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   BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01   

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https://dejure.org/2002,7805
BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01 (https://dejure.org/2002,7805)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01 (https://dejure.org/2002,7805)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - AnwZ (B) 48/01 (https://dejure.org/2002,7805)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anwaltssache - Rechtsanwalt - Widerruf der Anwaltszulassung - Vermögensverfall - Postzustellungsurkunde - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    ZPO § 182; ; ZPO § 183; ; ZPO § 415; ; ZPO § 418; ; ZPO § 195 Abs. 2 Satz 3; ; BRAO § 40 Abs. 4; ; FGG § 16 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverschuldete Unkenntnis von der Niederlegung eines Schriftstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94

    Sorgfaltspflichten des Zustellungsempfängers bei Niederlegung eines Schriftstücks

    Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
    Daraus folgt zwar nicht, daß eine behauptete oder festzustellende Unkenntnis der Benachrichtigung zwangsläufig sorgfaltswidrig wäre; auch dürfen die Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung einer nicht vorwerfbaren Unkenntnis nicht überspannt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00 - NJW-RR 2001, 571 f und vom 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94 - NJW 1994, 2898).
  • BGH, 05.10.2000 - X ZB 13/00

    Gegenbeweis gegen Zustellungsnachweis aufgrund Postzustellungsurkunde

    Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
    Daraus folgt zwar nicht, daß eine behauptete oder festzustellende Unkenntnis der Benachrichtigung zwangsläufig sorgfaltswidrig wäre; auch dürfen die Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung einer nicht vorwerfbaren Unkenntnis nicht überspannt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00 - NJW-RR 2001, 571 f und vom 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94 - NJW 1994, 2898).
  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift

    Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
    Diesbezügliches Vorbringen ist nur beachtlich, wenn der Empfänger plausibel und schlüssig darstellt, wo er seinen konkreten Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt des Zustellungsversuchs hatte (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963; BVerfG, NJW 1992, 224, 226).
  • BGH, 05.11.1975 - VIII ZR 73/75

    Zustellungsversuch - Ersatzzustellung - Zustellungsempfänger - Geschäftslokal

    Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
    Zwar trifft es zu, daß eine wirksame Zustellung durch Niederlegung bei der Postanstalt einen vorherigen vergeblichen Zustellungsversuch in der Wohnung des Zustellungsempfängers voraussetzt; ein lediglich im Geschäftslokal des Empfängers vorgenommener Zustellungsversuch genügt nicht (BGH, Urteil vom 5. November 1975 - VIII ZR 73/75 - NJW 1976, 149).
  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
    Diesbezügliches Vorbringen ist nur beachtlich, wenn der Empfänger plausibel und schlüssig darstellt, wo er seinen konkreten Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt des Zustellungsversuchs hatte (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963; BVerfG, NJW 1992, 224, 226).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
    Die demnach unzulässige Beschwerde kann der Senat ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 06.12.2004 - AnwZ (B) 92/03

    Vermerk des Postzustellers über die Zustellung eines Schriftstücks begründet

    Dem Vorbringen des Antragstellers läßt sich schon nicht entnehmen, welche Personen Zugang zu seiner Post hatten und ob er diese - wie es in Erwartung der baldigen Zustellung des Beschlusses erforderlich gewesen wäre - darauf hingewiesen hat, daß die eingehenden Sendungen besonders sorgfältig zu sichten seien (vgl. auch BGH, Beschl. vom 1. Juli 2002 - AnwZ(B) 48/01).
  • OLG Hamm, 12.12.2008 - 3 Ss OWi 250/08

    Wirksamkeit einer Zustellung

    Nach der Überzeugung des Senats ist aber die durch die Zustellungsurkunde begründete beweiskräftige Indizwirkung, dass der Zustellungsempfänger unter der Zustellanschrift wohnt (vgl. BGH Beschluss vom 12.02.2002 - AnwZ (B) 48/01, veröffentlicht unter www.caselaw, ) hier also, dass die Betroffene zum Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheides am 03.08.2006 unter der Adresse "L 5, #### N" ihre Wohnung hatte, nicht durch das Vorbringen der Betroffenen, ihr Lebensmittelpunkt befinde sich seit Anfang Juni 2006 in der Wohnung ihres Lebensgefährten I in ####2 Q, X 48, entkräftet worden.
  • BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22

    Entkräftung der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde nur durch die substantiierte

    Vielmehr bedarf es konkreten Vortrags, ob und durch welche Personen der Briefkasten regelmäßig geleert wird und welche Vorkehrungen getroffen werden, dass eingegangene Brief- und sonstige Postsendungen sorgfältig gesichtet werden (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2002 - AnwZ (B) 48/01, juris Rn. 12).
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