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   BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92   

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https://dejure.org/1993,4782
BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92 (https://dejure.org/1993,4782)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92 (https://dejure.org/1993,4782)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1993 - AnwZ (B) 49/92 (https://dejure.org/1993,4782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgund eines Verbrechens wegen fahrlässiger Tötung - Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge strafgerichtlicher Verurteilung - Abwägung des berechtigten Interesses eines ehemaligen Rechtsanwalts ...

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87
    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92
    Eine Wiederzulassung kommt im allgemeinen nicht vor Ablauf der Frist in Betracht, die das Gesetz im Regelfall für die Dauer des Ämterverlusts nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens vorsieht (vgl. auch Senatsbeschl. vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87; vgl. auch § 7 Nr. 3 BRAO).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 81/90

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund einer Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92
    Das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes sind gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 34/92, vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 61/91 = BRAK 1992, 106; vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 81/90, Verfassungsbeschw.
  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92
    Der Versagungsgrund der Unwürdigkeit des Bewerbers nach § 7 Nr. 5 BRAO ist aber unabhängig davon zu prüfen (BGHZ 39, 110, 114; 46, 230, 235 f.).
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 1/90

    Zulassung eines Rechtsanwalts nach dessen Verurteilung als Notar wegen Betrugs

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92
    verworfen durch Kammerbeschl. des BVerfG vom 12. September 1991 - 1 BvR 713/91; vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 1/90; vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 14/89 = BGHRZ BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 4).
  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 34/92

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft bei strafbarem Fehlverhalten

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92
    Das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes sind gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 34/92, vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 61/91 = BRAK 1992, 106; vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 81/90, Verfassungsbeschw.
  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 61/91

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Unwürdigkeit zur Ausübung des

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92
    Das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes sind gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 34/92, vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 61/91 = BRAK 1992, 106; vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 81/90, Verfassungsbeschw.
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 14/89

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92
    verworfen durch Kammerbeschl. des BVerfG vom 12. September 1991 - 1 BvR 713/91; vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 1/90; vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 14/89 = BGHRZ BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 4).
  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Bedeutung eines Gnadenerweises für Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92
    Der Versagungsgrund der Unwürdigkeit des Bewerbers nach § 7 Nr. 5 BRAO ist aber unabhängig davon zu prüfen (BGHZ 39, 110, 114; 46, 230, 235 f.).
  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 38/87

    Antrag von Horst Mahler im Verfahren auf Wiederzulassung zur Anwaltschaft

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats fällt jedoch bei der Prüfung, ob späteres Wohlverhalten die durch eine Straftat erwiesene Unwürdigkeit des Anwaltsbewerbers wieder entfallen läßt, die bloße straffreie Führung dann nicht entscheidend zu Gunsten des Bewerbers ins Gewicht, wenn er hierbei noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe steht (Senatsbeschlüsse vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87 = NJW 1988, 1793, 1794 = BRAK-Mitt. 1988, 147, 148 = BGHRZ BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 1, und vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 5/77).
  • BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 5/77

    Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwaltes wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats fällt jedoch bei der Prüfung, ob späteres Wohlverhalten die durch eine Straftat erwiesene Unwürdigkeit des Anwaltsbewerbers wieder entfallen läßt, die bloße straffreie Führung dann nicht entscheidend zu Gunsten des Bewerbers ins Gewicht, wenn er hierbei noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe steht (Senatsbeschlüsse vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87 = NJW 1988, 1793, 1794 = BRAK-Mitt. 1988, 147, 148 = BGHRZ BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 1, und vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 5/77).
  • BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 43/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach strafgerichtlicher

    Dabei sind das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht gestützte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes einzelfallbezogen gegeneinander abzuwägen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 38/94, NJW-RR 1995, 1016; Beschl. v. 9. November 2009, AnwZ (B) 13/09, juris).

    Die zuverlässige Beurteilung, ob dem Antragsteller die Aufgabe, unabhängiger Berater und Vertreter von Rechtsuchenden zu sein (§ 3 BRAO), wieder anvertraut werden kann, ist erst möglich, wenn ein längerer Zeitraum nach Ablauf der strafrechtlichen Bewährungszeit verstrichen ist (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103).

  • BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 117/09

    Wiederzulassung zur Anwaltschaft nach verbüßter Haft wegen Steuerhinterziehung;

    Dabei darf auch die bloße straffreie Führung nach einer Verurteilung nicht entscheidend zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden, wenn er noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe stand (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102; Beschl. v. 21. Juni 1999, AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; Beschl. v. 4. April 2005, AnwZ (B) 21/04 juris Rdn. 9; Beschl. v. 6. November 2006, AnwZ (B) 87/05, BRAK-Mitt. 2007, 77 [Ls] = juris Rdn. 11; Beschl. v. 9. November 2009, AnwZ (B) 13/09, juris Rdn. 20; Feuerich/Weyland und Schmidt-Räntsch jeweils aaO).
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach

    Dabei darf auch die bloße straffreie Führung nach einer Verurteilung nicht entscheidend zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden, wenn er noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe stand (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103; Beschl. v. 21. Juni 1999, AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; Beschl. v. 4. April 2005, AnwZ (B) 21/04, juris Rdn. 9; Beschl. v. 6. November 2006, AnwZ (B) 87/05, BRAK-Mitt 2007, 77 [Ls], juris Rdn. 11; Beschl. v. 9. November 2009, AnwZ (B) 13/09, juris Rdn. 20; Feuerich/Weyland und Schmidt-Räntsch jeweils aaO).
  • BGH, 20.03.2007 - AnwZ (B) 88/06

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Straffälligkeit

    Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, muss stets das berechtigte Interesse des Bewerbers an beruflicher und sozialer Wiedereingliederung abgewogen werden gegen das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes und der Vermeidung einer Gefährdung der Rechtsuchenden (Senat, Beschl. v. 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 61/91, BRAK-Mitt. 1992, 106, 107; v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103; v. 12. April 1999 - AnwZ (B) 67/98, NJW-RR 1999, 1219).

    In der Regel bedarf es eines längeren Zeitraums nach Ablauf der strafrechtlichen Bewährungszeit, um zuverlässig beurteilen zu können, ob dem Antragsteller die Aufgabe, unabhängiger Berater und Vertreter der Rechtsuchenden zu sein (§ 3 BRAO), wieder anvertraut werden kann (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, aaO).

  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 13/09

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft;

    Im Hinblick darauf kommt der bisher straffreien Führung des Antragstellers nach der Verurteilung, wie der Anwaltsgerichtshof mit Recht angenommen hat, kein entscheidendes Gewicht zu, weil der Antragsteller noch unter dem Druck der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe steht (vgl. BGH, Beschl. v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, unter II b; BGH, Beschl. v. 6. November 2006, AnwZ (B) 87/05, [...]).
  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 47/98

    Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts wegen Untreue zu Lasten von Mandanten

    Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, muß stets das berechtigte Interesse des Bewerbers an beruflicher und sozialer Wiedereingliederung abgewogen werden gegen das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Reinhaltung des Anwaltsstandes und der Vermeidung einer Gefährdung der Rechtsuchenden (BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 61/91, BRAK-Mitt. 1992, 106, 107; v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103).

    In der Regel bedarf es eines längeren Zeitraums nach Ablauf der strafrechtlichen Bewährungszeit, um zuverlässig beurteilen zu können, ob dem Antragsteller die Aufgabe, unabhängiger Berater und Vertreter der Rechtsuchenden zu sein (§ 3 BRAO), wieder anvertraut werden kann (BGH, Beschl. v. 1. März 1993, aaO).

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 38/94

    Wiederzulassung - Untreuehandlungen - Anwaltsberuf

    Dabei sind das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103 m.w.Nachw.).

    Es bedarf daher eines längeren Zeitraums nach Ablauf der strafrechtlichen Bewährungszeit, um zuverlässig beurteilen zu können, ob dem Antragsteller die Aufgabe, unabhängiger Berater und Vertreter von Rechtsuchenden zu sein (§ 3 BRAO), wieder anvertraut werden kann (Senatsbeschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103).

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 79/98

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit

    Es bedarf aber regelmäßig eines längeren Zeitraums nach Ablauf der strafrechtlichen Bewährungszeit, um zuverlässig beurteilen zu können, ob dem Antragsteller die Aufgabe eines unabhängigen Beraters und Vertreters der Rechtsuchenden (§ 3 BRAO) wieder anvertraut werden kann (BGH, Beschl. v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 47/98).
  • BGH, 26.01.2009 - AnwZ (B) 24/08

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Die bloße straffreie Führung nach einer Verurteilung darf nicht entscheidend zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden, wenn er noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe stand (BGH, Beschl. v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102; Beschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 38/94, BRAK-Mitt. 1995, 70; v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt 1996, 73; v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; v. 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04; vgl. Feuerich/Weyland, BRAO 7. Aufl. § 7 Rdn. 40).
  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft;

    Im Hinblick darauf kommt der bisher straffreien Führung des Antragstellers nach der Verurteilung, wie der Anwaltsgerichtshof mit Recht angenommen hat, kein entscheidendes Gewicht zu, weil der Antragsteller noch unter dem Druck der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe steht (vgl. BGH, Beschl. v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, unter II b; BGH, Beschl. v. 6. November 2006, AnwZ (B) 87/05, juris).
  • BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94

    Unwürdigkeit der Advokatur - DDR-Strafjustiz

  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94

    Stasi - Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 45/94

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bzw. als Rechtsanwalt wegen

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