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   BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95   

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BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95 (https://dejure.org/1995,4894)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95 (https://dejure.org/1995,4894)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95 (https://dejure.org/1995,4894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Versagungsgründe des Vermögensverfalls und der Unwürdigkeit - Missbrauch von Berufsbezeichnungen

  • BRAK-Mitteilungen

    Versagung der Zulassung wegen Unwürdigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 7 Nr. 5
    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Entfallen der Unwürdigkeit durch Zeitablauf und Wohlverhalten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 7/94

    Berücksichtigung eines neuen Gutachtens

    Auszug aus BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95
    Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Rechtsanwaltskammer hat der Senat durch Beschluß vom 11. Juli 1994 BGHZ 126, 396 insoweit zurückgewiesen, als es sich um die Feststellung handelt, daß der in dem Gutachten vom 18. April 1991 geltend gemachte Versagungsgrund nicht vorliegt; im übrigen wurde der angefochtene Beschluß aufgehoben und die Sache an den Berufsgerichtshof zur Prüfung und Entscheidung zurückverwiesen, ob der in dem Ergänzungsgutachten der Rechtsanwaltskammer vom 13. Oktober 1993 geltend gemachte Versagungsgrund der Unwürdigkeit (§ 7 Nr. 2 RAG) vorliegt.

    Durch Beschluß vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 7/94 - hat der Senat die Sache an den Anwaltsgerichtshof auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zurückverwiesen.

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 38/94

    Wiederzulassung - Untreuehandlungen - Anwaltsberuf

    Auszug aus BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95
    Maßgebend für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der Entscheidung (Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 38/94).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung beziehungsweise bei Entscheidung nach mündlicher Verhandlung dieser Zeitpunkt (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88, Umdruck S. 4; vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 34/92, BRAK-Mitt. 1993, 42, 43 und vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74; allgemein zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Verpflichtungsklagen Senat, Beschluss vom 3. August 2012 - AnwZ (Brfg) 39/11, juris Rn. 6; BVerwGE 143, 38 Rn. 11).

    Der Senat macht sich diese Feststellungen genauso wie bereits im damaligen Zulassungsverfahren des Klägers (Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74) zu eigen.

    Ein unberechtigtes Auftreten als Rechtsanwalt ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung eine gewichtige Pflichtverletzung (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 16/77, EGE XIV S. 63 ff.; vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88, Umdruck S. 10; vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74 und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9).

    Dies gilt hier umso mehr, als der Kläger bereits einschlägig vorbestraft gewesen ist und der Senat ihm in seinem Beschluss vom 11. Dezember 1995 (aaO) verdeutlicht hat, dass ein solches Verhalten auch berufsrechtlich erhebliche Auswirkungen hat.

    Dieser grobe Verstoß gegen die Wahrheitspflicht im Zulassungsverfahren stellt nach der Senatsrechtsprechung eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar (vgl. nur Beschlüsse vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74; vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 62/96, BRAK-Mitt. 1997, 171 und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9; siehe zur entsprechenden Wertung im Notarrecht auch BGH, Beschluss vom 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632 Rn. 8 ff.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 17. Juni 1996 - AnwZ (B) 54/95, BRAK-Mitt. 1996, 258 zur Täuschung über eine frühere MfS-Tätigkeit).

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Fortdauer einer die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ausschließenden Berufsunwürdigkeit (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 8.5.2013 - AnwZ (Brfg) 46/12 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 -, juris Rn. 9; v. 14.2.2000 - AnwZ (B) 8/99 -, NJW-RR 2000, 1445; v. 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95 -, juris Rn. 10: Dauer zwischen fünf Jahren (leichtere Verfehlungen) und zwanzig Jahren (schwere Straftaten im Kernbereich der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts), nicht jedoch vor beanstandungsfreiem Ablauf einer von den Strafgerichten angeordneten Bewährungszeit) und des Bundessozialgerichts zur erforderlichen Dauer eines Wohlverhaltens für die Wiedererteilung einer entzogenen Vertragsarztzulassung (vgl. BSG, Urt. v. 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -, juris Rn. 49: mindestens fünf Jahre nach Wirksamwerden der Entziehung der Vertragsarztzulassung) erachtet der Senat einen Reifeprozess von regelmäßig mindestens fünf Jahren bei gravierenden Verfehlungen außerhalb des beruflichen Wirkungskreises und von regelmäßig mindestens acht Jahren bei gravierenden Verfehlungen im beruflichen Wirkungskreis für erforderlich.
  • BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit und wegen

    b) Strafgerichtliche Verurteilungen - namentlich solche wegen berufsbezogener Vorsatzdelikte, etwa Unterschlagung oder Untreue zu Lasten der Mandanten (BGH, Beschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 59/87, BRAK-Mitt. 1988, 271; v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; v. 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306) oder der eigenen Angestellten oder das unberechtigte Führen der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" (BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74) - können die Annahme rechtfertigen, der Berufsbewerber sei für den Anwaltsberuf nicht tragbar.

    Die bloße straffreie Führung nach einer Verurteilung darf nicht entscheidend zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden, wenn er noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe stand (BGH, Beschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 38/94, BRAK-Mitt. 1995, 70; v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14

    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Ungeachtet der Frage, welche Dauer dieser Reifeprozess aufweisen muss (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 -, juris Rn. 9; v. 14.2.2000 - AnwZ (B) 8/99 -, NJW-RR 2000, 1445; v. 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95 -, juris Rn. 10: Dauer zwischen fünf Jahren (leichtere Verfehlungen) und zwanzig Jahren (schwere Straftaten im Kernbereich der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts)), war er im Falle des Klägers im April 2013 ersichtlich noch nicht abgeschlossen.
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Ungeachtet der Frage, welche Dauer dieser Reifeprozess aufweisen muss (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 -, juris Rn. 9; v. 14.2.2000 - AnwZ (B) 8/99 -, NJW-RR 2000, 1445; v. 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95 -, juris Rn. 10: Dauer zwischen fünf Jahren (leichtere Verfehlungen) und zwanzig Jahren (schwere Straftaten im Kernbereich der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts), nicht jedoch vor beanstandungsfreiem Ablauf einer von den Strafgerichten angeordneten Bewährungszeit), war er im Falle des Klägers im Februar 2012 offensichtlich noch nicht abgeschlossen.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Ungeachtet der Frage, welche Dauer dieser Reifeprozess aufweisen muss (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 -, juris Rn. 9; v. 14.2.2000 - AnwZ (B) 8/99 -, NJW-RR 2000, 1445; v. 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95 -, juris Rn. 10: Dauer zwischen fünf Jahren (leichtere Verfehlungen) und zwanzig Jahren (schwere Straftaten im Kernbereich der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts), nicht jedoch vor beanstandungsfreiem Ablauf einer von den Strafgerichten angeordneten Bewährungszeit), war er im Falle des Klägers im Mai 2011 jedenfalls noch nicht abgeschlossen.
  • BGH, 06.11.2006 - AnwZ (B) 87/05

    Wiederaufnahme eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen Widerrufs der

    Aus diesen Verurteilungen hat, wie der Anwaltsgerichtshof im Einzelnen, insbesondere mit Blick auf das hartnäckige und wiederholte strafrechtlich relevante Verhalten und dessen Berufsbezogenheit zutreffend ausgeführt hat, die Antragsgegnerin zu Recht die Unwürdigkeit des Antragstellers hergeleitet (vgl. auch Senat, Beschl. vom 14. Dezember 1984 - AnwZ(B) 28/84, BRAK-Mitt 1985, 107 und Beschl. vom 11. Dezember 1995 - AnwZ(B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74 und 122).
  • BGH, 10.02.2015 - AnwZ (Brfg) 55/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen fehlender

    Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht im Zulassungsverfahren stellt nach der Senatsrechtsprechung jedoch eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar (vgl. nur Beschlüsse vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74; vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 62/96, BRAK- Mitt.
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15

    Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit;

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Fortdauer einer die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ausschließenden Berufsunwürdigkeit (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 8.5.2013 - AnwZ (Brfg) 46/12 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 -, juris Rn. 9; v. 14.2.2000 - AnwZ (B) 8/99 -, NJW-RR 2000, 1445; v. 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95 -, juris Rn. 10: Dauer zwischen fünf Jahren (leichtere Verfehlungen) und zwanzig Jahren (schwere Straftaten im Kernbereich der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts), nicht jedoch vor beanstandungsfreiem Ablauf einer von den Strafgerichten angeordneten Bewährungszeit) und des Bundessozialgerichts zur erforderlichen Dauer eines Wohlverhaltens für die Wiedererteilung einer entzogenen Vertragsarztzulassung (vgl. BSG, Urt. v. 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -, juris Rn. 49: mindestens fünf Jahre nach Wirksamwerden der Entziehung der Vertragsarztzulassung) erachtet der Senat einen Reifeprozess von regelmäßig mindestens fünf Jahren bei gravierenden Verfehlungen außerhalb des beruflichen Wirkungskreises und von regelmäßig mindestens acht Jahren bei gravierenden Verfehlungen im beruflichen Wirkungskreis für erforderlich.
  • AGH Baden-Württemberg, 25.05.2004 - AGH 37/02

    Zulassung - Versagung wegen unwürdigen Verhaltens

    Der Unwürdigkeitsvorwurf und die jedenfalls zeitweilige Einschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freiheit der Berufswahl sind gerechtfertigt, wenn der Bewerber ein Verhalten gezeigt hat, das ihn bei Abwägung dieses Verhaltens und aller erheblichen Umstände wie Zeitablauf und zwischenzeitlicher Führung nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf noch nicht tragbar erscheinen lässt (BGH, Senat für Anwaltssachen, BRAK-Mitt. 1999, 187 ff. m.w.N.; BGH, Senat für Anwaltssachen, BRAK-Mitt. 1996, 73).

