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   BGH, 14.10.2014 - AnwZ (B) 2/14   

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https://dejure.org/2014,34727
BGH, 14.10.2014 - AnwZ (B) 2/14 (https://dejure.org/2014,34727)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2014 - AnwZ (B) 2/14 (https://dejure.org/2014,34727)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2014 - AnwZ (B) 2/14 (https://dejure.org/2014,34727)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.2012 - AnwZ (B) 1/12

    Anfechtbarkeit einer vom Anwaltsgerichtshof getroffenen Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - AnwZ (B) 2/14
    Dasselbe gilt gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 92 Abs. 3 Satz 2 VwGO für den entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO wegen Erledigung der Hauptsache im Sinne von § 161 Abs. 2 VwGO ergangenen Einstellungsbeschluss und nach § 194 Abs. 3 BRAO für die Festsetzung des Streitwerts (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2012 - AnwZ (B) 1/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 04.09.2012 - AnwZ (B) 3/12

    Möglichkeit der Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte mit

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - AnwZ (B) 2/14
    Nach § 112a Abs. 2 BRAO entscheidet der Bundesgerichtshof vielmehr nur über die Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile des Anwaltsgerichtshofs und der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG (BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - AnwZ (B) 3/12, juris Rn. 2; vom 28. März 2013 - AnwZ (B) 4/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 28.03.2013 - AnwZ (B) 4/12

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - AnwZ (B) 2/14
    Nach § 112a Abs. 2 BRAO entscheidet der Bundesgerichtshof vielmehr nur über die Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile des Anwaltsgerichtshofs und der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG (BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - AnwZ (B) 3/12, juris Rn. 2; vom 28. März 2013 - AnwZ (B) 4/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 09.11.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Ferner steht der Anwaltsgerichtshof - weshalb auch eine Beschwerde gegen die durch ihn erfolgte Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren nicht statthaft ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2014 - AnwZ (B) 2/14, BeckRS 2014, 20922 unter II 2) - einem Oberverwaltungsgericht gleich (§ 112c Abs. 1 Satz 2 BRAO; siehe auch BT- Drucks. 16/11385, S. 40 f.).
  • BGH, 28.07.2016 - AnwZ (B) 3/16

    Beschwerde gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Widerruf

    In allen übrigen Fällen, auch im Falle einer Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO oder im Prozesskostenhilfeverfahren, ist eine Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - AnwZ (B) 2/14 Rn. 4).
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