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   BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78   

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BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78 (https://dejure.org/1978,3335)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78 (https://dejure.org/1978,3335)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 (https://dejure.org/1978,3335)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.02.1964 - AnwZ (B) 17/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78
    Entscheidend ist vielmehr, ob die geistigen Mängel des Rechtsanwalts solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen dauernd unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben (Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 1964 - AnwZ (B) 17/63;.
  • BGH, 24.04.1967 - AnwZ (B) 11/66

    Bezeichnung der Schiffahrtsgerichte im Postverkehr

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78
    Dann wäre er auch dauernd unfähig, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsmäßig auszuüben (vgl. Senatsbeschluß vom 24. April 1967 - AnwZ (B) 11/66 - insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 52, 1 [BGH 24.04.1967 - AnwZ B 11/66]).
  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 9/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78
    vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 9/71;.
  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 14/70

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78
    vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 14/70;.
  • BGH, 05.04.1976 - NotZ 9/75

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar - Erfordernis einer amtsärztlichen

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78
    Die dagegen vom Antragsteller eingelegte sofortige Beschwerde blieb erfolglos (Senatsbeschluß vom 5. April 1976 - NotZ 9/75 = DNotZ 1976, 504).
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 6/76

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78
    Auch die dagegen vom Antragsteller eingelegte sofortige Beschwerde blieb ohne Erfolg (Senatsbeschluß vom 8. November 1976 - NotZ 6/76 = DNotZ 1977, 185).
  • BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 18/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78
    vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 18/77 und AnwZ (B) 23/77).
  • BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 23/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78
    vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 18/77 und AnwZ (B) 23/77).
  • BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Dauer einer vorläufigen Amtsenthebung

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers hob jedoch das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 6. Juli 1977 - 1 BvR 3/77 (= NJW 1977, 1959 [BVerfG 06.07.1977 - 1 BvR 3/77]) die Verfügung des Landgerichtspräsidenten sowie beide Gerichtsbeschlüsse auf.
  • BGH, 15.07.1985 - AnwZ (B) 35/84

    Sofortige Beschwerde gegen die Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft -

    § 14 Abs. 1 Nr. 4 BRAO setzt (ebenso wie § 7 Nr. 7 BRAO) nicht voraus, daß der Rechtsanwalt geisteskrank oder geistesschwach im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BGB oder schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB ist; entscheidend ist vielmehr, ob die geistigen Mängel des Rechtsanwalts solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen dauernd unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben (Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 9/71; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 und vom 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 34/82).

    Eine solche fachärztliche psychiatrische Untersuchung und Begutachtung kann nicht erzwungen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78; ferner allgemein …

    Denn die Unfähigkeit des Antragstellers, sich in seinen eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, bedeutet nicht ohne weiteres, daß er auch außerstande ist, fremde Angelegenheiten ordnungsmäßig zu erledigen (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78).

    Es genügt, daß eine hinreichend konkrete Gefahr besteht, der Rechtsanwalt könnte die Interessen seiner Auftraggeber künftig nicht sachgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt wahrnehmen (Senatsbeschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78).

  • BGH, 08.12.1986 - AnwZ (B) 2/86

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen dauernder Unfähigkeit zur

    Entscheidend ist vielmehr, ob geistige Mängel bei ihm vorliegen, ob sie solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen dauernd unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben, und ob sein weiteres Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft die Rechtspflege gefährdet (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse v. 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 9/71 , v. 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78; v. 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 34/82 - und v. 15. Juli 1985 - AnwZ (B) 35/84).

    Die bis dahin vorliegenden Gutachten besaßen den Nachteil, daß zwei der Gutachter (Prof. Glatzel und Prof. Ehrhardt) den Antragsteller aufgrund seiner Weigerung nicht hatten untersuchen können (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 - und vom 15. Juli 1985 - AnwZ (B) 35/84), während den beiden anderen (Prof. Finzen und Prof. Mende) nicht alle schriftlichen Unterlagen zugänglich waren, die Grundlage des vorliegenden Verfahrens sind.

    Vielmehr genügt eine hinreichend konkrete Gefahr, er könnte die Interessen seiner Auftraggeber künftig nicht sachgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt wahrnehmen (Senatsbeschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78).

  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00

    Schwäche der geistigen Kräfte bei querulatorischem Verhalten in eigenen

    Wegen des Bezugs zur anwaltlichen Berufsausübung bedeutet daher die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, nicht ohne weiteres, daß er zur ordnungsgemäßen Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten - und damit zur ordnungsmäßigen Berufsausübung schlechthin - ebenso außerstande ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 - EAS 1978, 23; vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87 - EAS 1988, 11; vom 30. Oktober 1995, aaO; Hagen, Festschrift für Pfeiffer, S. 929, 931).
  • BGH, 26.03.1979 - NotZ 9/78

    Dienstunfähigkeit eines Notars

    Die sofortige Beschwerde der Landesjustizverwaltung ist durch Beschluß des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 - zurückgewiesen worden.

