Rechtsprechung
BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anwaltssache - Rechtsanwalt - Widerruf der Anwaltszulassung - Vermögensverfall - Postzustellungsurkunde - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Judicialis
ZPO § 182; ; ZPO § 183; ; ZPO § 415; ; ZPO § 418; ; ZPO § 195 Abs. 2 Satz 3; ; BRAO § 40 Abs. 4; ; FGG § 16 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unverschuldete Unkenntnis von der Niederlegung eines Schriftstücks
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94
Sorgfaltspflichten des Zustellungsempfängers bei Niederlegung eines Schriftstücks
Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
Daraus folgt zwar nicht, daß eine behauptete oder festzustellende Unkenntnis der Benachrichtigung zwangsläufig sorgfaltswidrig wäre; auch dürfen die Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung einer nicht vorwerfbaren Unkenntnis nicht überspannt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00 - NJW-RR 2001, 571 f und vom 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94 - NJW 1994, 2898). - BGH, 05.10.2000 - X ZB 13/00
Gegenbeweis gegen Zustellungsnachweis aufgrund Postzustellungsurkunde
Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
Daraus folgt zwar nicht, daß eine behauptete oder festzustellende Unkenntnis der Benachrichtigung zwangsläufig sorgfaltswidrig wäre; auch dürfen die Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung einer nicht vorwerfbaren Unkenntnis nicht überspannt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00 - NJW-RR 2001, 571 f und vom 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94 - NJW 1994, 2898). - BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91
Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift
Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
Diesbezügliches Vorbringen ist nur beachtlich, wenn der Empfänger plausibel und schlüssig darstellt, wo er seinen konkreten Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt des Zustellungsversuchs hatte (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963; BVerfG, NJW 1992, 224, 226).
- BGH, 05.11.1975 - VIII ZR 73/75
Zustellungsversuch - Ersatzzustellung - Zustellungsempfänger - Geschäftslokal
Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
Zwar trifft es zu, daß eine wirksame Zustellung durch Niederlegung bei der Postanstalt einen vorherigen vergeblichen Zustellungsversuch in der Wohnung des Zustellungsempfängers voraussetzt; ein lediglich im Geschäftslokal des Empfängers vorgenommener Zustellungsversuch genügt nicht (BGH, Urteil vom 5. November 1975 - VIII ZR 73/75 - NJW 1976, 149). - BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89
Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im …
Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
Diesbezügliches Vorbringen ist nur beachtlich, wenn der Empfänger plausibel und schlüssig darstellt, wo er seinen konkreten Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt des Zustellungsversuchs hatte (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963; BVerfG, NJW 1992, 224, 226). - BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65
Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
Die demnach unzulässige Beschwerde kann der Senat ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
- BGH, 06.12.2004 - AnwZ (B) 92/03
Vermerk des Postzustellers über die Zustellung eines Schriftstücks begründet …
Dem Vorbringen des Antragstellers läßt sich schon nicht entnehmen, welche Personen Zugang zu seiner Post hatten und ob er diese - wie es in Erwartung der baldigen Zustellung des Beschlusses erforderlich gewesen wäre - darauf hingewiesen hat, daß die eingehenden Sendungen besonders sorgfältig zu sichten seien (vgl. auch BGH, Beschl. vom 1. Juli 2002 - AnwZ(B) 48/01). - OLG Hamm, 12.12.2008 - 3 Ss OWi 250/08
Wirksamkeit einer Zustellung
Nach der Überzeugung des Senats ist aber die durch die Zustellungsurkunde begründete beweiskräftige Indizwirkung, dass der Zustellungsempfänger unter der Zustellanschrift wohnt (vgl. BGH Beschluss vom 12.02.2002 - AnwZ (B) 48/01, veröffentlicht unter www.caselaw, ) hier also, dass die Betroffene zum Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheides am 03.08.2006 unter der Adresse "L 5, #### N" ihre Wohnung hatte, nicht durch das Vorbringen der Betroffenen, ihr Lebensmittelpunkt befinde sich seit Anfang Juni 2006 in der Wohnung ihres Lebensgefährten I in ####2 Q, X 48, entkräftet worden. - BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22
Entkräftung der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde nur durch die substantiierte …
Vielmehr bedarf es konkreten Vortrags, ob und durch welche Personen der Briefkasten regelmäßig geleert wird und welche Vorkehrungen getroffen werden, dass eingegangene Brief- und sonstige Postsendungen sorgfältig gesichtet werden (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2002 - AnwZ (B) 48/01, juris Rn. 12).