    Insgesamt spricht auch das Verhalten des Ast. während des Zulassungsverfahrens, das im Rahmen der Feststellung der Unwürdigkeit nach § 7 Nr. 5 BRAO eine Rolle spielen kann (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschl. v. 11.12.1995 - AnwZ [B] 34/95, unter Berufung auf Feuerich/Braun, BRAO, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 48, 50) gegen den Ast. Bis heute vertritt er hartnäckig die Meinung, sein bisheriges Auftreten sei nicht zu beanstanden.

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14

    Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker;

  • BGH, 26.01.2009 - AnwZ (B) 24/08

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis;

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13

    Wiedererlangung der Würdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bereits im

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15

    Approbation; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf; Wiedererlangung der

  • BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 62/96

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft - Versagung der Zulassung zur

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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1995 - AnwZ (B) 34/95   

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https://dejure.org/1995,4354
BGH, 25.10.1995 - AnwZ (B) 34/95 (https://dejure.org/1995,4354)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1995 - AnwZ (B) 34/95 (https://dejure.org/1995,4354)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - AnwZ (B) 34/95 (https://dejure.org/1995,4354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung zur Anwaltschaft; Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de

    BRAO § 42 Abs. 6 Satz 2; FGG § 24 Abs. 3
    Einstweilige Anordnung im Zusallungsstreit

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 7/94

    Berücksichtigung eines neuen Gutachtens

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - AnwZ (B) 34/95
    Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Rechtsanwaltskammer hat der Senat durch Beschluß vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 7/94 - insoweit zurückgewiesen, als es sich um die Feststellung handelt, daß der in dem Gutachten vom 18. April 1991 geltend gemachte Versagungsgrund nicht vorliegt; im übrigen wurde der angefochtene Beschluß aufgehoben und die Sache an den Berufsgerichtshof zur Prüfung und Entscheidung zurückverwiesen, ob der in dem Ergänzungsgutachten der Rechtsanwaltskammer vom 13. Oktober 1993 geltend gemachte Versagungsgrund der Unwürdigkeit (§ 7 Nr. 2 RAG) vorliegt.
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - AnwZ (B) 34/95
    Den unzulässigen Antrag kann der Senat ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 01.03.2010 - II ZB 1/10

    Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB

    Voraussetzung ist aber ein zulässiges Rechtsmittel bzw. eine zulässige Vorlage nach § 28 FGG a.F. (Jansen/Briesemeister, FGG 3. Aufl. § 28 Rdn. 40; Keidel/Kuntze/Winkler/Meyer-Holz, FGG 15. Aufl. § 28 Rdn. 32; zu § 24 Abs. 3 FGG a.F. auch BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34).
  • BGH, 09.03.2010 - AnwZ (B) 13/10

    Aufschiebende Wirkung im Falle einer sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf

    Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO i. V. m. § 24 Abs. 3 FGG eine einstweilige Anordnung erlassen, sofern es geboten erscheint, durch eine Zwischenentscheidung eine vorläufige Regelung zu treffen (Senatsbeschlüsse v. 25. Oktober 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34; v. 5. Januar 1999 - AnwZ (B) 76/98; v. 12. Januar 2001 - AnwZ (B) 22/00).
  • BGH, 12.01.2001 - AnwZ (B) 22/00

    Rechtsanwaltszulassung - Widerruf - Aufhebung des Widerrufs - Öffentliche

    Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO i.V.m. § 24 Abs. 3 FGG eine einstweilige Anordnung erlassen, sofern es geboten erscheint, durch eine Zwischenentscheidung eine vorläufige Regelung zu treffen (Senatsbeschlüsse v. 25. Oktober 1999 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34; v. 5. Januar 1999 - AnwZ (B) 76/98).
  • BGH, 07.09.2011 - AnwZ (B) 1/11

    Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei bereits

    Die deklaratorische oder konstitutive Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde durch den Anwaltsgerichtshof (§ 16 Abs. 6 Satz 4 BRAO a. F.) oder den mit der sofortigen Beschwerde nach altem Recht befassten Bundesgerichtshof (§ 42 Abs. 5 Satz 2 BRAO a. F.) oder sonst der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 40 Abs. 4, § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F. i. V. m. § 24 FGG a. F. (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2001 - AnwZ (B) 22/00, juris Rn. 5; Beschluss vom 25. Oktober 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34) kommt nur in Betracht, solange die Hauptsache anhängig ist (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2008 - AnwZ (B) 38/08, juris Rn. 12; Beschluss vom 5. April 2011 - III ZB 48/00, MDR 2001, 951, 952).
  • BGH, 05.01.1999 - AnwZ (B) 76/98

    Aufschiebende Wirkung eines verfristeten Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Zwar kann das Beschwerdegericht vor der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO i.V.m. § 24 Abs. 3 FGG eine einstweilige Anordnung erlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Oktober 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34).
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