Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 29/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9860
BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 29/06 (https://dejure.org/2006,9860)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2006 - AnwZ (B) 29/06 (https://dejure.org/2006,9860)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 29/06 (https://dejure.org/2006,9860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen den Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt aus Gründen des Vermögensverfalls; Verhängung eines Vertretungsverbots auf dem Gebiet des Zivilrechts für die Dauer von zwei Jahren; Gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls ...

  • Judicialis

    BRAO § 16 Abs. 6 Satz 2; ; BRAO § 16 Abs. 6 Satz 5; ; BRAO § 42 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 § 16 Abs. 6 S. 2
    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1998 - AnwZ (B) 38/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund von Erkenntnissen über die

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 29/06
    Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheides durfte nach § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO nur angeordnet werden, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse zu schon vor Bestandskraft des Widerrufsbescheids notwendiger Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten war (Senatsbeschl. v. 19. Juni 1998, AnwZ (B) 38/98 BRAK-Mitt 1998, 235, 236).

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung war und ist im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden geboten (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senat, Beschl. v. 2. Juni 1993, AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994, AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998, AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236).

  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 29/06
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung war und ist im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden geboten (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senat, Beschl. v. 2. Juni 1993, AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994, AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998, AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 29/06
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung war und ist im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden geboten (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senat, Beschl. v. 2. Juni 1993, AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994, AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998, AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236).
  • BGH, 02.06.1993 - AnwZ (B) 27/93

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Voraussetzungen für Betrieb

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 29/06
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung war und ist im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden geboten (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senat, Beschl. v. 2. Juni 1993, AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994, AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998, AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236).
  • BGH, 21.04.1994 - AnwZ (B) 9/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer Tätigkeit für das

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 29/06
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung war und ist im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden geboten (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senat, Beschl. v. 2. Juni 1993, AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994, AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998, AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236).
  • BGH, 05.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Zwar ist eine konkrete Gefährdung Rechtsuchender in der Regel zu bejahen, wenn der Rechtsanwalt in jüngerer Zeit wegen eines Vermögensdelikts, insbesondere wegen Veruntreuung von Mandantengeldern strafrechtlich verurteilt worden ist, oder die Ermittlungen der Rechtsanwaltskammer ergeben, dass der Rechtsanwalt sich in dem Bemühen, seine Schulden zu begleichen, auch an bei ihm eingegangenen Mandantengeldern vergriffen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00, BeckRS 2001, 6486; vom 17. Juli 2006 - AnwZ (B) 8/06, juris Rn. 6; vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 29/06, juris Rn. 10 und vom 4. März 2009 - AnwZ (B) 78/08, juris Rn. 16 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 112c BRAO Rn. 185; Weyland/ Vossebürger, BRAO, 10. Aufl., § 14 BRAO Rn. 108b; Henssler in Henssler/ Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 14 Rn. 70).
  • BGH, 26.11.2009 - AnwZ (B) 27/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Wiederrufs der

    a) Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids durfte nach der seinerzeit noch maßgeblichen Vorschrift des § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO a.F. nur angeordnet werden, wenn zu erwarten war, dass der Widerruf bestandskräftig wird und sein sofortiger Vollzug im überwiegenden öffentlichen Interesse zur schon vor Bestandskraft des Widerrufsbescheids notwendigen Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten war (Senat, Beschl. v. 19. Juni 1998, AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; Beschl. v. 18. Oktober 2006, AnwZ (B) 29/06, [...]).
  • BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Anordnung

    Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids durfte nach § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO nur angeordnet werden, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse zur schon vor Bestandskraft des Widerrufsbescheids notwendigen Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten war (Senat , Beschl. v. 19. Juni 1998, AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; Beschl. v. 18. Oktober 2006, AnwZ (B) 29/06, [...]).
  • BGH, 08.12.2008 - AnwZ (B) 28/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Sofortige

    Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheides durfte nach § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO nur angeordnet werden, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse zur schon vor Bestandskraft des Widerrufsbescheids notwendigen Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten war (Senat, Beschl. v. 19. Juni 1998, AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt 1998, 235, 236; Beschl. v. 18. Oktober 2006, AnwZ (B) 29/06, [...]).
  • BGH, 24.09.2015 - AnwZ (Brfg) 14/15

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Denn abgesehen davon, dass auch Vertretungsverbote manchmal von in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwälten ignoriert werden (siehe hierzu nur den Sachverhalt im Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 29/06, juris Rn. 10), könnte der Kläger weiterhin im strafrechtlichen Bereich als Rechtsanwalt tätig sein.
  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 25/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Sofortige

    Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids darf nach § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO nur angeordnet werden, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse zu schon vor Bestandskraft des Widerrufsbescheids notwendiger Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (st.Rspr.; Senatsbeschluss vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235; Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 29/06 und 4. März 2009 - AnwZ (B) 78/08, jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht