Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.11.1966

Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,64
BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66 (https://dejure.org/1966,64)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66 (https://dejure.org/1966,64)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1966 - AnwZ (B) 3/66 (https://dejure.org/1966,64)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befinden über die Ablehung eines Richters wegen Befangenheit in streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Anwendbarkeit der Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei gerichtlichen Verfahren in Zulassungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 195
  • NJW 1967, 155
  • NJW 1967, 631 (Ls.)
  • MDR 1967, 210
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 5/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66
    Der Senat für Notarsachen hat sie in seinem Beschluß vom 28. Mai 1962 - NotZ 2/62 -, der beschließende Senat hat sie in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1965 - AnwZ (B) 5/65 - ausdrücklich offengelassen.
  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66
    Jedenfalls liegen vom Standpunkt des damaligen Angeklagten und jetzigen Antragstellers aus vernünftige Gründe dafür vor, an der Unbefangenheit des Bundesrichters K. ernstlich zu zweifeln (BGHSt 1, 34).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Nach ständiger Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung werden hierbei die §§ 42 ff. ZPO entsprechend angewendet (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - AnwZ (B) 3/66, BGHZ 46, 195; BayObLG, NJW 2002, 3262; Keidel/Kuntze/Winkler/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 6 Rn. 56; Bassenge/Roth, FGG, 11. Aufl., § 6 Rn. 1).
  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Nach der hier entsprechend anwendbaren (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - AnwZ (B) 3/66, BGHZ 46, 195, 198) Vorschrift des § 42 Abs. 2 ZPO findet die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 8/05

    Führung der Internet-Adresse "Notariat"

    Über die Ablehnung von Richtern ist in den nach Maßgabe der Bundesrechtsanwaltsordnung durchzuführenden Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Vorschriften der §§ 42 bis 48 ZPO in entsprechender Anwendung zu befinden (BGHZ 46, 195, 197 f.; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 4/72 - EGE XII 46, 50; vom 25. Juni 1984 - AnwZ (B) 1/84 - BRAK Mitt.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,654
BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66 (https://dejure.org/1966,654)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66 (https://dejure.org/1966,654)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1966 - AnwZ (B) 3/66 (https://dejure.org/1966,654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach strafgerichtlichen Verurteilungen und ehrengerichtlichen Verfahren - Feststellung der Unwürdigkeit des Bewerbers aufgrund einer Gesamtwürdigung - Tragweite des Gutachtens eines Kammervorstandes - Bedeutung des Gnadenerweises ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 230
  • NJW 1967, 881
  • MDR 1967, 300
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66
    Das hat der Senat, soweit es sich um die Strafe handelt, bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen (BGHZ 39, 110; Ehrenger.

    Er ermöglicht und verlangt dann die Prüfung, ob der Anwaltsbewerber bei Abwägung seines seinerzeitigen Verhaltens und aller sonst bedeutsamen Umstände, so des Zeitablaufs seit der Tat und der zwischenzeitlichen Führung usw., für den Anwaltsstand tragbar erscheint (BGHZ 39, 110, 115 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; BGHSt 20, 73 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; BGH Ehrenger.

    In seinem in der Sache AnwZ (B) 30/62 am 12. Februar 1963 erlassenen Beschluß (BGHZ 39, 110) hat der Senat entschieden, daß die Ehrengerichte im Zulassungsverfahren nicht an die tatsächlichen Feststellungen eines strafgerichtlichen Urteile im Sinne des § 118 Abs. 3 BRAO rechtlich gebunden sind.

    Es trifft zwar zu, daß die Entscheidung über Würdigkeit oder Unwürdigkeit des Zulassungsbewerbers nicht ausschließlich mit dem Blick auf die in der Vergangenheit liegende Straftat getroffen werden darf; vielmehr muß die Entscheidung auf Grund einer Gesamtwürdigung der gegenwärtig vorliegenden Umstände ergehen (BGHZ 39, 110, 115) [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62].

  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Auszug aus BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66
    Er ermöglicht und verlangt dann die Prüfung, ob der Anwaltsbewerber bei Abwägung seines seinerzeitigen Verhaltens und aller sonst bedeutsamen Umstände, so des Zeitablaufs seit der Tat und der zwischenzeitlichen Führung usw., für den Anwaltsstand tragbar erscheint (BGHZ 39, 110, 115 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; BGHSt 20, 73 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; BGH Ehrenger.

    Bei den Entscheidungen, die die Ehrengerichte sowohl im eigentlichen ehrengerichtlichen Verfahren wie auch im Zulassungsverfahren in den Fällen des § 7 Nr. 5 BRAO zu treffen haben, müssen außerdem die äußeren Folgen der Straftat, insbesondere im Hinblick auf das Ansehen des Anwaltsstandes, ebenso gewürdigt werden wie die Persönlichkeit des Täters (BGHSt 20, 73 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]).

