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   BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 4/60   

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BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 4/60 (https://dejure.org/1960,476)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1960 - AnwZ (B) 4/60 (https://dejure.org/1960,476)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1960 - AnwZ (B) 4/60 (https://dejure.org/1960,476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 33, 276
  • NJW 1961, 219
  • MDR 1961, 143
  • DB 1961, 30
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.04.1937 - IV B 9/37

    1. Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Vereins vor, wenn der Gewinn

    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 4/60
    Deshalb ist davon auszugehen, daß die Tätigkeit des Antragstellers hierzu nicht im Widerspruch steht, also in nicht größerem Umfang geschäftlicher Art ist, als dies dem sog. Idealverein zum Zwecke der inneren Verwaltung erlaubt ist (vgl. hierzu RGZ 154, 343, 351).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Bereits in der Entscheidung vom 7.11.1960 (AnwZ (B) 4/60 - BGHZ 33, 276, 279 f) heißt es insofern:.
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Bereits in der Entscheidung vom 7.11.1960 (AnwZ (B) 4/60 - BGHZ 33, 276, 279 f) heißt es insofern:.
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Bereits in der Entscheidung vom 7.11.1960 (AnwZ (B) 4/60 - BGHZ 33, 276, 279 f) heißt es insofern:.
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 7/16 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellter

    Ist er gleichzeitig als Rechtsanwalt zugelassen, ist er "Syndikusanwalt", der zwei Arbeitsbereiche hat, einen arbeitsvertraglich gebundenen und einen als freier Anwalt (vgl exemplarisch BGH Urteil vom 7.11.1960 - AnwZ (B) 4/60 - BGHZ 33, 276, 279 f; BGH Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 384/97 - BGHZ 141, 69, 71 mit Hinweis auf BT-Drucks III/120 S 77 und Beschluss vom 7.2.2011 - AnwZ (B) 20/10 - NJW 2011, 1517, 1518 RdNr 6) .

    Dabei hat der BGH bereits in der Entscheidung vom 7.11.1960 (aaO) unter Bezugnahme auf die Amtliche Begründung (BT-Drucks III/120 zu § 59 S 77) als zutreffend hervorgehoben, dass der "Syndikusanwalt" bei seiner Tätigkeit als Syndikus für seinen Dienstherrn nicht dem allgemeinen anwaltlichen Berufsbild entspreche, wie es in der Allgemeinheit bestehe.

  • BAG, 23.05.2023 - 10 AZB 18/22

    Elektronischer Rechtsverkehr - Verbandssyndikusrechtsanwalt

    (aaa) Der Syndikusrechtsanwalt hatte bis zur gesetzlichen Neugestaltung seiner Rechtsstellung durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2517, im Folgenden Syndikusrechtsanwältegesetz) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Doppelstellung inne (vgl. grundlegend: BGH 7. November 1960 - AnwZ (B) 4/60 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 33, 276 sowie 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 20/10 - Rn. 6; 25. April 1988 - AnwZ (B) 2/88 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch BSG 3. April 2014 - B 5 RE 13/14 R - Rn. 34 ff., BSGE 115, 267 mit umfassender Darstellung des Stands der Rechtsprechung von EuGH, BVerfG und BGH) : Er war einerseits Angestellter und andererseits Rechtsanwalt.

    Bei seiner Tätigkeit als Syndikus für seinen Dienstherrn entsprach der Syndikusanwalt nicht dem allgemeinen anwaltlichen Berufsbild, weil dabei die typischen Wesensmerkmale der freien Berufsausübung, die das Bild des Anwalts bestimmten, nicht gegeben waren (st. Rspr. des BGH, zB 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 20/10 - aaO; 7. November 1960 - AnwZ (B) 4/60 - aaO; vgl. BSG 3. April 2014 - B 5 RE 13/14 R - Rn. 36, aaO) .

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Der Syndikusanwalt hat zwei Arbeitsbereiche: einen als Arbeitnehmer, der keine Unabhängigkeit besitzt, sondern dem Prinzip der Über- und Unterordnung unterliegt (BGHZ 33, 276, 279), und einen als freier, unabhängiger Anwalt.
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 2/03

    Vergabe von Sonderpunkten für die Tätigkeit als Syndikusanwalt im Rahmen der

    Der Syndikusanwalt hat zwei Arbeitsbereiche: einen als Arbeitnehmer, der keine Unabhängigkeit besitzt, sondern dem Prinzip der Über- und Unterordnung unterliegt (BGHZ 33, 276, 279; 141, 69, 71), und einen als freier, unabhängiger Anwalt.

    Im vorliegenden Zusammenhang ist entscheidend, daß der Syndikusanwalt bei seiner Tätigkeit als Syndikus für seinen Dienstherrn - gleich ob es sich bei diesem um einen privaten oder um einen öffentlich-rechtlich korporierten Arbeitgeber handelt - nicht dem anwaltlichen Berufsbild entspricht, wie es in der Vorstellung der Allgemeinheit besteht, nämlich dem des unabhängigen freiberuflich tätigen Rechtsanwalts (BGHZ 33, 276, 280; 141, 69, 76 f; BGH, Beschlüsse vom 13. März 2000 - AnwZ [B] 25/99 - NJW 2000, 1645 und 18. Juni 2001 - AnwZ [B] 41/00 - NJW 2001, 3130; vgl. auch BVerfGE 87, 287, 295, 327).

