Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 20/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,18142
BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 20/97 (https://dejure.org/1997,18142)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1997 - AnwZ (B) 20/97 (https://dejure.org/1997,18142)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 20/97 (https://dejure.org/1997,18142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,18142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerrufs der Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer - Vereinbarkeit der Tätigkeit eines Mitglieds der Rechtsanwaltskammer mit dem Anwaltsberuf - Umfang der Überprüfung einer Widerrufsverfügung der Rechtsanwaltskammer durch den Anwaltsgerichtshof - Kollision des ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Widerruf der Mitgliedschaft eines Rechtsbeistandes in einer RAK wegen Nichtvorlage einer Nebentätigkeitsgenehmigung seines Dienstherren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94

    Rechtsschutzversicherung - Nebentätigkeit Anwalt

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 20/97
    Die rechtliche Möglichkeit, sich in einem irgendwie erheblichen Umfang als Rechtsanwalt zu betätigen, hat (nur) ein Rechtsanwalt, dessen Arbeitgeber eine anwaltliche Beschäftigung dieses Umfangs gestattet hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94 - BRAK-Mitt. 1995, 164, vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 56/94 - BRAK-Mitt. 1995, 212 und vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 14/95 - NJW-RR 1996, 1148).
  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90

    Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 20/97
    Die Zuständigkeit für inhaltliche Änderungen auf dieser Vertragsebene liegt, was die GmbH als Dienstherrin des Antragstellers angeht, bei der Gesellschafterversammlung (BGH, Urteil vom 25. März 1991 - II ZR 169/90 - NJW 1991, 1680 [BGH 25.03.1991 - II ZR 169/90]).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 20/97
    Ihr ist auch zu entnehmen, daß nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zunächst durch Belehrungen (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO) und Hinweise darauf hinzuwirken ist, daß der Rechtsanwalt (Kammerrechtsbeistand) den beanstandeten Zustand beiseitigt (BT-Drucks. 11/3253, S. 3 ff, 20; Henssler/Prütting BRAO § 14 Rn. 29; vgl. auch BVerfG NJW 1986, 1801 [BVerfG 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83]).
  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 56/94

    Rechtsanwalt - Schadensabteilungsleiter

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 20/97
    Die rechtliche Möglichkeit, sich in einem irgendwie erheblichen Umfang als Rechtsanwalt zu betätigen, hat (nur) ein Rechtsanwalt, dessen Arbeitgeber eine anwaltliche Beschäftigung dieses Umfangs gestattet hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94 - BRAK-Mitt. 1995, 164, vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 56/94 - BRAK-Mitt. 1995, 212 und vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 14/95 - NJW-RR 1996, 1148).
  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 15/93

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vereinbarkeit der Tätigkeit als

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 20/97
    Der Senat sieht (bei entsprechender Anwendung der §§ 539, 540 ZPO) unter dem Gesichtspunkt der Sachdienlichkeit keinen Anlaß, im Beschwerdeverfahren erstmals und abschließend auf die vom Anwaltsgerichtshof ausdrücklich offengelassene Frage einzugehen, ob die Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH, deren Geschäftszweck nach dem Gesellschaftsvertrag in der Vermittlung von Versicherungen liegt, allgemein gegen § 14 Abs. 2 Nr. 9 BRAO verstößt (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93 - BRAK-Mitt. 1994, 43), oder ob der Vortrag des Antragstellers, bei der VVS GmbH handele es sich nur um eine Verselbständigung der schon vorher vom Antragsteller geleiteten Versicherungsabteilung der H. GmbH & Co. KG und sie sei nur für die Firmen dieser Unternehmensgruppe tätig, insoweit zu einer anderen Beurteilung führt.
  • BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 14/95

    Voraussetzungen für die Annahme des Versagungsgrundes nach § 7 Nr. 8 BRAO

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 20/97
    Die rechtliche Möglichkeit, sich in einem irgendwie erheblichen Umfang als Rechtsanwalt zu betätigen, hat (nur) ein Rechtsanwalt, dessen Arbeitgeber eine anwaltliche Beschäftigung dieses Umfangs gestattet hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94 - BRAK-Mitt. 1995, 164, vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 56/94 - BRAK-Mitt. 1995, 212 und vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 14/95 - NJW-RR 1996, 1148).
  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93

    Zulassung des Geschäftsführers einer Handwerksinnung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 20/97
    Der Senat sieht (bei entsprechender Anwendung der §§ 539, 540 ZPO) unter dem Gesichtspunkt der Sachdienlichkeit keinen Anlaß, im Beschwerdeverfahren erstmals und abschließend auf die vom Anwaltsgerichtshof ausdrücklich offengelassene Frage einzugehen, ob die Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH, deren Geschäftszweck nach dem Gesellschaftsvertrag in der Vermittlung von Versicherungen liegt, allgemein gegen § 14 Abs. 2 Nr. 9 BRAO verstößt (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93 - BRAK-Mitt. 1994, 43), oder ob der Vortrag des Antragstellers, bei der VVS GmbH handele es sich nur um eine Verselbständigung der schon vorher vom Antragsteller geleiteten Versicherungsabteilung der H. GmbH & Co. KG und sie sei nur für die Firmen dieser Unternehmensgruppe tätig, insoweit zu einer anderen Beurteilung führt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht