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   BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04   

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BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04 (https://dejure.org/2005,9771)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04 (https://dejure.org/2005,9771)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2005 - AnwZ (B) 21/04 (https://dejure.org/2005,9771)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltsschaft nach Entzugs der Zulassung wegen Vermögensverfalls; Folgen von strafgerichtlichen Verurteilungen wegen berufsbezogener Vorsatzdelikte oder wegen Unterschlagung oder Untreue zu Lasten der Mandanten; Auswirkungen eines ...

  • Judicialis

    BRAO § 7 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 7 Nr. 5, 9
    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit und wegen fortbestehenden Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 79/98

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04
    b) Strafgerichtliche Verurteilungen - namentlich solche wegen berufsbezogener Vorsatzdelikte, etwa Unterschlagung oder Untreue zu Lasten der Mandanten (BGH, Beschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 59/87, BRAK-Mitt. 1988, 271; v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; v. 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306) oder der eigenen Angestellten oder das unberechtigte Führen der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" (BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74) - können die Annahme rechtfertigen, der Berufsbewerber sei für den Anwaltsberuf nicht tragbar.

    In einem vergleichbaren Fall - Verurteilung wegen Untreue in sechs Fällen zu Lasten von Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt - hat der Senat eine Wartezeit von acht Jahren für angemessen gehalten (BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, aaO).

    Vielmehr muß das beanstandungsfreie Verhalten geraume Zeit nach Erlaß der Freiheitsstrafe wegen Ablaufs der Bewährungsfrist fortgesetzt worden sein (BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, aaO).

  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Entfallen der

    Auszug aus BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04
    b) Strafgerichtliche Verurteilungen - namentlich solche wegen berufsbezogener Vorsatzdelikte, etwa Unterschlagung oder Untreue zu Lasten der Mandanten (BGH, Beschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 59/87, BRAK-Mitt. 1988, 271; v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; v. 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306) oder der eigenen Angestellten oder das unberechtigte Führen der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" (BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74) - können die Annahme rechtfertigen, der Berufsbewerber sei für den Anwaltsberuf nicht tragbar.

    Die bloße straffreie Führung nach einer Verurteilung darf nicht entscheidend zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden, wenn er noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe stand (BGH, Beschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 38/94, BRAK-Mitt. 1995, 70; v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, aaO).

  • BGH, 10.07.2000 - AnwZ (B) 40/99

    Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04
    b) Strafgerichtliche Verurteilungen - namentlich solche wegen berufsbezogener Vorsatzdelikte, etwa Unterschlagung oder Untreue zu Lasten der Mandanten (BGH, Beschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 59/87, BRAK-Mitt. 1988, 271; v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; v. 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306) oder der eigenen Angestellten oder das unberechtigte Führen der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" (BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74) - können die Annahme rechtfertigen, der Berufsbewerber sei für den Anwaltsberuf nicht tragbar.

    Umgekehrt wirkt sich ein Versuch, über das eigene Fehlverhalten zu täuschen, negativ aus (BGH, Beschl. v. 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, BRAK-Mitt. 2000, 194; v. 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306, 307).

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 38/94

    Wiederzulassung - Untreuehandlungen - Anwaltsberuf

    Auszug aus BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04
    Die bloße straffreie Führung nach einer Verurteilung darf nicht entscheidend zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden, wenn er noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe stand (BGH, Beschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 38/94, BRAK-Mitt. 1995, 70; v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, aaO).
  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 59/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04
    b) Strafgerichtliche Verurteilungen - namentlich solche wegen berufsbezogener Vorsatzdelikte, etwa Unterschlagung oder Untreue zu Lasten der Mandanten (BGH, Beschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 59/87, BRAK-Mitt. 1988, 271; v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; v. 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306) oder der eigenen Angestellten oder das unberechtigte Führen der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" (BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74) - können die Annahme rechtfertigen, der Berufsbewerber sei für den Anwaltsberuf nicht tragbar.
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 30/99

    Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts nach Veruntreuung von Mandnatengeldern

    Auszug aus BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04
    Umgekehrt wirkt sich ein Versuch, über das eigene Fehlverhalten zu täuschen, negativ aus (BGH, Beschl. v. 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, BRAK-Mitt. 2000, 194; v. 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306, 307).
  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 10/10

    Wiederzulassung zu Rechtsanwaltschaft: Versagung wegen Berufsunwürdigkeit

    Hat er sich zu seinem Fehlverhalten bekannt, insbesondere den angerichteten Schaden nach Möglichkeit wiedergutgemacht, und keine weiteren Verfehlungen begangen, schlägt dies positiv zu Buche (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9).

