben, können im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden (BGHZ 38, 7, 10 [BGH 16.07.1962 - AnwZ B 11/62]; Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 18/78; vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 31/77; vgl. ferner BGHZ 37, 247, 255).

    Ob für die Frage der Aufrechterhaltung der Zulassungsrücknahme ausnahmsweise ein späterer Beurteilungszeitpunkt dann maßgebend sein könnte, wenn aufgrund der Entwicklung nach Erlaß der Rücknahmeverfügung der Rücknahmegrund weggefallen ist und der Rechtsanwalt auf Antrag sogleich wieder zugelassen werden müßte, hat der Senat in jüngerer Zeit in mehreren Beschlüssen offengelassen (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 25/77; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 9/78; vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 31/77; vgl. auch BGHZ 38, 241, 243-245).

  • BGH, 25.06.1962 - AnwZ (B) 4/62

    Wartefrist für Zulassung als OLG-Anwalt

    Auszug aus BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
    Für die gerichtliche Ermessenskontrolle kommt es hiernach grundsätzlich darauf an, ob im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung der Rücknahmegrund vorlag; Vorgänge, die sich nach diesem Zeitpunkt ereignet haben, können im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden (BGHZ 38, 7, 10 [BGH 16.07.1962 - AnwZ B 11/62]; Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 18/78; vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 31/77; vgl. ferner BGHZ 37, 247, 255).
  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 9/78

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
    Ob für die Frage der Aufrechterhaltung der Zulassungsrücknahme ausnahmsweise ein späterer Beurteilungszeitpunkt dann maßgebend sein könnte, wenn aufgrund der Entwicklung nach Erlaß der Rücknahmeverfügung der Rücknahmegrund weggefallen ist und der Rechtsanwalt auf Antrag sogleich wieder zugelassen werden müßte, hat der Senat in jüngerer Zeit in mehreren Beschlüssen offengelassen (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 25/77; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 9/78; vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 31/77; vgl. auch BGHZ 38, 241, 243-245).
  • BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 20/62

    Abhängige Stellung als Steuerrechtsberater

    Auszug aus BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
    Ob für die Frage der Aufrechterhaltung der Zulassungsrücknahme ausnahmsweise ein späterer Beurteilungszeitpunkt dann maßgebend sein könnte, wenn aufgrund der Entwicklung nach Erlaß der Rücknahmeverfügung der Rücknahmegrund weggefallen ist und der Rechtsanwalt auf Antrag sogleich wieder zugelassen werden müßte, hat der Senat in jüngerer Zeit in mehreren Beschlüssen offengelassen (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 25/77; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 9/78; vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 31/77; vgl. auch BGHZ 38, 241, 243-245).
  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 18/78

    Geschäftsführer einer GmbH als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
    Für die gerichtliche Ermessenskontrolle kommt es hiernach grundsätzlich darauf an, ob im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung der Rücknahmegrund vorlag; Vorgänge, die sich nach diesem Zeitpunkt ereignet haben, können im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden (BGHZ 38, 7, 10 [BGH 16.07.1962 - AnwZ B 11/62]; Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 18/78; vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 31/77; vgl. ferner BGHZ 37, 247, 255).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 25/77

    Voraussetzungen der Amtsenthebung als Notar - Rücknahme der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
    Ob für die Frage der Aufrechterhaltung der Zulassungsrücknahme ausnahmsweise ein späterer Beurteilungszeitpunkt dann maßgebend sein könnte, wenn aufgrund der Entwicklung nach Erlaß der Rücknahmeverfügung der Rücknahmegrund weggefallen ist und der Rechtsanwalt auf Antrag sogleich wieder zugelassen werden müßte, hat der Senat in jüngerer Zeit in mehreren Beschlüssen offengelassen (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 25/77; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 9/78; vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 31/77; vgl. auch BGHZ 38, 241, 243-245).
  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 19/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Nr. 6 BRAO

    Auszug aus BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
    Schon dann ist der Rechtsanwalt Beschränkungen unterworfen, die das seine Tätigkeit regelnde Gesetz, die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, nicht kennt und die mit der Stellung des Rechtsanwalts als eines unabhängigen Organs der Rechtspflege unvereinbar sind (vgl. auch BGHZ 57, 237, 240 betreffend Beamtenverhältnis).
  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 1/72

    Zulassung als Rechtsanwalt - Notwendigkeit einer Zustimmung des Dienstherrn -

    Auszug aus BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 1/72 = EGE XII 34, auf den der Ehrengerichtshof zutreffend Bezug nimmt, ausgeführt hat, ist eine Tätigkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts schon dann nicht vereinbar, wenn der Dienstherr die Zustimmung zur Ausübung des Anwaltsberufs nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt hat.
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    (2) Im Einklang mit dieser verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Senat schon bisher davon ausgegangen, dass im anwaltlichen Berufsrecht für die gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses (ein Widerspruchsverfahren war damals nicht vorgesehen) maßgebend ist, weil der Betroffene bei nachträglichem Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen Wiederzulassungsantrag stellen kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 79, 356, 357; vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150; vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083 unter 1 a, 2; vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris Rn. 5, 8).

    bb) Allerdings hat der Senat es nach bisher geltendem Recht aus prozesswirtschaftlichen Erwägungen zugelassen, einen zweifelsfrei feststehenden nachträglichen Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes bereits im laufenden Gerichtsprozess zu berücksichtigen, um eine zeit- und kostenaufwendige Verdoppelung der Verfahren in den Fällen zu vermeiden, in denen dem Rechtsanwalt zunächst die Zulassung entzogen und anschließend sofort wieder erteilt werden müsste (BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, aaO; vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, aaO).

  • BGH, 02.12.2004 - AnwZ (B) 72/02

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei

    Zwar wäre ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes im gerichtlichen Verfahren noch zu berücksichtigen (BGHZ 75, 356); ein solcher liegt hier aber nicht vor.
  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (GG Art 12 Abs 1) durch

    Ebenso wenig kann die Rechtsprechung des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs herangezogen werden, die für den Widerruf der Anwaltszulassung grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsverfügung abstellt (vgl. BGHZ 75, 356).
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