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   BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 4/97   

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BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 4/97 (https://dejure.org/1997,13626)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - AnwZ (B) 4/97 (https://dejure.org/1997,13626)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97 (https://dejure.org/1997,13626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen "Schwäche der geistigen Kräfte" - Voraussetzungen für ein Unterbleiben des Widerrufs für die Zulassung der Rechtsanwaltschaft - Berufsversagung auf Grund unterbliebener oder nicht rechtzeitiger Kenntnisnahme der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 569
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 4/97
    Ein Widerruf darf nur unterbleiben, wenn ausnahmsweise davon ausgegangen werden kann, daß eine solche Gefährdung nicht gegeben ist (Feuerich-Braun, Bundesrechtsanwaltsordnung 3. Aufl., § 14 Rn. 30), beispielsweise weil der berufsunfähige Rechtsanwalt seine Praxis durch einen Sozius weiterführen läßt (BVerfGE 37, 67).
  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtvorlage eines

    c) Ist danach kraft Gesetzes zu vermuten, dass der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß wahrzunehmen, so ist damit zugleich eine Gefährdung der Rechtspflege bei einem Verbleiben des Antragstellers in der Rechtsanwaltschaft indiziert (BGH, Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, unter III; Senatsbeschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, aaO, unter II 3 b).
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 74/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen:

    Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f.; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, BRAK-Mitt. 2008, 75 [Ls], juris Rn. 19; vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 16).
  • BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen

    aa) Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f.; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19 und vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 16).

    bb) Dem Kläger ist allerdings einzuräumen, dass eine Gefährdung der Rechtspflege ausnahmsweise dann ausgeschlossen sein kann, wenn der berufsunfähige Rechtsanwalt seine Praxis durch einen Sozius weiterführen lässt (Senat, Beschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201; BVerfGE 37, 67, 78; BT-Drucks. 3/778, S. 3, zu § 26 BRAO a. F.; Schmidt- Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, BRAO, § 14 Rn. 21; Henssler in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 14 Rn. 14; Vossebürger in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 14 Rn. 30).

  • BGH, 28.03.2013 - AnwZ (Brfg) 70/12

    Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand als

    Im Übrigen bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Bestimmungen (vgl. zu § 7 Nr. 7 BRAO bereits Senatsbeschluss vom 20. März 1972 - AnwZ (B) 21/71, EGE XII S. 23, 25; zur inhaltsgleichen Parallelbestimmung des § 14 Abs. 1 Nr. 4 BRAO a. F. = § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO n. F. BVerfG, Beschlüsse vom 13. August 1986 - 1 BvR 491/86, S. 3 f und vom 23. März 1987 - 1 BvR 36/87, S. 3 f; siehe auch BVerfGE 37, 67, 77 f; zu § 15 BRAO Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 und vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 81/97, BRAK-Mitt. 1999, 39, 40 f; siehe auch Vossebürger in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 7 Rn. 9 ff, § 14 Rn. 26).
  • BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund fehlender Vorlage eines

    Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III, vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f. und vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19).
  • BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12

    Ausschluss der Gefährdung der Rechtspflege oder von Mandanten bei Überlassung der

    Die Erwägungen, mit denen der Anwaltsgerichtshof den Vortrag des Klägers als unzureichend zurückgewiesen hat, eine Gefährdung der Rechtspflege oder von Mandanten sei ausgeschlossen, weil er die Führung der Kanzlei schon seit langem einem Sozius überlasse, könnten nämlich mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97 (BRAK-Mitt. 1997, 200 f.) und mit der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 3/778, S. 3, zu § 26 BRAO a. F.; vgl. auch BVerfG, NJW 1974, 1279 = BVerfGE 37, 67) nicht in Einklang stehen.
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