    Umgekehrt wirkt sich ein Versuch, über das eigene Fehlverhalten zu täuschen, negativ aus (Senatsbeschlüsse vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, aaO; vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, BRAK-Mitt. 2000, 194; vom 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306, 307).

    Dasselbe gilt, wenn nach der die Unwürdigkeit begründenden Tat neue - selbst kleinere - Verfehlungen hinzugekommen sind (Senatsbeschlüsse vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, aaO; vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 52/95, BRAK-Mitt. 1996, 122 f.).

    In anderen Fällen, in denen der Betroffene erneut straffällig geworden war, hat der Senat sogar den Ablauf einer Zeitspanne von acht Jahren seit der letzten Straftat für eine Wiederzulassung genügen lassen (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 52/95, aaO; vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, aaO Rn. 10).

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Ein unberechtigtes Auftreten als Rechtsanwalt ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung eine gewichtige Pflichtverletzung (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 16/77, EGE XIV S. 63 ff.; vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88, Umdruck S. 10; vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74 und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9).

    Dieser grobe Verstoß gegen die Wahrheitspflicht im Zulassungsverfahren stellt nach der Senatsrechtsprechung eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar (vgl. nur Beschlüsse vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74; vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 62/96, BRAK-Mitt. 1997, 171 und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9; siehe zur entsprechenden Wertung im Notarrecht auch BGH, Beschluss vom 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632 Rn. 8 ff.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 17. Juni 1996 - AnwZ (B) 54/95, BRAK-Mitt. 1996, 258 zur Täuschung über eine frühere MfS-Tätigkeit).

    Abgesehen davon, dass der Kläger in der Vergangenheit nicht nur zu Geld-, sondern auch zu Freiheitsstrafen verurteilt worden ist, sind im Rahmen der Würdigung der gesamten Umstände des konkreten Einzelfalls Verurteilungen zu Geldstrafen sehr wohl von Bedeutung für die Frage, ob ein Rechtsanwalt unwürdig ist, zumal wenn sie - wie hier - gehäuft aufgetreten sind (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88, Umdruck S. 9, 11 m. w. N. und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9).

  • BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 117/09

    Wiederzulassung zur Anwaltschaft nach verbüßter Haft wegen Steuerhinterziehung;

    Dabei darf auch die bloße straffreie Führung nach einer Verurteilung nicht entscheidend zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden, wenn er noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe stand (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102; Beschl. v. 21. Juni 1999, AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; Beschl. v. 4. April 2005, AnwZ (B) 21/04 juris Rdn. 9; Beschl. v. 6. November 2006, AnwZ (B) 87/05, BRAK-Mitt. 2007, 77 [Ls] = juris Rdn. 11; Beschl. v. 9. November 2009, AnwZ (B) 13/09, juris Rdn. 20; Feuerich/Weyland und Schmidt-Räntsch jeweils aaO).
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 70/17

    Anspruch eines aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossenen Rechtsanwalts auf

    Wurde die Unwürdigkeit durch die Begehung von Straftaten seitens des Rechtsanwalts begründet, ist neben der seit der Begehung der letzten Straftat vergangenen Zeitspanne zu berücksichtigen, wie der Bewerber in der Zwischenzeit mit seinem Fehlverhalten umgegangen ist und ob er sich auch ansonsten untadelig geführt hat (Senat, Urteil vom 2. Juli 2018, aaO; Beschlüsse vom 10. Februar 2015, aaO Rn. 6 und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9).
  • BGH, 10.02.2015 - AnwZ (Brfg) 55/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen fehlender

    Dasselbe gilt, wenn nach der die Unwürdigkeit begründenden Tat neue selbst kleinere - Verfehlungen hinzugekommen sind (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9 und vom 10. Oktober 2011, aaO S. 448).

    1997, 171 und vom 4. April 2005, aaO Rn. 9; siehe zur entsprechenden Wertung im Notarrecht auch BGH, Beschluss vom 5. März 1992 - NotZ (Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632 Rn. 8 ff.).

  • BGH, 20.03.2018 - AnwZ (Brfg) 70/17

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund einer Unwürdigkeit durch

    Wurde die Unwürdigkeit durch die Begehung von Straftaten seitens des Rechtsanwalts begründet, ist neben der seit der Begehung der letzten Straftat vergangenen Zeitspanne zu berücksichtigen, wie der Bewerber in der Zwischenzeit mit seinem Fehlverhalten umgegangen ist und ob er sich auch ansonsten untadelig geführt hat (Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015, aaO Rn. 6, und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9).
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach

    Dabei darf auch die bloße straffreie Führung nach einer Verurteilung nicht entscheidend zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden, wenn er noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe stand (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103; Beschl. v. 21. Juni 1999, AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; Beschl. v. 4. April 2005, AnwZ (B) 21/04, juris Rdn. 9; Beschl. v. 6. November 2006, AnwZ (B) 87/05, BRAK-Mitt 2007, 77 [Ls], juris Rdn. 11; Beschl. v. 9. November 2009, AnwZ (B) 13/09, juris Rdn. 20; Feuerich/Weyland und Schmidt-Räntsch jeweils aaO).
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 50/17

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Wurde die Unwürdigkeit durch die Begehung von Straftaten seitens des Rechtsanwalts begründet, ist neben der seit der Begehung der letzten Straftat vergangenen Zeitspanne zu berücksichtigen, wie der Bewerber in der Zwischenzeit mit seinem Fehlverhalten umgegangen ist und ob er sich auch ansonsten untadelig geführt hat (Senat, Urteil vom 2. Juli 2018, aaO; Beschlüsse vom 10. Februar 2015, aaO Rn. 6 und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9).
  • BGH, 26.01.2009 - AnwZ (B) 24/08

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Strafgerichtliche Verurteilungen - namentlich solche wegen berufsbezogener Vorsatzdelikte, etwa Unterschlagung oder Untreue zu Lasten der Mandanten (BGH, Beschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 59/87, BRAK-Mitt. 1988, 271; v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; v. 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306; v. 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04; v. 6. November 2006 - AnwZ (B) 87/05, BRAK-Mitt. 2007, 77) - können die Annahme rechtfertigen, der Berufsbewerber sei für den Anwaltsberuf nicht tragbar.

    Die bloße straffreie Führung nach einer Verurteilung darf nicht entscheidend zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden, wenn er noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe stand (BGH, Beschl. v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102; Beschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 38/94, BRAK-Mitt. 1995, 70; v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt 1996, 73; v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; v. 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04; vgl. Feuerich/Weyland, BRAO 7. Aufl. § 7 Rdn. 40).

  • BGH, 02.07.2007 - AnwZ (B) 66/06

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit

    Der Bewerber erscheint dann unwürdig, wenn er ein Verhalten gezeigt hat, das ihn bei Abwägung dieses Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitlicher Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar erscheinen lässt; dabei sind das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes einzelfallbezogen gegeneinander abzuwägen (st.Rspr.; Senatsbeschluss vom 10. Juli 2000 - AnwZ(B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306 unter II 1; Senatsbeschluss vom 12. April 1999 - AnwZ(B) 67/98, NJW-RR 1999, 1219 unter II 1; Senatsbeschluss vom 4. April 2005 - AnwZ(B) 21/04, juris, unter II 1 b; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 7 Rdnr. 36 m.w.Nachw.).

    Für die Beurteilung, ob der Zeitpunkt für eine Wiederzulassung des Antragstellers zur Rechtsanwaltschaft gekommen ist, kommt neben dem Zeitablauf besondere Bedeutung der Frage zu, wie der Bewerber in der Zwischenzeit mit seinem Fehlverhalten umgegangen ist und ob er sich auch ansonsten tadellos geführt hat (Senatsbeschluss vom 4. April 2005, aaO, unter II 1 b).

  • AGH Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 AGH 6/08

    Versagung der Wiederzulassung wegen Unwürdigkeit

  • BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 50/17

    Versagung der Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit; Abwägung

  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 54/17

    Wiederzulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft hinsichtlich

  • AGH Brandenburg, 29.06.2020 - AGH I 9/18

    Rechtsanwaltszulassung bei Verurteilung wegen Untreue von Mandantengeldern

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