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Syndikusanwalt bei der Besetzung

    Der Syndikusanwalt hat zwei Arbeitsbereiche: einen als Arbeitnehmer, der keine Unabhängigkeit besitzt, sondern dem Prinzip der Über- und Unterordnung unterliegt (BGHZ 33, 276, 279; 141, 69, 71), und einen als freier, unabhängiger Anwalt.

    Im vorliegenden Zusammenhang ist entscheidend, daß der Syndikusanwalt bei seiner Tätigkeit als Syndikus für seinen Dienstherrn - gleich ob es sich bei diesem um einen privaten oder um einen öffentlich-rechtlich korporierten Arbeitgeber handelt - nicht dem anwaltlichen Berufsbild entspricht, wie es in der Vorstellung der Allgemeinheit besteht, nämlich dem des unabhängigen freiberuflich tätigen Rechtsanwalts (BGHZ 33, 276, 280; 141, 69, 76 f; BGH, Beschlüsse vom 13. März 2000 - AnwZ [B] 25/99 - NJW 2000, 1645 und 18. Juni 2001 - AnwZ [B] 41/00 - NJW 2001, 3130; vgl. auch BVerfGE 87, 287, 295, 327).

  • BAG, 19.03.1996 - 2 AZB 36/95

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

    Unabhängigkeit ist ein Wesensmerkmal des Rechtsanwalts (BGHZ 33, 276, 279).
  • BGH, 10.11.1986 - AnwSt (R) 4/86

    Begriff des Auftraggebers eines bei einem Genossenschafts-Dachverband

    Dabei ist zu bedenken, daß es zu den Berufspflichten eines Rechtsanwalts auch gehört, den Anschein standeswidrigen Verhaltens zu vermeiden (vgl. § 1 Abs. 4 der Standesrichtlinien; BGHZ 33, 276, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; 35, 287, 291 [BGH 10.09.1961 - AnwZ B 16/61]; Senatsurteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 12/80 = NStZ 1981, 354).

    Ein Verbandssyndikus kann sich dem Verdacht standeswidriger Werbung aussetzen, wenn er im Namen des Verbands in einer Rechtsangelegenheit mit dem Gegner eines Verbandsmitglieds verhandelt und das Mitglied in derselben Sache als dessen Prozeßbevollmächtigter vor Gericht vertritt (vgl. BGHZ 33, 276, 280 f) [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60].

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - L 22 R 188/15

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2014 - L 2 R 55/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 507/14

    Befreiung eines angestellten Rechtsanwalts von der Rentenversicherungspflicht;

  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 33/10

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit als Geschäftsführer

  • BGH, 20.01.1969 - NotZ 7/68

    Voraussetzungen für eine Bestellung zum Notar - Anforderungen an die

  • BGH, 02.03.1961 - 3 StR 52/60

    Unabhängigkeit des Strafverteidigers bei der Ausübung seines Berufes - Leisten

  • LAG Hamm, 16.11.1995 - 12 Sa 1319/95

    Postulationsfähigkeit : Syndikusanwalt eines Unternehmens

  • OLG Frankfurt, 30.05.1990 - 12 U 170/89

    Hausverwaltung durch Rechtsanwalt; Vergabe von Renovierungsarbeiten; Vereinbarung

  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74

    Syndikus eines öffentlich-rechtlichen Bankinstituts als Rechtsanwalt

  • BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 16/60

    Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Wirtschafts- oder Buchprüfer

  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 27/81

    Möglichkeit der Ausübung des Anwaltsberufes durch wissenschaftlichen Mitarbeiter

  • BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 14/63

    Rechtsbetreuung durch Verbandssyndikus

  • BGH, 06.11.1961 - AnwZ (B) 32/61

    Keine Zulassung des Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer zur

  • BGH, 21.03.1977 - NotZ 12/76

    Formelle Anforderungen an die Anfechtung einer Rechtshandlung der

  • SG Köln, 23.02.2015 - S 37 R 215/14

    Anspruch eines Syndikusanwalts auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der

  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 10/77

    Auswirkungen der Anstellung bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

  • BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 34/76

    Vorstand einer AG als Rechtsanwalt

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 14/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 20/79

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1967 - AnwZ (B) 12/66

    Anspruch auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vereibarkeit eines

  • BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 12/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Bankangestellter)

  • BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 17/60

    Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt - Versagungsgrund des § 7 Nr. 8

  • BGH, 06.10.1980 - AnwZ (B) 11/80

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Versagungsgrund nach § 7 Nr. 8

  • BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 15/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.01.1962 - AnwZ (B) 43/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1961 - AnwZ (B) 8/60
  • BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 1/77

    Voraussetzungen für die Zulassung eines in einem ständigen Dienstverhältnis

  • BGH, 06.03.1961 - AnwZ (B) 12/60

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft -

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