    Sie sind in dem beiden Parteien bekannten Beschluß des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 - (S. 8 ff unter II 1 d) wiedergegeben, auf den insoweit verwiesen werden kann.

  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 54/87

    Rücknahme einer rechtsanwaltlichen Zulassung - Strafverfahren gegen einen

    Entscheidend ist vielmehr, ob geistige Mängel bei ihm vorliegen, welche solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung dauernd außerstande ist, und ob dadurch die Rechtspflege gefährdet ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 4. Mai 1970 - AnwZ (B) 2, 3/70 = EGE XI 19, 20; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78; vom 15. Juli 1985 - AnwZ (B) 35/84; vom 8. Dezember 1986 - AnwZ (B) 2/86; Hagen in Festschrift für Pfeiffer S. 929, 930).

    Dagegen bedeutet die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, nicht ohne weiteres, daß er zur ordnungsgemäßen Erledigung fremder Angelegenheiten ebenfalls außerstande sei (Senatsbeschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78; Hagen in Festschrift für Pfeiffer S. 929, 931 f).

  • BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 15/95

    Voraussetzungen für die Annahme des Versagungsgrundes nach § 7 Nr. 7 BRAO

    Allerdings bedeutet die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, nicht ohne weiteres, daß er zur ordnungsgemäßigen Erledigung fremder Angelegenheiten ebenfalls außerstande ist (Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 - und vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87).
  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 45/87

    Rechtsmittel

    Es genügt, daß eine hinreichend konkrete Gefahr besteht, der Rechtsanwalt könnte die Interessen seiner Auftraggeber künftig nicht sachgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt wahrnehmen (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78).
  • BGH, 30.09.1985 - AnwZ (B) 31/85

    Zurücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Strafrechtliche

    Der Umstand allein, daß bisher ein krankheitsbedingtes berufliches Fehlverhalten des Antragstellers bis zum Erlaß der Rücknahmeverfügung nicht festgestellt worden war, schloß nicht die konkrete Gefahr aus, daß der Antragsteller die Interessen einzelner Auftraggeber künftig nicht sachgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt wahrnehmen würde (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78).
  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 17/78

    Geschäftsunfähigkeit eines Rechtsanwalts - Prozessunfähigkeit eines Rechtsanwalts

    Entscheidend ist vielmehr, ob die geistigen Mängel solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen dauernd unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben (Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 1964 - AnwZ (B) 17/63; vom 4. Mai 1970 - AnwZ (B) 2 und 3/70 = EGE XI 19; vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 9/71; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 14/70; vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 18/77 und AnwZ (B) 23/77 sowie vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78).
  • AGH Niedersachsen, 21.10.2002 - AGH 27/01

    Zulassungsversagung - zu den Voraussetzungen einer Versagung wegen geistiger

    Aber selbst wenn ein RA unfähig ist, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, bedeutet dies nicht ohne weiteres, dass er zu ordnungsgemäßer Erledigung fremder Angelegenheiten ebenfalls außerstande ist (BGH, Senatsbeschl. v. 8.5.1978 - AnwZ [B] 3/78 und v. 25.4.1988 - AnwZ [B] 54/87).
  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 57/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 34/82

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen die Pflicht

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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 3/78   

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https://dejure.org/1978,5342
BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 3/78 (https://dejure.org/1978,5342)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1978 - AnwZ (B) 3/78 (https://dejure.org/1978,5342)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 3/78 (https://dejure.org/1978,5342)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 6/76

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 3/78
    Die dagegen vom Antragsteller eingelegte sofortige Beschwerde blieb erfolglos (Beschluß des Bundesgerichtshofs, Senat für Notarsachen, vom 8. November 1976 - NotZ 6/76).

    Nichts anderes gilt schließlich für die Sache NotZ 6/76, die die vorläufige Amtsenthebung des Antragstellers als Notar zum Gegenstand hatte.

    Mit dieser Feststellung hat sich der Senat für Notarsachen in seinemBeschluß vom 8. November 1976 - NotZ 6/76 - denn auch begnügt.

  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 3/78
    Das Ablehnungsgesuch ist zulässig (BGHZ 46, 195), aber unbegründet.
  • BGH, 05.04.1976 - NotZ 9/75

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar - Erfordernis einer amtsärztlichen

    Auszug aus BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 3/78
    Es gilt aber auch für die Sache NotZ 9/75, in der es nur darum ging, ob sich der Antragsteller ärztlich untersuchen lassen muß, weil Zweifel an seiner Dienstfähigkeit bestanden.
  • BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Dauer einer vorläufigen Amtsenthebung

    Auszug aus BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 3/78
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers hob jedoch das Bundesverfassungsgericht durchBeschluß vom 6. Juli 1977 - 1 BvR 3/77 - die Verfügung des Landgerichtspräsidenten sowie beide Gerichtsbeschlüsse auf.
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