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   BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00   

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https://dejure.org/2000,1252
BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00 (https://dejure.org/2000,1252)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00 (https://dejure.org/2000,1252)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2000 - AnwZ (B) 3/00 (https://dejure.org/2000,1252)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltssozietät - Angestellter Rechtsanwalt - Erwähnung im Briefkopf - Kanzleiwechsel - Mandatsniederlegung - Sofortige Beschwerde - Verpflichtung zur Mandatsbeendigung

  • Anwaltsblatt

    § 43a BRAO

  • Judicialis

    BRAO § 223; ; BRAO § 3 Abs. 2 und 3; ; BRAO § 223 Abs. 1; ; BRAO § 223 Abs. 4; ; BRAO § 39; ; BRAO § 40; ; BRAO § 41; ; BRAO § 43 a Abs. 4; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAO § 43 a Abs. 4
    Nach Sozietätswechsel eines Anwalts muss die neue Sozietät Mandate gegen Mandanten der früheren Sozietät ihres Kollegen niederlegen

  • BRAK-Mitteilungen

    Tätigkeitsverbot nach Kanzleiwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BORA § 3 Abs. 2, 3, ,4, § 43a Abs. 4
    Vertretungsverbot nach Sozietätswechsel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1572
  • MDR 2001, 419
  • VersR 2001, 1010
  • WM 2001, 1047
  • BB 2001, 1169
  • BB 2001, 1170
  • AnwBl 2001, 362
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
    Feststellungsanträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 7/95, BRAK-Mitt. 1996, 80, 81; v. 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, BRAK-Mitt. 1998, 40).

    Ausnahmsweise ist dafür ein Rechtsschutzbedürfnis anzuerkennen, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre, insbesondere die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leer liefe, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage allgemein klären hilft (BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; v. 24. November 1997 aaO).

  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
    Da er jedoch auf den Briefbögen beider Kanzleien als Mitglied der Sozietät in Erscheinung getreten ist, wurde er jeweils in die Mandatsverhältnisse einbezogen (vgl BGHZ 70, 247, 249; 124, 47, 51) und haftet deshalb den Auftraggebern in gleicher Weise wie die Mitglieder der jeweiligen Sozietät (Sieg, in: Zugehör, Anwaltshaftung 2000 Rdnr. 369).
  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76

    Haftung eines Scheinsozius

    Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
    Da er jedoch auf den Briefbögen beider Kanzleien als Mitglied der Sozietät in Erscheinung getreten ist, wurde er jeweils in die Mandatsverhältnisse einbezogen (vgl BGHZ 70, 247, 249; 124, 47, 51) und haftet deshalb den Auftraggebern in gleicher Weise wie die Mitglieder der jeweiligen Sozietät (Sieg, in: Zugehör, Anwaltshaftung 2000 Rdnr. 369).
  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 7/95

    Rechtsfolgen der rückwirkenden Aufhebung einer Verfügung über den Widerruf der

    Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
    Feststellungsanträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 7/95, BRAK-Mitt. 1996, 80, 81; v. 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, BRAK-Mitt. 1998, 40).
  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
    Ein Rechtsanwalt einer Sozietät, der ein ihm angetragenes Mandat annimmt, handelt regelmäßig namens der Sozietät (BGHZ 56, 355, 359).
  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 4/94

    Fachanwaltsbezeichnung - Umzulassung - Rechtsanwaltskammerwechsel

    Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
    Ausnahmsweise ist dafür ein Rechtsschutzbedürfnis anzuerkennen, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre, insbesondere die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leer liefe, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage allgemein klären hilft (BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; v. 24. November 1997 aaO).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwälte 1. V ..., 2. A ..., 3. M ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Gerhard Volz und Koll., Meersburger Straße 3, 88213 Ravensburg - gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00 - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Präsidenten Papier, der Richterinnen Jaeger, Haas, der Richter Hömig, Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Hoffmann-Riem, Bryde am 3. Juli 2003 beschlossen:.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00 - verletzt die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Bundesgerichtshof hob mit dem angegriffenen Beschluss die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs auf und bestätigte die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer (NJW 2001, S. 1572).

  • BGH, 05.12.2006 - AnwZ 2/06

    Zurückweisung der Anfechtungsanträge zweier Bewerber gegen die Wahl neuer

    Solche Anträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit nur zulässig, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre, insbesondere die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leer liefe, und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage allgemein klären hilft (Senat, Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 24. November 1997, AnwZ (B) 38/97, NJW 1998, 1078; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573).
  • BVerfG, 23.03.2001 - 1 BvR 238/01

    Vorläufige Aussetzung der Verpflichtung einer Anwaltssozietät zur

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwälte 1. V ..., 2. A ..., 3. M ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Gerhard Volz und Koll., Meersburger Straße 3, 88213 Ravensburg - gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00 - hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Jaeger und die Richter Hömig, Bryde gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93 d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 23. März 2001 einstimmig beschlossen:.

    Die Vollziehung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen ausgesetzt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20

    Außensozietät mit angestelltem Rechtsanwalt - Beendigung der gemeinschaftlichen

    - AnwZ (B) 3/00 - Rn. 12).

    Auch hier wird das Scheinmitglied in die mit der Sozietät oder der Kanzlei begründeten Mandantenverhältnisse einbezogen und haftet in gleicher Weise wie die Mitglieder der Sozietät beziehungsweise der oder die Inhaber*in der Kanzlei (vergleiche BGH 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00 - Rn. 13) .

  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

    Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).
  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).
  • OVG Sachsen, 30.04.2002 - 5 B 107/01

    Stelle ist jede durch das Organisationsrecht gebildete Einheit; Der Erlass von

    Dies wäre etwa der Fall, wenn er zunächst die eine Partei vertritt und später, etwa nach einem Sozietätswechsel, deren Gegner (BGH, Beschl. v. 6.11.2000, NJW 2001, 1572 = MDR 2001, 419).
  • AnwG Hamburg, 10.06.2008 - II AnwG 21/07

    Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

    "Vertretung" i.S.d. § 43 Abs. 4 BRAO ist dabei im weitesten Sinne zu verstehen, sie setzt ein "Bearbeiten" nicht voraus (vgl. BGH, AnwZ B 3/00 v. 6.11.2000 in NJW 2001, 1572, 1573).
  • BGH, 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulässigkeit der Feststellungklage eines

    Feststellungsanträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit nach Änderung des Verfahrensrechts zum 1. September 2009 und mit Wegfall der §§ 39 ff., 223 BRAO nicht mehr grundsätzlich unzulässig (vgl. zur früheren Rechtslage Senat, Beschluss vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573 mwN).
  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 28/04

    Zulässigkeit eines Forstsetzungsfeststellungsantrages im anwaltsgerichtlichen

    Derartige Anträge sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn sonst die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leer liefe oder der Antragsteller in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich bei künftigen Anträgen des Antragstellers ebenso stellen wird (vgl. ferner BGH, Beschl. v. 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, NJW 1998, 1078; v. 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573).
  • AGH Schleswig-Holstein, 17.03.2005 - 1 AGH 1/05

    Anerkennungsfähigkeit von Online-Seminaren als Fortbildungsnachweis gemäß § 15

  • OLG München, 22.09.2009 - PatA-Z 1/09

    Patentanwaltssache: Rechtsschutz gegen Ablehnung der Veröffentlichung eines

  • AGH Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 2 AGH 17/06

    Bearbeitungsdauer für Verleihung des Fachanwaltstitels

  • AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04

    Zulässigkeit der Beteiligung eines Rechtsanwalts an einer

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