  • BGH, 06.12.1965 - AnwZ (B) 14/65

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66
    Hieran anschließend hat sich der Senat in der Entscheidung AnwZ (B) 14/65 vom 6. Dezember 1965 (NJW 1966, 659 [BGH 06.12.1965 - AnwZ B 14/65]) näher über die Frage ausgesprochen, inwieweit im Zulassungsverfahren ein gegen den Anwaltsbewerber ergangenes Strafurteil als Beweismittel verwertet werden kann.
  • BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 32/18

    Berufung gegen die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Sperrfrist für die

    aa) Die Sperrfrist nach § 7 Nr. 3 BRAO ist nach der gesetzgeberischen Konzeption nicht absolut gesetzt, sondern einer Abkürzung im Wege der Gnade - und damit eines straf(vollstreckungs)rechtlichen Instruments - grundsätzlich zugänglich (vgl. § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i.V.m. § 452 StPO; BVerfGE 66, 337, 363; BGH, Senatsbeschluss vom 21. November 1966 - AnwZ (B) 3/66, BGHZ 46, 230, 236; vom 29. Januar 1996, aaO; gesetzlich verankert für das Berufsrecht der Steuerberater, § 48 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StBerG, und Wirtschaftsprüfer, § 23 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 WiPrO, danach eröffnet die Gnadenentscheidung in Alternative zum Ablauf der Sperrfrist die Möglichkeit einer Wiederbestellung).

    Auch lässt diese Abkürzung der Sperrfrist den Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO unberührt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 1966 - AnwZ (B) 3/66, BGHZ 46, 230, 233 ff.; vom 10. Mai 2010 - AnwZ (B) 43/09, juris Rn. 14; danach haben Gnadenentscheidungen bzw. eine vorzeitige Wiederverleihung der Amtsfähigkeit keinen Einfluss auf den Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO).

  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 38/87

    Antrag von Horst Mahler im Verfahren auf Wiederzulassung zur Anwaltschaft

    Das ist der Fall, wenn er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitlicher Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (BGHZ 46, 230, 235 ff; BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 18/85 - und vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86).
  • BGH, 21.12.1981 - AnwZ (B) 19/81

    Rechtsmittel

    Das ist der Fall, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung [ BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1980 - AnwZ (B) 9/79 mit weiteren Nachweisen] bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände (wie Zeitablauf und zwischenzeitlicher Führung) nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht mehr tragbar ist (BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64], BGHZ 46, 230, 235, 237 f. [BGH 21.11.1966 - AnwZ B 3/66]).

    Die Anwendung des § 7 Nr. 5 BRAO setzt nicht voraus, daß der Bewerber wegen seines Verhaltens bestraft worden ist (BGHZ 46, 230, 232 f.) [BGH 21.11.1966 - AnwZ B 3/66] oder daß er sich strafbar gemacht hat.

  • BGH, 15.12.1980 - AnwZ (B) 9/79

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Das ist der Fall, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung [BGH, Beschl. vom 15. Mai 1961 - AnwZ (B) 5/61 = EGE VII 1, 3; Beschl. vom 15. Mai 1961 - AnwZ (B) 10/61 = LM BRAO § 9 Nr. 1; Beschl. vom 11. Dezember 1961 - AnwZ (B) 33/61; BGHZ 46, 230, 237] bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände (wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung) nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; BGHZ 46, 230, 235, 237 f).

    Die Anwendung des § 7 Nr. 5 BRAO setzt nicht voraus, daß der Bewerber wegen seines Verhaltens bestraft worden ist (BGHZ 46, 230, 232 f) oder daß er sich strafbar gemacht hat.

  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft - Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufes

    Als Beweisanzeichen dürfen die früheren Vorfälle hier trotz des Zeitablaufs und des Gnadenerweises aus dem Jahre 1969 unbedenklich mitberücksichtigt werden (vgl. BGHZ 46, 230, 233, 235 ff).

    Der Antragsteller ist für den Anwaltsstand nicht mehr tragbar (vgl. BGHSt 20, 73 f; BGHZ 46, 230, 235, 237).

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 11/96

    Überschreitung der Grenzen einer der Interessenvertretung dienenden anwaltlichen

    Das ist der Fall, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung unter Berücksichtigung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblicher Umstände - wie etwa Zeitablauf und zwischenzeitlicher Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (BGHZ 46, 230; Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 45/94).
  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 49/87

    Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt - Abgabe einer falschen Versicherung an

    Das ist der Fall, wenn er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitlicher Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (BGHZ 46, 230, 235 ff; BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 18/85 -, vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86 - und vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92

    Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgund eines Verbrechens wegen

    Der Versagungsgrund der Unwürdigkeit des Bewerbers nach § 7 Nr. 5 BRAO ist aber unabhängig davon zu prüfen (BGHZ 39, 110, 114; 46, 230, 235 f.).
  • BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 28/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Erteilung einer Wiederzulassung - Versagung

    Das ist der Fall, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung (BGH Beschluß vom 15. Dezember 1980 - AnwZ (B) 9/79 m.w.N.) bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände (wie Zeitablauf und zwischenzeitlicher Führung) nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (BGHZ 46, 230, 235, 237 f; Senatsbeschluß vom 21. September 1981 - AnwZ (B) 6/81).
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 14/89

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vorliegen

    Das ist der Fall, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände (wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung) nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (BGHZ 46, 230, 235, 237 f; Senatsbeschl. v. 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 18/85 u. v. 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87, BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 1, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 5/93

    Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft - Wiederzulassung eines

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 11/86

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Aufgabe einer Kanzlei -

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76

    Ergänzungsgutachten: § 7 Nr. 5 BRAO

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 18/85

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 24/71

    Zulassung eines ehemaligen Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft - Veruntreuung

  • BGH, 21.09.1981 - AnwZ (B) 6/81

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 15/83

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 45/94

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bzw. als Rechtsanwalt wegen

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 53/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 2/72

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 26/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 27.09.1982 - AnwSt (R) 7/82

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 32/81

    Bestimmung der Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Aufnahme in die

  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 5/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 15.09.1969 - AnwZ (B) 4/69

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 9/66

    Rechtsmittel

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