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   BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94   

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BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94 (https://dejure.org/1994,2877)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94 (https://dejure.org/1994,2877)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94 (https://dejure.org/1994,2877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1031
  • AnwBl 1995, 194
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 34/93

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund der Ausübung einer mit

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94
    Erforderlich hierfür ist, daß der Bewerber ungeachtet seiner anderweitigen beruflichen (Vollzeit-)Beschäftigung über seine Dienstzeit frei verfügen kann, daß er während der Dienststunden nicht nur in Ausnahme fällen erreichbar ist und daß die Entfernungen zwischen Dienststelle, Kanzleiort und Zulassungsgerichten zu keinen weiteren erheblichen Erschwernissen führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 77/93; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 34/93, BRAK-Mitt. 1994, 47; vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 14/93, AnwBl. 1993, 536 = BGHR BRAO § 7 Nr. 8 Nebenbeschäftigung 1; vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 39/92, BRAK-Mitt. 1993, 43; BGHZ 71, 138 [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77]; vgl. auch BVerfGE 87, 287).

    Dies ermöglicht ihm, in Verbindung mit der freien Gestaltung seiner Arbeitszeit auch unter Inanspruchnahme an sich dienstfreier Tage, vor der arbeitstäglichen Fahrt nach Köln oder nach der Rückkehr von dort in seiner Kanzlei tätig zu sein, so daß er zusätzliche Fahrten zwischen Köln und Burgbrohl auf ein Mindestmaß beschränken kann (vgl. Senatsbeschluß vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 34/93, BRAK-Mitt. 1994, 47).

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94
    Daß der Antragsteller Mandanten eine Rechtsschutzversicherung bei seiner Arbeitgeberin empfehlen könnte, ist zwar nicht auszuschließen, begründet aber keine sich "deutlich abzeichnende" Gefahr im Sinne von BVerfGE 87, 287, 330, zumal ihm jede Akquisition vertraglich verboten ist.

    Erforderlich hierfür ist, daß der Bewerber ungeachtet seiner anderweitigen beruflichen (Vollzeit-)Beschäftigung über seine Dienstzeit frei verfügen kann, daß er während der Dienststunden nicht nur in Ausnahme fällen erreichbar ist und daß die Entfernungen zwischen Dienststelle, Kanzleiort und Zulassungsgerichten zu keinen weiteren erheblichen Erschwernissen führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 77/93; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 34/93, BRAK-Mitt. 1994, 47; vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 14/93, AnwBl. 1993, 536 = BGHR BRAO § 7 Nr. 8 Nebenbeschäftigung 1; vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 39/92, BRAK-Mitt. 1993, 43; BGHZ 71, 138 [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77]; vgl. auch BVerfGE 87, 287).

  • BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 32/77

    Zulassungsvoraussetzungen für Banksyndikus

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94
    Erforderlich hierfür ist, daß der Bewerber ungeachtet seiner anderweitigen beruflichen (Vollzeit-)Beschäftigung über seine Dienstzeit frei verfügen kann, daß er während der Dienststunden nicht nur in Ausnahme fällen erreichbar ist und daß die Entfernungen zwischen Dienststelle, Kanzleiort und Zulassungsgerichten zu keinen weiteren erheblichen Erschwernissen führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 77/93; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 34/93, BRAK-Mitt. 1994, 47; vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 14/93, AnwBl. 1993, 536 = BGHR BRAO § 7 Nr. 8 Nebenbeschäftigung 1; vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 39/92, BRAK-Mitt. 1993, 43; BGHZ 71, 138 [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77]; vgl. auch BVerfGE 87, 287).
  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 39/92

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen zu großer Entfernung

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94
    Erforderlich hierfür ist, daß der Bewerber ungeachtet seiner anderweitigen beruflichen (Vollzeit-)Beschäftigung über seine Dienstzeit frei verfügen kann, daß er während der Dienststunden nicht nur in Ausnahme fällen erreichbar ist und daß die Entfernungen zwischen Dienststelle, Kanzleiort und Zulassungsgerichten zu keinen weiteren erheblichen Erschwernissen führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 77/93; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 34/93, BRAK-Mitt. 1994, 47; vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 14/93, AnwBl. 1993, 536 = BGHR BRAO § 7 Nr. 8 Nebenbeschäftigung 1; vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 39/92, BRAK-Mitt. 1993, 43; BGHZ 71, 138 [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77]; vgl. auch BVerfGE 87, 287).
  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 15/93

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vereinbarkeit der Tätigkeit als

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94
    Der Senat hat eine durch Tätigkeitsverbote nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen z.B. bejaht, wenn der Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler tätig ist (Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 77/93

    Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vereinbarkeit eines anderen

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94
    Erforderlich hierfür ist, daß der Bewerber ungeachtet seiner anderweitigen beruflichen (Vollzeit-)Beschäftigung über seine Dienstzeit frei verfügen kann, daß er während der Dienststunden nicht nur in Ausnahme fällen erreichbar ist und daß die Entfernungen zwischen Dienststelle, Kanzleiort und Zulassungsgerichten zu keinen weiteren erheblichen Erschwernissen führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 77/93; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 34/93, BRAK-Mitt. 1994, 47; vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 14/93, AnwBl. 1993, 536 = BGHR BRAO § 7 Nr. 8 Nebenbeschäftigung 1; vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 39/92, BRAK-Mitt. 1993, 43; BGHZ 71, 138 [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77]; vgl. auch BVerfGE 87, 287).
  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 14/93

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vereinbarkeit des Anwaltsberufs mit einer

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94
    Erforderlich hierfür ist, daß der Bewerber ungeachtet seiner anderweitigen beruflichen (Vollzeit-)Beschäftigung über seine Dienstzeit frei verfügen kann, daß er während der Dienststunden nicht nur in Ausnahme fällen erreichbar ist und daß die Entfernungen zwischen Dienststelle, Kanzleiort und Zulassungsgerichten zu keinen weiteren erheblichen Erschwernissen führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 77/93; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 34/93, BRAK-Mitt. 1994, 47; vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 14/93, AnwBl. 1993, 536 = BGHR BRAO § 7 Nr. 8 Nebenbeschäftigung 1; vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 39/92, BRAK-Mitt. 1993, 43; BGHZ 71, 138 [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77]; vgl. auch BVerfGE 87, 287).
  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93

    Zulassung des Geschäftsführers einer Handwerksinnung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94
    Der Senat hat eine durch Tätigkeitsverbote nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen z.B. bejaht, wenn der Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler tätig ist (Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Dasselbe gilt insbesondere für den Inhalt solcher Beschäftigungen, die Rechtsberatung gegenüber dritten Personen (vgl BGH Beschlüsse vom 3.3.1986 - AnwZ (B) 1/86 - BGHZ 97, 204, 206 und vom 19.6.1995 - AnwZ (B) 4/95 - NJW-RR 1995, 1083, 1084 und die Nachweise bei BGH Beschluss vom 27.5.1991 - AnwZ (B) 4/91 - NJW 1991, 2289) oder die juristische Sachbearbeitung bei einer Rechtsschutzversicherung (BGH Beschluss vom 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94 - NJW 1995, 1031) zum Inhalt haben.
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Dasselbe gilt insbesondere für den Inhalt solcher Beschäftigungen, die Rechtsberatung gegenüber dritten Personen (vgl BGH Beschlüsse vom 3.3.1986 - AnwZ (B) 1/86 - BGHZ 97, 204, 206 und vom 19.6.1995 - AnwZ (B) 4/95 - NJW-RR 1995, 1083, 1084 und die Nachweise bei BGH Beschluss vom 27.5.1991 - AnwZ (B) 4/91 - NJW 1991, 2289) oder die juristische Sachbearbeitung bei einer Rechtsschutzversicherung (BGH Beschluss vom 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94 - NJW 1995, 1031) zum Inhalt haben.
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Dasselbe gilt insbesondere für den Inhalt solcher Beschäftigungen, die Rechtsberatung gegenüber dritten Personen (vgl BGH Beschlüsse vom 3.3.1986 - AnwZ (B) 1/86 - BGHZ 97, 204, 206 und vom 19.6.1995 - AnwZ (B) 4/95 - NJW-RR 1995, 1083, 1084 und die Nachweise bei BGH Beschluss vom 27.5.1991 - AnwZ (B) 4/91 - NJW 1991, 2289) oder die juristische Sachbearbeitung bei einer Rechtsschutzversicherung (BGH Beschluss vom 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94 - NJW 1995, 1031) zum Inhalt haben.
  • BGH, 08.10.2007 - AnwZ (B) 92/06

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Hinblick auf

    c) Interessenkollisionen, die das Vertrauen in die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden, liegen nicht schon dann vor, wenn das Wissen aus der einen Tätigkeit für die jeweils andere von Vorteil ist (Senat, Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 44/94, BRAK-Mitt. 1995, 163, 164; v. 11. Dezember 1995, AnwZ (B) 32/95, BRAK-Mitt. 1996, 78; v. 10. Juli 2000, AnwZ (B) 55/99, NJW 2000, 3575, 3577; Beschl. v. 13. Oktober 2003, AnwZ (B) 79/02, NJW 2004, 212).

    Für die Berufswahlbeschränkung des § 7 Nr. 8 BRAO ist vielmehr darauf abzustellen, ob die zweitberufliche Tätigkeit des Rechtsanwalts bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise von Seiten der Mandantschaft die Wahrscheinlichkeit von Pflichten- und Interessenkollisionen nahe legt (vgl. Senat, Beschl. v. 21. November 1994 aaO unter Hinweis auf die amtliche Begründung zur Neufassung des § 7 Nr. 8 BRAO).

    Denn insoweit greifen die Tätigkeitsverbote der § 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2, § 46 Abs. 2 BRAO ein (Senat, Beschl. v. 21. November 1994 aaO; v. 11. Dezember 1995 aaO).

    Deshalb hat der Senat die Unvereinbarkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts für eine Tätigkeit als Angestellter eines Maklerunternehmens verneint, wenn dem Angestellten eine akquirierende Tätigkeit untersagt war (Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 44/94, NJW 1995, 1031; v. 11. Dezember 1995, AnwZ (B) 32/95, NJW 1996, 2378; v. 10. Juli 2000, aaO; Beschl. v. 15. Mai 2006, AnwZ (B) 41/05, NJW 2006, 2488, 2489).

  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 35/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit eines

    Unter Beachtung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben ist deshalb darauf abzustellen, ob die zweitberufliche Tätigkeit die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts in seiner Berufsausübung als Rechtsanwalt beeinträchtigt bzw. ob bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise die Wahrscheinlichkeit von Pflichtenkollisionen nahe liegt (vgl. nur BT-Drucks. 12/4993, S. 24 zur - nach BVerfGE 87, 287 - erfolgten Neufassung der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 (jetzt Nr. 8) BRAO; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94, NJW 1995, 1031; vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 32/95, NJW 1996, 2378; vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 79/02, NJW 2004, 212; vom 15. Mai 2006 - AnwZ (B) 53/05, NJW 2006, 3717 Rn. 5 und vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 111/06, NJW 2008, 1318 Rn. 12).
  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 79/02

    Vereinbarkeit einer Maklertätigkeit mit dem Anwaltsberuf

    Interessenkollisionen, die das Vertrauen in die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden, liegen nicht schon dann vor, wenn das Wissen aus der einen Tätigkeit für die jeweils andere von Vorteil ist (BGH, Beschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94, BRAK-Mitt. 1995, 163, 164; v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 32/95, BRAK-Mitt. 1996, 78; v. 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 55/99, BRAK-Mitt. 2000, 307).

    Für die Berufswahlbeschränkung des § 14 Abs. 2 Nr. 8 Halbsatz 1 BRAO ist vielmehr darauf abzustellen, ob die zweitberufliche Tätigkeit des Rechtsanwalts bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise von Seiten der Mandantschaft die Wahrscheinlichkeit von Pflichten- und Interessenkollisionen nahelegt (vgl. BGH, Beschl. v. 21. November 1994 aaO unter Hinweis auf die amtliche Begründung zur Neufassung des § 7 Nr. 8 BRAO; v. 10. Juli 2000 aaO).

    Denn insoweit greifen die Tätigkeitsverbote der § 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2, § 46 Abs. 2 BRAO ein (BGH, Beschl. v. 21. November 1994 aaO; v. 11. Dezember 1995 aaO).

  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 41/05

    Vereinbarkeit einer Angestelltentätigkeit in der Vermögensberatung mit dem

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in besonders gelagerten Einzelfällen eine Anwaltstätigkeit auch neben einer Beschäftigung in einem gewerblichen Unternehmen der oben genannten Art zugelassen, wenn der Rechtsanwalt in seinem Zweitberuf mit der akquisitorischen oder maklerischen Tätigkeit des betreffenden Unternehmens selbst nicht befasst war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94, NJW 1995, 1031 = BRAK-Mitt. 1995, 163, vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 32/95, NJW 1996, 2378 = BRAK-Mitt. 1996, 78 und vom 11. Oktober 2000 - AnwZ (B) 54/99, BRAK-Mitt. 2001, 90).
  • BGH, 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 10/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Akquisitorische Tätigkeit des

    Unter Beachtung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben ist deshalb darauf abzustellen, ob die zweitberufliche Tätigkeit die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts in seiner Berufsausübung als Rechtsanwalt beeinträchtigt bzw. ob bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise die Wahrscheinlichkeit von Pflichtenkollisionen nahe liegt (vgl. nur BT-Drucks. 12/4993, S. 24 zur - nach BVerfGE 87, 287 - erfolgten Neufassung der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 (jetzt Nr. 8) BRAO; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94, NJW 1995, 1031; vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 32/95, NJW 1996, 2378; vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 79/02, NJW 2004, 212; vom 15. Mai 2006 - AnwZ (B) 53/05, NJW 2006, 3717 Rn. 5 und vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 111/06, NJW 2008, 1318 Rn. 12).
  • BGH, 16.12.1996 - PatAnwZ 1/96

