Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5281
BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00 (https://dejure.org/2001,5281)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00 (https://dejure.org/2001,5281)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00 (https://dejure.org/2001,5281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Zulassung - Vermögensverfall - Rechtsanwaltskammer - Widerruf

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 n.F.; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAO § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 9/91

    Entziehung der anwaltlichen Zulassung bei Vermögensverfall - Vorbringen von

    Auszug aus BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist allein deshalb, weil der Rechtsanwalt bisher keine Mandantengelder in Empfang genommen hat, eine Gefährdung der Vermögensinteressen seiner Auftraggeber nicht auszuschließen (BGH, Beschluß vom 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 9/91, BRAK-Mitt. 1991, 227; vom 7. Oktober 1991 - AnwZ (B) 26/91; vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 13/99).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 88/98

    Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00
    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher nach dieser Bestimmung auch dann zu entziehen, wenn der Rechtsanwalt ohne Verschulden in die ihn belastende Vermögenslage geraten ist (BGH, Beschluß vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271).
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 26/91

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist allein deshalb, weil der Rechtsanwalt bisher keine Mandantengelder in Empfang genommen hat, eine Gefährdung der Vermögensinteressen seiner Auftraggeber nicht auszuschließen (BGH, Beschluß vom 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 9/91, BRAK-Mitt. 1991, 227; vom 7. Oktober 1991 - AnwZ (B) 26/91; vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 13/99).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 13/99

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist allein deshalb, weil der Rechtsanwalt bisher keine Mandantengelder in Empfang genommen hat, eine Gefährdung der Vermögensinteressen seiner Auftraggeber nicht auszuschließen (BGH, Beschluß vom 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 9/91, BRAK-Mitt. 1991, 227; vom 7. Oktober 1991 - AnwZ (B) 26/91; vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 13/99).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 44/90

    Person des Zustellungsadressaten im anwaltlichen Zulassungsverfahren nach der

    Auszug aus BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist allein deshalb, weil der Rechtsanwalt bisher keine Mandantengelder in Empfang genommen hat, eine Gefährdung der Vermögensinteressen seiner Auftraggeber nicht auszuschließen (BGH, Beschluß vom 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 9/91, BRAK-Mitt. 1991, 227; vom 7. Oktober 1991 - AnwZ (B) 26/91; vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 13/99).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Ob der Senat der Auffassung folgen könnte, eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme dürfe dann nicht erfolgen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 - NJW 1991, 2083 und vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00 - juris Rn. 7 sowie BFH, Urteil vom 13. November 2001 - VII R 14/01 - BFHE 198, 266 ), kann auf sich beruhen.

    Ausgehend davon ist eine Nichtgefährdung im Sinne von § 20 Abs. 2 Nr. 5 WPO (erst) dann anzunehmen, wenn die Interessengefährdung hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann (vgl. BFH, Beschluss vom 4. März 2004 - VII R 21/02 - BFHE 204, 563; BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00 -).

  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    In nachfolgenden Beschlüssen wird die Geschäftswertfestsetzung auf 100.000 DM bzw 51.129,19 EUR oder später genau auf 50.000 EUR vom BGH nicht mehr näher begründet (Beschlüsse vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00, vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01 - und vom 2. Dezember 2004 - AnwZ (B) 72/02 - ).
  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

    Solange dies indes nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, sondern wie im Falle des Klägers völlig offen ist, ob die Bereinigung seiner desolaten wirtschaftlichen Situation letztlich gelingen wird, kann von geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen im Sinne des StBerG und mithin von einer Widerlegung der vorgenannten, durch den Vermögensverfall des Klägers begründeten Vermutung seiner fehlenden persönlichen Eignung für die Ausübung des Berufs des Steuerberaters (vgl. § 40 Abs. 2 Satz 1 StBerG) nicht ausgegangen werden (ebenso für den Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung BGH-Beschluss vom 13. März 2000 AnwZ (B) 28/99, NJW-RR 2000, 1228; vgl. auch BGH-Beschluss vom 12. März 2001 AnwZ (B) 27/00, BGH-Report 2001, 668 --Leitsatz--).
  • BGH, 09.03.2017 - AnwZ (Brfg) 53/16

    Zurückweisung der Anhörungsrüge und der Gegenvorstellung gegen den

    Mit dem Vermögensverfall eines Rechtsanwalts ist auch - unabhängig davon, ob der Vermögensverfall selbst verschuldet oder auf ein (rechtswidriges) Verhalten Dritter zurückzuführen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00, juris Rn. 4) - grundsätzlich eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verbunden.
  • BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 55/11

    Bedeutung des Zeitpunkts des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens für

    Da § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO allein dem Schutz des rechtsuchenden Publikums dient, ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auch dann zu widerrufen, wenn der Anwalt seine belastende Vermögenslage nicht verschuldet hat (Senatsbeschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher nach dieser Bestimmung auch dann zu entziehen, wenn der Rechtsanwalt ohne Verschulden in die ihn belastende Vermögenslage geraten ist (BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271; BGH, Beschl. v. 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09

    Wideruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

    Soweit der Antragsteller darauf verweist, dass er seit seiner Zulassung seine Anwaltstätigkeit ausschließlich beratend auf dem Gebiet des Steuerrechts ausübe, dies auch in Zukunft so halten werde und daher jeglicher Kontakt mit Mandantengeldern fern liege, vermag dies nicht mit der erforderlichen Sicherheit die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden auszuschließen (Senatsbeschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00).
  • AGH Baden-Württemberg, 21.03.2009 - AGH 42/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auf ein Verschulden des Rechtsanwalts für seine belastende Vermögenslage kommt es nicht an (Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Aufl., § 14 Rdnr. 60; BGH, Beschlüsse vom 12. März 2001, AnwZ (B) 27/00, und vom 3. November 2008, AnwZ (B) 91/07).

    Im Rahmen der dadurch eingetretenen Beweislastumkehr muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass ein Vermögensverfall nicht mehr vorliegt(BGH, Beschluss vom 12. März 2001, AnwZ (B) 27/00).

  • AGH Baden-Württemberg, 14.11.2009 - AGH 8/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung ins

    Der gesetzliche Vermutungstatbestand für einen Vermögensverfall war damit erfüllt, wobei es auf ein Verschulden des Rechtsanwalts für seine belastende Vermögenslage nicht ankommt (BGH, Beschlüsse vom 12. März 2001, AnwZ (B) 27/00, und vom 3. November 2008, AnwZ (B) 91/07).

    Im Rahmen der durch den gesetzlichen Vermutungstatbestand bewirkten Beweislastumkehr muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass ein Vermögensverfall nicht (mehr) vorliegt (BGH, Beschluss vom 12. März 2001, AnwZ (B) 27/00).

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Eine Gefährdung der finanziellen Interessen der Mandanten lässt sich nur selten mit hinreichender Sicherheit ausschließen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00, juris, Tz. 6, BGHReport 2001, 668 [nur Leitsatz]).
  • OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14

    Löschung aus der Architektenliste; maßgeblicher Zeitpunkt

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 51/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall aufgrund

  • OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Löschung aus der Architektenliste wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht