Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,148
BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94 (https://dejure.org/1994,148)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94 (https://dejure.org/1994,148)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94 (https://dejure.org/1994,148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das vom Konkursgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (172)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 9/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94
    Kann der Angriff gegen eine Verfügung nicht auf einzelne Teile der Verfügung beschränkt werden, so ergibt sich aus der bloßen Tatsache der Anfechtung, daß die Verfügung im ganzen angefochten wird (z.B. Senatsbeschlüsse vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 - und vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 12/85).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94
    Obwohl grundsätzlich für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Widerrufsverfügung der Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend ist, kann es im gerichtlichen Verfahren auch noch in zweiter Instanz berücksichtigt werden, wenn der Widerrufsgrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 12/85

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94
    Kann der Angriff gegen eine Verfügung nicht auf einzelne Teile der Verfügung beschränkt werden, so ergibt sich aus der bloßen Tatsache der Anfechtung, daß die Verfügung im ganzen angefochten wird (z.B. Senatsbeschlüsse vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 - und vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 12/85).
  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 83/93

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94
    Im übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, diese in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außerstande ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., z.B. Senatsbeschluß vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 83/93).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94
    Obwohl grundsätzlich für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Widerrufsverfügung der Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend ist, kann es im gerichtlichen Verfahren auch noch in zweiter Instanz berücksichtigt werden, wenn der Widerrufsgrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03

    Vermögensverfall eines Notars; Maßgeblicher Zeitpunkt bei gerichtlicher

    Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, daß der Notar seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darlegt, insbesondere eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobenen Forderungen vorlegt und nachweist, daß diese inzwischen erfüllt sind oder dartut, wie sie auf erfolgversprechende Weise in absehbarer Zeit erfüllt werden sollen (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94 - BRAK-Mitt. 1995, 126; Custodis, in: Eylmann/Vaasen, BNotO/BeurkG, 2000, § 50 BNotO Rn. 33).
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluss vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    a) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluss vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht