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   BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 31/04   

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BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 31/04 (https://dejure.org/2005,2162)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2005 - AnwZ (B) 31/04 (https://dejure.org/2005,2162)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04 (https://dejure.org/2005,2162)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1943
  • NZA 2005, 710
  • BB 2005, 1190
  • AnwBl 2005, 501
  • AnwBl Online 2005, 1
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Syndikusanwalt bei der Verleihung der

    Auszug aus BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 31/04
    Ob die Fallzahlen nunmehr einen absoluten Charakter haben, der eine abweichende Gewichtung zu Gunsten des Antragstellers - etwa bei einer einschlägigen Vortätigkeit als Syndikusanwalt oder Verbandssyndikus (vgl. hierzu zuletzt BGH, Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131; v. 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884) - nicht mehr zuläßt (so Henssler in: Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 5 FAO Rn. 8), ist noch nicht abschließend geklärt.

    In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Antragsteller für sein Begehren anführt (BGH, Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131; v. 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884), hatte die anzurechnende Tätigkeit als Verbandssyndikus (mit oder ohne Anwaltszulassung) jeweils innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums stattgefunden.

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00

    Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer

    Auszug aus BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 31/04
    Ob die Fallzahlen nunmehr einen absoluten Charakter haben, der eine abweichende Gewichtung zu Gunsten des Antragstellers - etwa bei einer einschlägigen Vortätigkeit als Syndikusanwalt oder Verbandssyndikus (vgl. hierzu zuletzt BGH, Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131; v. 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884) - nicht mehr zuläßt (so Henssler in: Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 5 FAO Rn. 8), ist noch nicht abschließend geklärt.

    In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Antragsteller für sein Begehren anführt (BGH, Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131; v. 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884), hatte die anzurechnende Tätigkeit als Verbandssyndikus (mit oder ohne Anwaltszulassung) jeweils innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums stattgefunden.

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Den unter Ziffer 1 bis 3 aufgelisteten Mandaten ist gemeinsam, dass der Antragsteller die Nichtzulassungsbeschwerden jeweils außerhalb des gemäß § 5 Satz 1 FAO beachtlichen Drei-Jahres-Zeitraums (zur Verfassungsmäßigkeit vgl. Senat, Beschl. v. 18. April 2005, AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943) begründet hat, während die Revisionsbegründungen innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums lagen.

    Das Erfordernis, dass dieser Zeitraum vor der Antragstellung liegen muss, soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt sich auch mit den praktischen Erfahrungen auf der Höhe der Zeit befindet (Senatsbeschl. v. 18. April 2005, AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943, 1944) Dazu genügt es, dass eine Bearbeitung innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums erfolgt ist.

  • BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08

    Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Grenze für den Nachweis der besonderen

    Damit ist entsprechend den Absichten der Satzungsversammlung die Zulassungsschranke leichter überwindbar als bei einem kürzeren Zeitraum (vgl. Senatsbeschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04, BRAK-Mitt. 2006, 131; Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Aufl., § 5 FAO Rdn. 6).

    Die Fristsetzung selbst dient den Interessen des rechtsuchenden Publikums, das sich darauf verlassen können soll, dass sich ein Fachanwalt mit seinen praktischen Erfahrungen auf der Höhe der Zeit befindet (vgl. Senatsbeschluss vom 18. April 2005 aaO; Feuerich/Weyland aaO).

    Angesichts dessen hat der Senat in seinem Beschluss vom 18. April 2005 (aaO) das Erfordernis, dass die nachzuweisenden besonderen praktischen Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung gesammelt sein müssen, als mit höherrangigem Recht vereinbar angesehen.

  • BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 57/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Erlöschen der Erlaubnis zum Führen einer

    Namentlich § 3 FAO verdeutlicht die essentielle Bedeutung praktischer anwaltlicher Tätigkeit für das Führen der Fachanwaltsbezeichnung im Interesse der Rechtsuchenden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943, 1944; Urteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, NJW-RR 2012, 298 Rn. 14).
  • BGH, 16.12.2013 - AnwZ (Brfg) 29/12

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Verfassungsmäßigkeit des

    Gegen die Drei-Jahres-Frist bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken; mit drei Jahren ist die Beurteilungszeit im Verhältnis zur Anzahl der in der Fachanwaltsordnung geforderten Fälle angemessen, insbesondere nicht zu kurz bemessen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943 f. und vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 43/08, NJW 2009, 2381 Rn. 10).
  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung: Verlängerung des Referenzzeitraums bei

    Unerheblich ist insoweit, dass § 5 Abs. 1 FAO nicht zwischen teilzeitbeschäftigten und vollerwerbstätigen Rechtsanwälten unterscheidet und die Drei-Jahres-Frist auch für erstere einen grundsätzlich ausreichenden und verfassungsrechtlich unbedenklichen Zeitrahmen bestimmt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 43/08, NJW 2009, 2381 Rn. 10; siehe auch Senatsbeschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943).

    Das rechtsuchende Publikum darf grundsätzlich mit Recht erwarten, dass ein Rechtsanwalt, dem die Befugnis verliehen wird, sich als Fachanwalt auf einem bestimmten Gebiet zu bezeichnen, sich mit seinen Erfahrungen auf der Höhe der Zeit befindet (Senatsbeschluss vom 18. April 2005, aaO S. 1944).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.01.2012 - 1 AGH 56/11

    Kompensation von Fällen eines geforderten Bereiches mit Fällen aus einem anderen

    Mit diesem Erfordernis soll sichergestellt werden, dass sich der Rechtsanwalt auch mit seinen praktischen Erfahrungen auf der Höhe der Zeit befindet (BGH BRAK-Mitt. 2005, 187, 188; Vossebürger in Feuerich/Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, 8. Aufl., § 5 FAO Rz 6).

    Die Festlegung dieses Dreijahreszeitraums ist auch verfassungsgemäß (BGH BRAK-Mitt. 2005, 187, 188).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 22.08.2008 - 1 AGH 39/08

    Gestattung des Führens der Bezeichnung "Fachanwältin für Miet- und

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 18.04.2005 Anw(Z) B 31/04 = NJW 2005, 1943) ist das Erfordernis, dass die nachzuweisenden besonderen praktischen Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung gesammelt sein müssen, mit höherrangigem Recht vereinbar.
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