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   BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 28/00   

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https://dejure.org/2001,8910
BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 28/00 (https://dejure.org/2001,8910)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2001 - AnwZ (B) 28/00 (https://dejure.org/2001,8910)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2001 - AnwZ (B) 28/00 (https://dejure.org/2001,8910)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Fachanwalt für Arbeitsrecht - Nachweis - Nicht geeigneter Nachweis - Informationsblatt statt Teilnahmebescheinigung - Fortbildungspflicht - Einleitung eines Widerrufsverfahrens

  • Judicialis

    FAO § 14 a.F.; ; FAO § 15 n.F.; ; BRAO § 223

  • BRAK-Mitteilungen

    Fachanwalt - zur Voraussetzung der Anerkennung eines Nachweises einer Fortbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit einer Auskunft der Rechtsanwaltskammer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anerkennung des Nachweises einer Fortbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 10/62

    "Beschluß" im Sinne der §§ 90, 91 BRAO

    Auszug aus BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 28/00
    Präventive Auskünfte der Rechtsanwaltskammern über die Rechtmäßigkeit künftigen Verhaltens sind nicht nach § 223 BRAO anfechtbar, weil sie nicht in die Rechte des Rechtsanwalts eingreifen (BVerfGE 50, 16, 27; BGHZ 37, 396, 401; BGH, Beschl. v. 18. November 1996, aaO).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Auszug aus BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 28/00
    Präventive Auskünfte der Rechtsanwaltskammern über die Rechtmäßigkeit künftigen Verhaltens sind nicht nach § 223 BRAO anfechtbar, weil sie nicht in die Rechte des Rechtsanwalts eingreifen (BVerfGE 50, 16, 27; BGHZ 37, 396, 401; BGH, Beschl. v. 18. November 1996, aaO).
  • BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 37/00

    Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung; Fortbildungsnachweis

    Auszug aus BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 28/00
    Vorsorglich weist der Senat auf folgendes hin: Bei der Entscheidung über den Widerruf wird die Antragsgegnerin beachten müssen, daß bei der Ermessensausübung alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, die für die Frage wesentlich sind, ob der Betroffene den für die Fachanwaltschaft vorausgesetzten Leistungsstandard nicht mehr erfüllt (vgl. Senatsbeschl. v. heutigen Tage - AnwZ(B) 37/00, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13

    Anwaltliches Berufsrecht: Belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer über die

    Zwar hat der Senat zum vormals geltenden Verfahrensrecht mehrfach ausgesprochen, dass Auskünfte der Rechtsanwaltskammern über die Rechtmäßigkeit künftigen Verhaltens des Rechtsanwalts grundsätzlich nicht anfechtbar sind, weil sie keine Schuld feststellen und nicht in dessen Rechte eingreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 1962 - AnwZ (B) 10/62, BGHZ 37, 396, 401; vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96, NJW-RR 1997, 759; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 28/00, BRAK-Mitt 2001, 188, 189; vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 38/05, NJW 2006, 2926 Rn. 2).
  • BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Abgrenzung einer einfachen Belehrung von einem

    Dabei hat der Senat zum vormals geltenden Verfahrensrecht mehrfach ausgesprochen, dass Auskünfte der Rechtsanwaltskammern über die Rechtmäßigkeit künftigen Verhaltens des Rechtsanwalts - um ein solches Verhalten geht es im vorliegenden Fall - grundsätzlich nicht anfechtbar sind, weil sie keine Schuld feststellen und nicht in dessen Rechte eingreifen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 16. Juli 1962 - AnwZ (B) 10/62, BGHZ 37, 396, 401; vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96, NJW-RR 1997, 759; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 28/00, BRAK-Mitt. 2001, 188, 189; vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 38/05, NJW 2006, 2926 Rn. 2).
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