    Zulassung zur Patentanwaltschaft - Entfernung zwischen dem Dienstort und dem

    Im Anschluß hieran und an die amtliche Begründung zur Neufassung des § 7 Nr. 8 BRAO (wie auch des § 14 Abs. 1 Nr. 8 PAO) hat der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs ausgeführt (Beschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94 - BRAK-Mitt. 1995, 163), daß darauf abzustellen ist, ob die zweitberufliche Tätigkeit des Rechtsanwalts bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise von Seiten der Mandantschaft die Wahrscheinlichkeit von Pflichtenkollisionen nahelegt.

    Nur wenn diese Tätigkeitsverbote nicht ausreichen, der Gefahr von Interessenkollisionen und der hieraus resultierenden Gefahr von Vertrauensverlusten wirksam zu begegnen, ist von der Unvereinbarkeit des Zweitberufs mit dem Rechtsanwaltsberuf auszugehen (Beschluß vom 21. November 1994 a.a.O.).

    Erforderlich hierfür ist, daß der Bewerber ungeachtet seiner anderweitigen beruflichen (Vollzeit-)Beschäftigung über seine Dienstzeit frei verfügen kann, daß er während der Dienststunden nicht nur in Ausnahmefällen erreichbar ist und daß die Entfernung zwischen dem Sitz des Dienstherrn und der eigenen Kanzlei zu keinen weiteren erheblichen Erschwernissen führt (vgl. - für den Rechtsanwalt - BGH, Beschlüsse vom 21. November 1994 a.a.O. und vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 14/95 - NJW-RR 1996, 1148).

    Die Erschwernisse, die sich aus der Entfernung der beabsichtigten Kanzlei in St. von Z. ergeben, liegen für sich genommen noch in einem Bereich, wie ihn auch der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs in dem Beschluß vom 21. November 1994 a.a.O. als unbedenklich angesehen hat.

  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 36/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unvereinbarkeit der Tätigkeit

    Unter Beachtung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben ist deshalb darauf abzustellen, ob die zweitberufliche Tätigkeit die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts in seiner Berufsausübung als Rechtsanwalt beeinträchtigt bzw. ob bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise die Wahrscheinlichkeit von Pflichtenkollisionen nahe liegt (vgl. nur BT-Drucks. 12/4993, S. 24 zur - nach BVerfGE 87, 287 - erfolgten Neufassung der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 (jetzt Nr. 8) BRAO; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94, NJW 1995, 1031; vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 32/95, NJW 1996, 2378; vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 79/02, NJW 2004, 212; vom 15. Mai 2006 - AnwZ (B) 53/05, NJW 2006, 3717 Rn. 5 und vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 111/06, NJW 2008, 1318 Rn. 12).
  • BGH, 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 22/12

    Versagung der Rechtsanwaltszulassung: Ausübung einer mit dem Beruf des

  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 32/95

    Tätigkeit als mit Prokura versehener Leiter der Finanzdienstleistungsdirektion im

  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 71/94

    Rechtsanwalt - Versicherungsmakler

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 21.01.2011 - 1 AGH 72/10

    Vereinbarkeit des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit für ein

  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 53/05

    Vereinbarkeit einer Angestelltenbeschäftigung in einem Versicherungsunternehmen

  • AGH Baden-Württemberg, 25.11.1995 - AGH 26/95

    Unvereinbare Tätigkeit

  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95

    Geschäftsführertätigkeit für einen Arbeitgeberverband kein Grund zur Versagung

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 4/95

    Anwaltsbewerber - Zweitberuf - Interessenkollision

  • AGH Bayern, 29.03.2023 - BayAGH I - 5 - 11/22
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 08.09.2006 - 1 ZU 15/06

    Zur Vereinbarkeit einer Tätigkeit für ein Personalberatungsunternehmen mit dem

  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 56/94

    Rechtsanwalt - Schadensabteilungsleiter

  • BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 20/97

    Widerrufs der Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer - Vereinbarkeit der

  • OLG Hamm, 08.09.2006 - 1 ZU 15/06

    Vereinbarkeit der akquisitorischen Tätigkeit für ein Personalberatungsunternehmen

  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 67/94

    Kostenverteilung nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens hinsichtlich einer

  • AGH Berlin, 25.05.1999 - I AGH 16/98

    Versagung der Zulassung wegen möglicher Interessenkollisionen

  • AGH Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 1 AGH 16/98

    Zulassung eines vollbeschäftigten Angestellten zur Rechtsanwaltschaft;

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