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   BGH, 31.01.2013 - AnwZ (B) 5/12   

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https://dejure.org/2013,2496
BGH, 31.01.2013 - AnwZ (B) 5/12 (https://dejure.org/2013,2496)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2013 - AnwZ (B) 5/12 (https://dejure.org/2013,2496)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - AnwZ (B) 5/12 (https://dejure.org/2013,2496)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen (hier: Richterablehnung) i.R.d. Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 112c Abs. 1 S. 1; VwGO § 146 Abs. 2
    Anfechtung von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen (hier: Richterablehnung) i.R.d. Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.09.2012 - AnwZ (B) 3/12

    Möglichkeit der Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte mit

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - AnwZ (B) 5/12
    Die Bundesrechtsanwaltsordnung enthält keine abweichenden Bestimmungen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - AnwZ (B) 3/12, juris Rn. 2 f.).
  • BGH, 31.01.2013 - AnwZ (B) 6/12

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - AnwZ (B) 5/12
    Die dagegen von der Antragstellerin beim Bundesgerichtshof erhobene Beschwerde wird unter dem Aktenzeichen AnwZ (B) 6/12 geführt.
  • BGH, 09.11.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Die Anfechtung von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen wird schon durch § 146 Abs. 2 VwGO ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2013 - AnwZ (B) 5/12, juris Rn. 3; vom 8. Dezember 2014 - AnwZ (Brfg) 45/14, juris Rn. 4 mwN).

    Nach § 112a Abs. 2 BRAO entscheidet der Bundesgerichtshof vielmehr nur über die Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile des Anwaltsgerichtshofs und der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. September 2012 - AnwZ (B) 3/12, juris Rn. 2 f.; vom 31. Januar 2013 - AnwZ (B) 5/12, aaO; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 112a BRAO Rn. 11 ff.; Kilimann in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 112a BRAO Rn. 32 ff.; Deckenbrock in Henssler/Prütting, 4. Aufl., § 112a BRAO Rn. 20 f.).

  • BGH, 23.04.2014 - AnwZ (Brfg) 8/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung des Rechtsanwalts

    Die "Rechtsmittel" des Klägers gegen die Verwerfung seines Befangenheitsantrags vom 10. Oktober 2013 sowie der drei von seinem damaligen Prozessbevollmächtigten gestellten Befangenheitsanträge vom 11. November 2013 durch die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs vom 11. November 2013 sind unzulässig, da diese Entscheidungen unanfechtbar sind (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2013 - AnwZ (B) 5/12, juris Rn. 3 und vom 25. September 2013 - AnwZ (B) 1/13, 2/13, AnwZ (Brfg) 27/13, juris Rn. 1).
  • BGH, 25.09.2013 - AnwZ (B) 1/13

    Verwerfung der Rechtsbeschwerden gegen die Verwerfung der Befangenheitsanträge

    Die "Rechtsbeschwerden" des Klägers gegen die Verwerfung der Befangenheitsanträge vom 14. Januar und 1. Februar 2013 durch die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs vom 11. März 2013 sind unzulässig, da diese Entscheidungen unanfechtbar sind (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2013 - AnwZ (B) 5/12, juris Rn. 3).
  • BGH, 23.04.2014 - AnwZ (Brfg) 7/14

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über den Widerruf der

    Die "Rechtsmittel" des Klägers gegen die Verwerfung seines Befangenheitsantrags vom 27. September 2013 sowie der drei Befangenheitsanträge seines damaligen Prozessbevollmächtigten vom 11. November 2013 durch die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs vom 11. November 2013 sind unzulässig, da diese Entscheidungen unanfechtbar sind (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2013 - AnwZ (B) 5/12, juris Rn. 3 und vom 25. September 2013 - AnwZ (B) 1/13, 2/13, AnwZ (Brfg) 27/13, juris Rn. 1).
  • BGH, 25.09.2013 - AnwZ (B) 2/13
    1 Die "Rechtsbeschwerden" des Klägers gegen die Verwerfung der Befangenheitsanträge vom 14. Januar und 1. Februar 2013 durch die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs vom 11. März 2013 sind unzulässig, da diese Entscheidungen unanfechtbar sind (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2013 - AnwZ (B) 5/12, juris Rn. 3).
  • BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 27/13
    1 Die "Rechtsbeschwerden" des Klägers gegen die Verwerfung der Befangenheitsanträge vom 14. Januar und 1. Februar 2013 durch die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs vom 11. März 2013 sind unzulässig, da diese Entscheidungen unanfechtbar sind (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2013 - AnwZ (B) 5/12, juris Rn. 3).
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