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   BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95   

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BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95 (https://dejure.org/1996,8775)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95 (https://dejure.org/1996,8775)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 46/95 (https://dejure.org/1996,8775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BRAK-Mitteilungen

    Sofortige Beschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.02.1967 - 1 RA 23/66

    Ersatzzustellung - Niederlegungsmitteilung - Abgabezeitpunkt - Einlegung in

    Auszug aus BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95
    Nach herrschender Meinung hat die Mitteilung über die Niederlegung auch dann unter der Zustellungsanschrift (Wohnanschrift) des Zustellungsempfängers zu erfolgen, wenn er ein Postfach unterhält (BayObLG NJW 1963, 600; BSG NJW 1967, 903 [BSG 01.02.1967 - 1 RA 23/66]; BFH NJW 1984, 448).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 44/90

    Person des Zustellungsadressaten im anwaltlichen Zulassungsverfahren nach der

    Auszug aus BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95
    Nach § 229 BRAO gelten auch für die Zustellung des Bescheides im Widerrufsverfahren die Vorschriften der ZPO entsprechend (Feuerich/Braun, Bundesrechtsanwaltsordnung 3. Aufl. § 16 Rn. 11; vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 44/90 - NJW 1991, 2086).
  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95
    Ob die Entscheidung über die Wiedereinsetzung in einem gesonderten Beschluß oder zusammen mit derjenigen über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung ergeht, kann für die Frage ihrer Anfechtbarkeit nicht maßgebend sein (Senatsbeschluß vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 14/84 - BRAK-Mitt. 1985, 51).
  • BFH, 17.02.1983 - V R 76/77

    Postfach - Zustellung - Wiedereinsetzung - Klagefrist

    Auszug aus BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95
    Nach herrschender Meinung hat die Mitteilung über die Niederlegung auch dann unter der Zustellungsanschrift (Wohnanschrift) des Zustellungsempfängers zu erfolgen, wenn er ein Postfach unterhält (BayObLG NJW 1963, 600; BSG NJW 1967, 903 [BSG 01.02.1967 - 1 RA 23/66]; BFH NJW 1984, 448).
  • BayObLG, 10.10.1962 - RReg. 1 St 347/62

    Einlegen einer Mitteilung über die erfolgte Niederlegung eines Schriftstücks bei

    Auszug aus BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95
    Nach herrschender Meinung hat die Mitteilung über die Niederlegung auch dann unter der Zustellungsanschrift (Wohnanschrift) des Zustellungsempfängers zu erfolgen, wenn er ein Postfach unterhält (BayObLG NJW 1963, 600; BSG NJW 1967, 903 [BSG 01.02.1967 - 1 RA 23/66]; BFH NJW 1984, 448).
  • BGH, 06.12.2004 - AnwZ (B) 92/03

    Vermerk des Postzustellers über die Zustellung eines Schriftstücks begründet

    Die Unkenntnis sei aber vorwerfbar, wenn weitere Umstände hinzutreten, die zu erhöhter Sorgfalt Anlaß geben (BGH, aaO, BGH, Beschl. vom 2. April 2001 - AnwZ(B) 33/00; Beschl. vom 29. Januar 1996 - AnwZ(B) 46/95).
  • BGH, 06.02.2006 - AnwZ (B) 77/04

    Begriff des Beschäftigten i.S. des § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO

    Selbst wenn er - wozu jeglicher substantiierter Sachvortrag fehlt - an diesem Tag ortsabwesend gewesen sein sollte, hätte er entsprechende Vorkehrungen treffen müssen, damit er von dem Inhalt des Schriftstückes unverzüglich Kenntnis erlangen konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 1996 - AnwZ(B) 46/95, BRAK-Mitt. 1996, 79, 80).
  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 14/00

    Ersatzzustellung durch Niederlegung

    Ihm oblag es daher, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, daß er vom Inhalt der Entscheidung Kenntnis erlangt (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 46/95 - BRAK-Mitt. 1996, 79; vgl. BGH, Beschluß vom 30. April 1997 - XII ZB 36/96 - FamRZ 1997, 997).
  • BFH, 12.11.2003 - X B 57/03

    Ersatzzustellung

    Im Übrigen kann der Zustellungsempfänger eine Fristversäumnis im Regelfall nicht mit dem Hinweis darauf entschuldigen, der Benachrichtigungszettel über die Zustellung durch Niederlegung sei ihm nicht zur Kenntnis gelangt, weil die übliche Handhabung der Postzustellung dergestalt geschah, dass die Post für den Betroffenen durch einen Briefschlitz in der Hauseingangstür geworfen wurde, der auch von Dritten zur Empfangnahme ihrer Post mitbenutzt wurde, und deshalb der Benachrichtigungsschein abhanden gekommen sein könnte (Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 29. Januar 1996 AnwZ (B) 46/95, BRAK-Mitt. 1996, 79; vgl. auch Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 16 Sa 925/00, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2001, 145; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28. Februar 2001 13 W 82/00, OLGR Köln 2001, 298).
  • BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 66/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

    Unabhängig davon muss der Rechtsanwalt im laufenden Widerrufsverfahren Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass er von dem Inhalt der ihm zugestellten Schriftstücke Kenntnis erlangt (vgl. Senat, Beschl. v. 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 46/95, BRAK-Mitt. 1996, 79 f.; Beschl. v. 26. April 2007 - AnwZ (B) 77/06 Tz. 12).
  • BGH, 26.04.2007 - AnwZ (B) 2/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Er hätte deshalb besondere Vorkehrungen treffen müssen, um sicher zu stellen, dass er von der Zustellung des angefochtenen Beschlusses Kenntnis erlangt (Senatsbeschluss vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 46/95, BRAK-Mitt. 1996, 79, unter II 2 b).
  • BGH, 26.04.2007 - AnwZ (B) 77/06

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für eine Fristversäumnis

    Ein Antragsteller, der Anhaltspunkte für den Erlass eines Widerrufsbescheids hat, muss nach der Rechtsprechung des Senats Vorsorge dafür treffen, dass ihn ein dann tatsächlich ergehender Widerrufsbescheid auch erreicht (Senat, Beschl. v. 29. Januar 1996, AnwZ (B) 46/95, BRAK-Mitt. 1996, 79 f.; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 40 Rdn. 55 a. E.).
  • BGH, 31.03.2010 - AnwZ (B) 107/09

    Voraussetzung für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand im

    Ob die Entscheidung über die Wiedereinsetzung - wie hier - vorweg in einem gesonderten Beschluss oder zusammen mit derjenigen über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung ergeht, ist für die Frage ihrer Anfechtbarkeit nicht maßgebend (Senatsbeschluss vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 46/95).
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   BGH, 25.03.1996 - AnwZ (B) 46/95   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung eines Rechtsanwalts

Verfahrensgang

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Volltextveröffentlichungen (2)

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