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   BGH, 27.05.2002 - AnwZ (B) 39/01   

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https://dejure.org/2002,9581
BGH, 27.05.2002 - AnwZ (B) 39/01 (https://dejure.org/2002,9581)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2002 - AnwZ (B) 39/01 (https://dejure.org/2002,9581)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - AnwZ (B) 39/01 (https://dejure.org/2002,9581)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Anwaltssache - Rechtsanwalt - Widerruf der Anwaltszulassung - Vermögensverfall - Wirtschaftliche Verhältnisse - Interesse der Rechtsuchenden - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Vollstreckungsmaßnahmen - Insolvenzgericht - ...

  • Judicialis

    ZPO § 915; ; InsO § 26 Abs. 2; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1987 - AnwZ (B) 20/87

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 27.05.2002 - AnwZ (B) 39/01
    Die Gefahr, daß der in Vermögensverfall geratene Rechtsanwalt ihm anvertraute Gelder - wenigstens zeitweise - für eigene Zwecke verwendet, wird nicht, wie der Antragsteller meint, durch die Einrichtung eines Anderkontos ausgeschlossen (st.Rspr., z.B. Senatsbeschluß vom 21. September 1987 - AnwZ (B) 20/87, BRAK-Mitt. 1988, 50 unter II 1 b).

    Bei diesen Zahlungen hängt es ausschließlich vom Willen des Antragstellers ab, ob er die erhaltenen Beträge bestimmungsgemäß verwendet oder nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 21. September 1987, aaO; Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102 unter II 1 b).

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 27.05.2002 - AnwZ (B) 39/01
    a) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).

    Bei diesen Zahlungen hängt es ausschließlich vom Willen des Antragstellers ab, ob er die erhaltenen Beträge bestimmungsgemäß verwendet oder nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 21. September 1987, aaO; Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102 unter II 1 b).

  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 35/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 27.05.2002 - AnwZ (B) 39/01
    Zu Unrecht beruft sich der Antragsteller auf die Rechtsprechung des Senats, nach welcher der Vermögensverfall nachträglich behoben sein kann, wenn der Anwalt sich in Vergleichs- und Ratenzahlungsvereinbarungen mit seinen Gläubigern zur ratenweisen Tilgung seiner Verbindlichkeiten verpflichtet hat, diesen Ratenzahlungen nachkommt und während des Laufs dieser Ratenzahlungen keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden (Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 35/94, BRAK-Mitt. 1995, 29).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 27.05.2002 - AnwZ (B) 39/01
    Obwohl es für die gerichtliche Überprüfung der Widerrufsverfügung grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung ankommt, ist ein zweifelsfreier Wegfall des Widerrufsgrundes im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch zu berücksichtigen (st.Rspr., BGHZ 75, 356).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 27.05.2002 - AnwZ (B) 39/01
    a) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss der

    Die Gefahr, dass der in Vermögensverfall geratene Rechtsanwalt ihm anvertraute Gelder - wenigstens zeitweise - für eigene Zwecke verwendet, wird nicht durch die Einrichtung eines Anderkontos zur Verwaltung von Fremdgeldern ausgeschlossen (st. Rspr.; z.B. Senatsbeschlüsse vom 21. September 1987 - AnwZ (B) 20/87, BRAK-Mitt. 1988, 50 (unter II 1 b); vom 27. Mai 2002 - AnwZ (B) 39/01, juris Rn. 5; vom 11. Februar 2014 - AnwZ (Brfg) 79/13, juris Rn. 2).
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