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   BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 22/78   

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https://dejure.org/1978,7625
BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 22/78 (https://dejure.org/1978,7625)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1978 - AnwZ (B) 22/78 (https://dejure.org/1978,7625)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1978 - AnwZ (B) 22/78 (https://dejure.org/1978,7625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtmäßigkeit einer Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.09.1969 - AnwZ (B) 4/69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 22/78
    Unterläßt sie diese Prüfung, so kann es geboten sein, die Rücknahmeverfügung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluß vom 15. September 1969 - AnwZ (B) 4/69; Isele a.a.O. § 14 IV A 4).
  • BGH, 15.12.1980 - AnwZ (B) 19/80

    Unwürdigkeit zum Ausführen des Berufs eines Rechtsanwalts bei schuldhaftem

    So begründet eine Verurteilung wegen Betruges in aller Regel die Unwürdigkeit des Bewerbers (vgl. BGH, Beschl. v. 24. April 1967 - AnwZ (B) 1/67 = EGE IX 75, 77; Beschl. v. 27. Mai 1968 - AnwZ (B) 16/67 = EGE X 55, 60; Beschl. v. 20. März 1972 - AnwSt (R) 9/69 = EGE XII 68, 72; Beschl. v. 6. November 1978 - AnwZ (B) 22/78).

    Unwahre Angaben im Zulassungsverfahren haben regelmäßig die Versagung der Zulassung nach § 7 Nr. 5 BRAO oder, wenn sie erst nachträglich bekannt werden, deren Rücknahme nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 BRAO zur Folge (BGH, Beschl. v. 6. November 1978 - AnwZ (B) 22/78).

    Dies gilt vor allem dann, wenn sie sich auf Tatsachen beziehen, bei deren Offenlegung der Bewerber mit der Ablehnung seines Gesuchs rechnen muß und auch rechnet (BGH, Beschl. v. 6. November 1978 - AnwZ (B) 22/78).

  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80

    Begriff des "unwürdigen" Verhaltens gemäß § 7 Nr. 5 BRAO

    Das ist nicht nur der Fall, wenn er sich - zum Beispiel durch Vermögensstraftaten wie Betrug oder Untreue (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 22/77 - und 6. November 1978 - AnwZ (B) 22/78 - mit Nachweisen) - als so unzuverlässig erwiesen hat, daß es im Interesse der Rechtsuchenden nicht verantwortet werden kann, ihm die Stellung eines berufenen unabhängigen Beraters und Vertreters in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO) einzuräumen.
  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 7/81

    Rechtsmittel

    Da der Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO bisher nicht weggefallen ist, fehlt es aus Rechtsgründen an den Voraussetzungen, unter denen der Antragsgegner gemäß § 14 Abs. 2 BRAO nach seinem Ermessen von der Rücknahme der Zulassung absehen könnte (BGH, Beschluß vom 6. November 1978 - AnwZ (B) 22/78; Beschluß vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 32/80).
  • BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 7/83

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Unkenntnis von

    Nach alledem ist die sofortige Beschwerde zurückzuweisen, ohne daß es auf weiteres, insbesondere auf die vom Ehrengerichtshof erörterte Erwägung ankäme, ob der Antragsteller im Zulassungsverfahren "objektiv unwahre Erklärungen" abgegeben hat, indem er zu einer Zeit, als seine Tat noch nicht entdeckt war, die Frage nach gegen ihn anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren verneinte (Zur Bedeutung unwahrer Angaben im Zulassungsverfahren vgl. Senatsbeschluß vom 6. November 1978 - AnwZ (B) 22/78 -).
  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 32/80

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Für eine Ermessensentscheidung nach § 14 Abs. 2 BRAO ist allerdings dann kein Raum, wenn Umstände, die den nachträglichen Wegfall der Unwürdigkeit begründen könnten, im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung weder vorgetragen noch sonst ersichtlich sind (Senatsbeschluß vom 6. November 1978, AnwZ (B) 22/78).
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